 |
|
| |
 |
KFZ-Haftpflichtversicherung |
|
 |
Die KFZ- Haftpflicht Versicherung gehört in Deutschland zu den
Pflichtversicherungen, das heißt, Sie haben nicht die Wahl, ob Sie eine
Versicherung zum Schutze Dritter abschliessen oder nicht. Sie können
lediglich schauen, dass Sie für Ihre Versicherung nicht zu viel bezahlen.
Hier hilft ein Preisvergleich.
Freiwillig dagegen sind der
Abschluss der sogenannten Kaskoversicherungen (Vollkasko und Teilkasko). Da
diese beiden für den Schaden am eigenen Fahrzeug aufkommen, interessiert
sich der Gesetzgeber nicht dafür, ob Sie hier versichert sind, oder einen
Schaden gegebenenfalls selber bezahlen müssen.
Ganz anders sieht man das bei
der KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese ist, wie gesagt, Pflicht und das aus
gutem Grund. Mit einem Auto ist schnell ein Schaden angerichtet und
Personenschäden können mitunter so teuer sein, dass sie vom Verursacher
einfach gar nicht bezahlt werden können. Hier springt dann die Versicherung
dann ein. Sie trägt jedoch nur den Schaden des geschädigten, nicht den am
eigenen Fahrzeug. Voraussetzung für eine Leistung des Versicherers ist auch
hier wie in allen Haftpflicht-Sachen , dass ein Verschulden vorliegt.

Die Kalkulation des Beitrages für eine KFZ-Haftpflichtversicherung
berücksichtigt verschiedene Umstände. Zum einen gibt es schon immer den
sogenannten Schadenfreiheitsrabatt. Hie wird berücksichtigt, wie gut oder
schlecht ein Autofahrer fährt. Je länger ein Vertrag schadenfrei bleibt,
desto tiefer sinkt die Prämie. Eine Rabattspanne von 30 % bis 245 % der
Normalprämie zeigt, dass schon hier Unterschiede bis zum 8-fachen Beitrag
bei gleichem Fahrzeug vorkommen können. Hinzu kommt der Fahrzeugtyp. Und
schliesslich die sogenannten weichen Tarifmerkmale. Hierzu zählen Rabatte,
die man bekommen kann, wenn man beispielsweise eine Garage besitzt, wenige
Jahreskilometer fährt oder zustimmt, den Wagen nicht an andere zu verleihen
etc.
Ausserdem unterscheiden die Versicherer auch zwischen "normalen" Autofahrern
und Beamten. Wieso letztere deutlich geringere Prämien zahlen müssen bleibt
allerdings fraglich...
Die gesetzlich Mindestdeckungssumme (2,5 Mio. für Personenschäden / 500.000
Euro für Sachschäden) wird eher selten abgeschlossen, meißt wird eine höhere
Summe (50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden (Mit Begrenzung, je geschädigte Person, auf maximal 8 Mio.
Euro) gegen geringe Mehrkosten vereinbart.
In Deutschland bewerben sich über einhundert Versicherer um die Kunden und
warten mit sehr unterschiedlichen Preismodellen auf. Es empfiehlt sich
unbedingt, einen Kfz-Versicherungsvergleich durchzuführen.
|
|
|
|
| |
|
 |