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Hundehaftpflichtversicherung |
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Wenn Sie Haustiere halten, ohne Ihren Lebensunterhalt mit
ihnen zu verdienen, haften Sie für Schäden, die
die Vierbeiner anrichten, allein deswegen, weil Sie die Tiere
besitzen, auch wenn Ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden
kann.
Über die Privat-Haftpflichtversicherung sind Sie auch
als Halter der meisten zahmen Haustiere versichert. Ausdrücklich
ausgenommen ist hiervon aber die Haftpflicht aus der Haltung
von Hunden und Pferden. Diese muss über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung gedeckt werden.
Hinweis zur Hundehaftpflichtversicherung (auch oft Hundehalterhaftpflicht genannt):
Aufgrund der Ereignisse in jüngerer Vergangenheit haben
sich die meisten Versicherer dazu entschieden, sogenannte
Kampfhunde und Kreuzungen (vorläufig) nicht mehr zu versichern.
Nur wenige Gesellschaften trauen sich, meist gegen erhebliche
Beitragszuschläge, wieder an diese Risiken heran. |
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