Haftpflicht-Info24

Privathaftpflichtversicherung Info

Kontakt Impressum
   
  Haftpflichtversicherung
Privat-Haftpflichtversicherung
  KFZ-Haftpflicht Versicherung
  Hunde-Haftpflichtversicherung
  Pferde-Haftpflichtversicherung
  Bauherrenhaftpflicht
  Grundbesitzerhaftpflicht
   
  Online Vergleichen
   
  Andere Versicherungen
   
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
  Interessantes
  Haftpflicht News
  Home
   


 
Privathaftpflichtversicherung Information

Hier finden Sie alle wichtigen Fragen und Antworten auf einen Blick

1. Wer ist versichert ?
2. Was ist versichert ?
3. Was ist nicht versichert ?
4. Welche weiteren Risiken können versichert werden ?

1. Wer ist versichert ?
Zunächst einmal Sie selbst als Versicherungsnehmer.
Außerdem, sofern vorhanden, Ihr Ehepartner.
Wenn Sie unverheiratet sind, können Sie Ihren Lebenspartner in den Vertrag einschließen lassen. Bedenken Sie dabei aber, dass in diesem Fall Schäden, die Sie sich gegenseitig zufügen, nicht über Ihre gemeinsame Privathaftpflichtversicherung abgewickelt werden können. Hinweis: Unter Ehepartnern gilt ein Haftungsverzicht. Wenn Sie Ihrem Ehegatten einen Personenschaden zufügen, können Sie daher auch nicht von den Sozialversicherungsträgern in Anspruch genommen werden, beispielsweise von der Krankenkasse auf Erstattung der Behandlungskosten. Dies gilt nicht zwischen Lebenspartnern. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob diese Regressansprüche der Sozialversicherungsträger mitversichert sind.
Auch die Kinder sind versichert, sowohl leibliche, als auch Pflege-, Stief- oder Adoptivkinder. Voraussetzung für die Mitversicherung volljähriger Kinder ist, dass diese unverheiratet sind und sich noch in ununterbrochener Schul- oder Berufsausbildung befinden. Sofern Sie nicht sicher sind, ob diese Voraussetzung noch erfüllt ist, fragen Sie nach. Meistens wird diese Bestimmung recht großzügig ausgelegt und auch Kindern in zweiter und dritter Ausbildung prämienfrei Versicherungsschutz gewährt.
Weitere Personen, z.B. im Haushalt lebende Verwandte, können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden, einige Versicherer bieten auch Pauschalpakete für alle im Haushalt lebenden Personen.

2. Was ist versichert ?
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie wegen eines Personen- oder Sachschadens (falls vereinbart, auch Vermögensschadens) aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten in Anspruch genommen werden.

Die Haftung des Versicherers ist durch vereinbarte Deckungssummen begrenzt, angeboten werden Summen von 2 bis 10 Mio Euro. Da die Beitragsdifferenzen relativ gering sind, sollten Sie möglichst hohe Deckungssummen vereinbaren.

Haftpflichtversicherungen bieten Ihnen Schutz in bestimmten Eigenschaften. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Ihre gesetzliche Haftung als, wie der Name schon sagt, Privatperson, "aus den Gefahren des täglichen Lebens". Die versicherten Eigenschaften sind in den Bedingungen beispielhaft aufgezählt. In den Standardbedingungen sind Sie versichert als:

  • Familienvorstand, z.B. als Aufsichtspflichtiger für Minderjährige
  • Dienstherr im Haushalt tätiger Personen, z.B. einer Putzhilfe
  • Inhaber von selbstgenutzten Wohnungen oder Einfamilienhäusern, z.B. als Streupflichtiger
  • Bauherr kleinerer Bauvorhaben, meist bis 25.000,- Euro Bausumme
  • Radfahrer
  • Sportler
  • Waffenbesitzer
  • Reiter fremder Pferde
  • Halter zahmer Haustiere
  • Hüter fremder Hunde
  • Besitzer oder Führer von Schlauch- oder Ruderbooten
  • Besitzer oder Führer nicht zulassungs- / versicherungspflichtiger Kleinfahrzeuge bis 6 km/h

Zu fast jedem dieser Punkte gibt es allerdings Einschränkungen oder Ausnahmen, siehe Was ist nicht versichert?.

Wenn Sie in einer dieser Eigenschaften einen Schaden verursachen, nimmt Ihnen die Privathaftpflichtversicherung Ihre gesetzliche Haftung ab. Sie tritt in dieser Hinsicht an Ihre Stelle und tut, was Sie ohne Versicherung selbst tun müssten:

  • Zunächst wird geprüft, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie überhaupt zum Schadenersatz verpflichtet sind.
  • Sind die Ansprüche berechtigt, zahlt der Versicherer eine entsprechende Geldsumme an den Geschädigten
  • Sind die Ansprüche ganz oder teilweise unberechtigt, wehrt der Versicherer diese ab. Falls notwendig, führt er einen entsprechenden Prozess für Sie.

3. Was ist nicht versichert ?
Sie sind in bestimmten Eigenschaften versichert. In der Privathaftpflichtversicherung eben als Privatperson, beispielsweise als Familienvorstand (siehe "Was ist versichert ?"). Dieser Versicherungsschutz ist aber teilweise eingeschränkt:

  • Als Inhaber von Wohnungen bzw. Einfamilienhäusern sind Sie nur versichert, wenn Sie diese selbst und ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen.
    vgl. Grundbesitzerhaftpflicht
  • Als Wohnungsmieter haben Sie außerdem keinen Schutz gegen Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß etc., Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Glasschäden.
  • Als Bauherr sind Sie nur versichert, wenn eine bestimmte Bausumme (oft 25.000,- Euro) nicht überschritten wird. vgl. Bauherrenhaftpflicht
  • Als Sportler sind Sie nicht bei der Jagd und nicht bei Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder Ringkämpfen sowie den Vorbereitungen hierzu (Training) versichert.
  • Als Waffenbesitzer sind Sie nicht bei der Jagd und natürlich nicht bei strafbaren Handlungen versichert.
  • Als Halter zahmer Haustiere sind Sie nicht versichert, wenn es sich dabei um Hunde, Pferde, Rinder oder zu gewerblichen Zwecken genutzte Tiere handelt.
    vgl. Hundehaftpflichtversicherung und Pferdehaftpflichtversicherung
  • Als Bootsführer sind Sie nicht versichert, wenn es sich um eigene Surfbretter oder Segelboote oder motorgetriebene Boote handelt.

4. Welche weiteren Risiken können versichert werden ?
In der Privathaftpflichtversicherung sind viele Risiken ausgeschlossen . Einige dieser Risiken sind aber über gesonderte Verträge versicherbar. Hier finden Sie einige Beispiele mit weiteren Informationen.


 

Copyright 2003 Haftpflicht-INFO24