KFZ-Haftpflichtversicherung

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KFZ-Haftpflichtversicherung
Die KFZ- Haftpflicht Versicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen, das heißt, Sie haben nicht die Wahl, ob Sie eine Versicherung zum Schutze Dritter abschliessen oder nicht. Sie können lediglich schauen, dass Sie für Ihre Versicherung nicht zu viel bezahlen. Hier hilft ein Preisvergleich.

Freiwillig dagegen sind der Abschluss der sogenannten Kaskoversicherungen (Vollkasko und Teilkasko). Da diese beiden für den Schaden am eigenen Fahrzeug aufkommen, interessiert sich der Gesetzgeber nicht dafür, ob Sie hier versichert sind, oder einen Schaden gegebenenfalls selber bezahlen müssen.

Ganz anders sieht man das bei der KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese ist, wie gesagt, Pflicht und das aus gutem Grund. Mit einem Auto ist schnell ein Schaden angerichtet und Personenschäden können mitunter so teuer sein, dass sie vom Verursacher einfach gar nicht bezahlt werden können. Hier springt dann die Versicherung dann ein. Sie trägt jedoch nur den Schaden des geschädigten, nicht den am eigenen Fahrzeug. Voraussetzung für eine Leistung des Versicherers ist auch hier wie in allen Haftpflicht-Sachen , dass ein Verschulden vorliegt.

Kfz-Versicherung vergleichen

Die Kalkulation des Beitrages für eine KFZ-Haftpflichtversicherung berücksichtigt verschiedene Umstände. Zum einen gibt es schon immer den sogenannten Schadenfreiheitsrabatt. Hie wird berücksichtigt, wie gut oder schlecht ein Autofahrer fährt. Je länger ein Vertrag schadenfrei bleibt, desto tiefer sinkt die Prämie. Eine Rabattspanne von 30 % bis 245 % der Normalprämie zeigt, dass schon hier Unterschiede bis zum 8-fachen Beitrag bei gleichem Fahrzeug vorkommen können. Hinzu kommt der Fahrzeugtyp. Und schliesslich die sogenannten weichen Tarifmerkmale. Hierzu zählen Rabatte, die man bekommen kann, wenn man beispielsweise eine Garage besitzt, wenige Jahreskilometer fährt oder zustimmt, den Wagen nicht an andere zu verleihen etc.

Ausserdem unterscheiden die Versicherer auch zwischen "normalen" Autofahrern und Beamten. Wieso letztere deutlich geringere Prämien zahlen müssen bleibt allerdings fraglich...

Die gesetzlich Mindestdeckungssumme (2,5 Mio. für Personenschäden / 500.000 Euro für Sachschäden) wird eher selten abgeschlossen, meißt wird eine höhere Summe (50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Mit Begrenzung, je geschädigte Person, auf maximal 8 Mio. Euro) gegen geringe Mehrkosten vereinbart.

In Deutschland bewerben sich über einhundert Versicherer um die Kunden und warten mit sehr unterschiedlichen Preismodellen auf. Es empfiehlt sich unbedingt, einen Kfz-Versicherungsvergleich durchzuführen.

 

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