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Pferde-Haftpflichtversicherung |
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Wer Haustiere hält, ohne seinen Lebensunterhalt mit den Tieren zu verdienen,
haftet für die vom ´Haustier angerichteten Schäden, unabhängig von einem Verschulden, alleine nur aufgrund des Besitzes.
Die meisten zahmen Haustiere sind über die Privathaftpflichtversicherung
des Tierhalters mit versichert, jedoch sind Hunde und Pferde ausdrücklich von dieser Regelung ausgenommen. Diese Tiere müssen über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung
abgesichert werden.
Hier können Sie online einen Vergleich zur Pferdehaftpflichtversicherung durchführen. Achten sie bitte darauf, im Formular die passenden Felder auszufüllen.

Hinweis zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung bzw Pferdehaftpflichtversicherung:
Der unentgeltliche Verleih des Tieres an andere Nutzer ist mitversichert. Einen gewerbsmäßigen Pferdeverleih
müssen Sie über eine Betriebshaftpflichtversicherung abdecken. |
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