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Hier finden Sie alle wichtigen Fragen und Antworten auf
einen Blick
1. Wer ist versichert ?
2. Was ist versichert ?
3. Was ist nicht versichert
?
4. Welche weiteren Risiken
können versichert werden ?
1. Wer ist versichert ?
Zunächst einmal Sie selbst als Versicherungsnehmer.
Außerdem, sofern vorhanden, Ihr Ehepartner.
Wenn Sie unverheiratet sind, können Sie Ihren Lebenspartner
in den Vertrag einschließen lassen. Bedenken Sie dabei
aber, dass in diesem Fall Schäden, die Sie sich gegenseitig
zufügen, nicht über Ihre gemeinsame Privathaftpflichtversicherung
abgewickelt werden können. Hinweis: Unter Ehepartnern
gilt ein Haftungsverzicht. Wenn Sie Ihrem Ehegatten einen
Personenschaden zufügen, können Sie daher auch
nicht von den Sozialversicherungsträgern in Anspruch
genommen werden, beispielsweise von der Krankenkasse auf
Erstattung der Behandlungskosten. Dies gilt nicht zwischen
Lebenspartnern. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer,
ob diese Regressansprüche der Sozialversicherungsträger
mitversichert sind.
Auch die Kinder sind versichert, sowohl leibliche, als auch
Pflege-, Stief- oder Adoptivkinder. Voraussetzung für
die Mitversicherung volljähriger Kinder ist, dass diese
unverheiratet sind und sich noch in ununterbrochener Schul-
oder Berufsausbildung befinden. Sofern Sie nicht sicher
sind, ob diese Voraussetzung noch erfüllt ist, fragen
Sie nach. Meistens wird diese Bestimmung recht großzügig
ausgelegt und auch Kindern in zweiter und dritter Ausbildung
prämienfrei Versicherungsschutz gewährt.
Weitere Personen, z.B. im Haushalt lebende Verwandte, können
gegen Beitragszuschlag mitversichert werden, einige Versicherer
bieten auch Pauschalpakete für alle im Haushalt lebenden
Personen.
2. Was ist versichert ?
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für
den Fall, dass Sie wegen eines Personen- oder Sachschadens
(falls vereinbart, auch Vermögensschadens) aufgrund
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten in
Anspruch genommen werden.
Die Haftung des Versicherers ist durch vereinbarte Deckungssummen
begrenzt, angeboten werden Summen von 2 bis 10 Mio Euro.
Da die Beitragsdifferenzen relativ gering sind, sollten
Sie möglichst hohe Deckungssummen vereinbaren.
Haftpflichtversicherungen bieten Ihnen Schutz in bestimmten
Eigenschaften. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt
Ihre gesetzliche Haftung als, wie der Name schon sagt, Privatperson,
"aus den Gefahren des täglichen
Lebens". Die versicherten Eigenschaften sind
in den Bedingungen beispielhaft aufgezählt. In den
Standardbedingungen sind Sie versichert als:
- Familienvorstand, z.B. als Aufsichtspflichtiger für
Minderjährige
- Dienstherr im Haushalt tätiger Personen, z.B. einer
Putzhilfe
- Inhaber von selbstgenutzten Wohnungen oder Einfamilienhäusern,
z.B. als Streupflichtiger
- Bauherr kleinerer Bauvorhaben, meist bis 25.000,- Euro
Bausumme
- Radfahrer
- Sportler
- Waffenbesitzer
- Reiter fremder Pferde
- Halter zahmer Haustiere
- Hüter fremder Hunde
- Besitzer oder Führer von Schlauch- oder Ruderbooten
- Besitzer oder Führer nicht zulassungs- / versicherungspflichtiger
Kleinfahrzeuge bis 6 km/h
Zu fast jedem dieser Punkte gibt es allerdings Einschränkungen
oder Ausnahmen, siehe Was
ist nicht versichert?.
Wenn Sie in einer dieser Eigenschaften einen Schaden verursachen,
nimmt Ihnen die Privathaftpflichtversicherung Ihre gesetzliche
Haftung ab. Sie tritt in dieser Hinsicht an Ihre Stelle
und tut, was Sie ohne Versicherung selbst tun müssten:
- Zunächst wird geprüft, ob und gegebenenfalls
in welcher Höhe Sie überhaupt zum Schadenersatz
verpflichtet sind.
- Sind die Ansprüche berechtigt, zahlt der Versicherer
eine entsprechende Geldsumme an den Geschädigten
- Sind die Ansprüche ganz oder teilweise unberechtigt,
wehrt der Versicherer diese ab. Falls notwendig, führt
er einen entsprechenden Prozess für Sie.
3. Was ist nicht versichert ?
Sie sind in bestimmten Eigenschaften versichert. In der
Privathaftpflichtversicherung eben als Privatperson, beispielsweise
als Familienvorstand (siehe "Was ist versichert ?").
Dieser Versicherungsschutz ist aber teilweise eingeschränkt:
- Als Inhaber von Wohnungen bzw. Einfamilienhäusern
sind Sie nur versichert, wenn Sie diese selbst und ausschließlich
zu Wohnzwecken nutzen.
vgl. Grundbesitzerhaftpflicht
- Als Wohnungsmieter haben Sie außerdem keinen Schutz
gegen Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß
etc., Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und
Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten
und Glasschäden.
- Als Bauherr sind Sie nur versichert, wenn eine bestimmte
Bausumme (oft 25.000,- Euro) nicht überschritten
wird. vgl. Bauherrenhaftpflicht
- Als Sportler sind Sie nicht bei der Jagd und nicht bei
Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder Ringkämpfen
sowie den Vorbereitungen hierzu (Training) versichert.
- Als Waffenbesitzer sind Sie nicht bei der Jagd und natürlich
nicht bei strafbaren Handlungen versichert.
- Als Halter zahmer Haustiere sind Sie nicht versichert,
wenn es sich dabei um Hunde, Pferde, Rinder oder zu gewerblichen
Zwecken genutzte Tiere handelt.
vgl. Hundehaftpflichtversicherung
und Pferdehaftpflichtversicherung
- Als Bootsführer sind Sie nicht versichert, wenn
es sich um eigene Surfbretter oder Segelboote oder motorgetriebene
Boote handelt.
4. Welche weiteren Risiken können
versichert werden ?
In der Privathaftpflichtversicherung sind viele Risiken
ausgeschlossen . Einige dieser Risiken sind aber über
gesonderte Verträge versicherbar. Hier finden Sie einige
Beispiele mit weiteren Informationen.
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