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KFZ-Haftpflichtversicherung |
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Bei uns in Deutschland gehört die KFZ- Haftpflicht Versicherung zu den Pflichtversicherungen, das heißt, Sie haben nicht die Wahl, ob Sie eine
Versicherung zum Schutze Dritter abschliessen wollen, sie müssen es tun. Sie können also lediglich schauen, dass Sie für Ihre Versicherung nicht zu viel bezahlen.
Hier hilft ein Preisvergleich.
Der Abschluss der sogenannten Kaskoversicherungen (Vollkasko und Teilkasko) ist hingegen freiwillig. Da
diese beiden Versicherungstypen für den Schaden am eigenen Fahrzeug aufkommen, interessiert es den Gesetzgeber hier weniger,
ob Sie passend versichert sind oder den Schaden eventuell selber bezahlen müssen.
Ganz anders sieht die Situation bei der KFZ-Haftpflichtversicherung aus. Diese ist, wie gesagt, Pflicht und das aus
gutem Grund. Mit einem Auto ist schnell ein Schaden angerichtet und Personenschäden können mitunter so teuer sein, dass sie vom Verursacher
einfach gar nicht bezahlt werden können. Hier springt dann die Versicherung ein. Sie trägt jedoch nur den Schaden des geschädigten,
nicht jedoch des eigenen Fahrzeuges. Voraussetzung für eine Leistung des Versicherers ist auch hier wie in allen Haftpflicht-Sachen, dass ein Verschulden vorliegt.

Die Kalkulation des Beitrages für eine KFZ-Haftpflichtversicherung
berücksichtigt verschiedene Umstände. Zum einen gibt es schon immer den
sogenannten Schadenfreiheitsrabatt. Hie wird berücksichtigt, wie gut oder
schlecht ein Autofahrer fährt. Je länger ein Vertrag schadenfrei bleibt,
desto tiefer sinkt die Prämie. Eine Rabattspanne von 30 % bis 245 % der
Normalprämie zeigt, dass schon hier Unterschiede bis zum 8-fachen Beitrag
bei gleichem Fahrzeug vorkommen können. Hinzu kommt der Fahrzeugtyp. Und
schliesslich die sogenannten weichen Tarifmerkmale. Hierzu zählen Rabatte,
die man bekommen kann, wenn man beispielsweise eine Garage besitzt, wenige
Jahreskilometer fährt oder zustimmt, den Wagen nicht an andere zu verleihen
etc.
Ausserdem unterscheiden die Versicherer auch zwischen "normalen" Autofahrern
und Beamten. Wieso letztere deutlich geringere Prämien zahlen müssen bleibt
allerdings fraglich...
Die gesetzlich Mindestdeckungssumme (2,5 Mio. für Personenschäden / 500.000
Euro für Sachschäden) wird eher selten abgeschlossen, meißt wird eine höhere
Summe (50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden (Mit Begrenzung, je geschädigte Person, auf maximal 8 Mio.
Euro) gegen geringe Mehrkosten vereinbart.
In Deutschland bewerben sich über einhundert Versicherer um die Kunden und
warten mit sehr unterschiedlichen Preismodellen auf. Es empfiehlt sich
unbedingt, einen Kfz-Versicherungsvergleich durchzuführen.
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