Worauf es bei der Hundehalter-Haftpflichtversicherung ankommt

19. Dezember 2010

Obwohl Hundehalter ggf. mit relativ hohen Haftungsansprüchen rechnen müssen, die von Geschädigten geltend gemacht werden, hielt sich das Interesse an Hundehalter-Haftpflichtversicherungen bisher stark in Grenzen. Erst seitdem es in einigen Bundesländern verpflichtend ist, über einen solchen Versicherungsschutz zu verfügen, hat sich die Situation geändert. Inzwischen gibt es immer mehr Personen, die sich mit dieser Thematik beschäftigen und auf dem Markt gezielt nach einer passenden Versicherung suchen.

Jedoch ist es nicht immer leicht, die passende Haftpflichtversicherung zu finden. Zunehmend mehr Versicherer erkennen nämlich das Potential, das dieser Versicherungsmarkt mit sich bringt. Die Anzahl der zur Auswahl stehenden Versicherungen hat deutlich zugenommen. Hierdurch wird es nicht leichter, die richtige Versicherung zu finden.

Aufgrund dieser Entwicklung hat sich „Finanztest“ mit dem Thema Hundehalter-Versicherung beschäftigt und den Markt durchleuchtet. In Heft 1/2011 wird aufgezeigt, auf welche Punkte bei der Versicherungssuche geachtet werden muss, damit der Hund bzw. auch man selbst ausreichend versichert ist.
Laut den Versicherungsexperten von „Finanztest“ spielt vor allem die Wahl der Versicherungssumme eine wichtige Rolle. Diese sollte auf gar keinen Fall unter 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden liegen, weil sonst keine ausreichend Absicherung gewährleistet ist. Zugleich wird deutlich gemacht, dass der Versicherungsschutz nicht teuer sein muss. Die günstigsten Hundehalter-Haftpflichtversicherungen sind bereits zu Beiträgen ab 58 Euro pro Jahr erhältlich.

Der Einzelbericht, in dem ausführlich über dieses Thema informiert wird, kann direkt online auf der Finanztest-Website zum Preis von 2,50 Euro bezogen werden. Die vollständige Januar-Ausgabe ist für 4,50 Euro erhältlich.

Schneetief Petra: Gehwege unbedingt vom Schnee befreien

17. Dezember 2010

In den letzten Stunden und Tagen hat es in zahlreichen Regionen Deutschlands enorm geschneit. Das Wettertief Petra hat eine Schneefront über Deutschland gebracht, die für zahlreiche Probleme gesorgt hat. An vielen Orten mussten Straßen gesperrt werden und die Flughäfen müssten hunderte von Flügen streichen.

Diejenigen, die ihre Wohnung nicht verlassen müssen, weil sie beispielsweise Urlaub haben, sehen der Situation häufig gelassen entgegen. Doch auch sie dürfen das Risiko nicht unterschätzen. So gilt es vor allem, Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Wer darauf verzichtet, geht womöglich ein hohes Risiko ein. Wenn Personen auf den Wegen ausrutschen und sich verletzen, können sie Haftungsansprüche gegen die jeweiligen Anwohner geltend machen. Dies betrifft nicht nur Immobilieneigentümer, auch Mieter können dazu verpflichtet sein, Winterdienst zu machen. Allzu häufig nämlich wälzen die Gemeinden die Räum- und Streupflicht auf Immobilieneigentümer ab – und die auf ihre Mieter. Per Gesetz sind sie dazu berechtigt.
Der Pflicht, Gehwege von Schnee und Eis freizuhalten, gehen viele Leute nicht gerne nach. So kommt es gelegentlich vor, dass hierauf verzichtet wird. Allerdings sind die Folgen nicht zu unterschätzen. Die Haftungsansprüche können nicht nur Arzt- und Behandlungskosten umfassen, sondern ggf. auch einen Verdienstausfall. Schnell ist man mit Kosten konfrontiert, die sich auf einen fünfstelligen Betrag belaufen.

Auf die private Haftpflichtversicherung oder die Grundstückshaftpflicht kann man sich in solchen Fällen nicht verlassen. Ein bestehender Versicherungsschutz ist kein Grund, der Räumpflicht nicht nachzugehen. Oder anders gesagt: Wer nicht räumt, muss damit rechnen, dass seine Versicherung die Zahlung verweigert. Wer keinen triftigen Grund nennen kann (selbst Urlaub zählt nicht), warum nicht geräumt wurde, muss die Haftungsansprüche aus eigener Tasche befriedigen.

Eine allzu hohe Toleranz sollte man den Passanten übrigens nicht zumuten. Gerichte haben entschieden, dass Gehwege ab 7:00 Uhr geräumt werden müssen – auf einer Breite von ca. 1,20 Meter, sodass zwei Passanten nebeneinander oder aneinander vorbei laufen können.

Dachlawinen: Private Haftpflichtversicherung schützt den Eigentümer nicht immer

12. Dezember 2010

Der Winter hat Deutschland fest im Griff: Nahezu im gesamten Bundesgebiet hat es in den letzten Tagen ordentlich geschneit und auch in den nächsten tagen müssen sich die Deutschen auf Neuschnee einstellen. Alles ist mit einer dicken Schneeschicht überzogen – auch die Hausdächer. Von den Dächern geht eine besondere Gefahr aus. Der auf den Dächern befindliche Schnee kann sich lösen und herabfallen – insbesondere dann wenn es zwischenzeitlich taut und/oder Regen fällt wie an diesem Wochenende. Wenn Schnee, der ins Rutschen kommt, dabei Personen oder bestimmte Objekte trifft, entstehen womöglich größere Schäden.

So mancher Immobilieneigentümer wird nun bestimmt denken, dass er nichts zu befürchten hat, weil der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung besteht. Allerdings sollte deren Versicherungsumfang nicht überschätzt werden: Schäden, die durch Dachlawinen hervorgerufen werden, reguliert die Privathaftpflicht nicht immer. Zwar gibt es Tarife, die einen solchen Schutz bieten, aber ebenso gibt es Tarife, die ein solches Risiko ausschließen. Eine Regulierung ist häufig nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn der Versicherungsnehmer gerade dabei ist, Arbeiten auf dem Dach auszuführen und er dabei eine Dachlawine lostritt.

Dennoch kann ein entsprechender Versicherungsschutz erlangt werden. Ein solcher Schutz ist gegeben, wenn eine Gebäudehaftpflichtversicherung besteht. Diese bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz, der nicht nur Dachlawinen sondern beispielsweise auch Risiken wie herabfallende Dachziegel versichert.
Allerdings greift der Versicherungsschutz ausschließlich bei Treffen entsprechender Sicherheitsvorkehrungen. Experten raten dazu, einen sogenannten Dachlawinenschutz zu montieren. Nur wenn dieser montiert ist, haben Eigentümer oder Mieter ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen.

Gerade für Mieter ist es wichtig, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und über einen Versicherungsabschluss nachzudenken. Der Immobilieneigentümer ist nicht dazu verpflichtet, eine Gebäudehaftpflichtversicherung abzuschließen. Weil auch Mieter für Schäden haftbar gemacht werden können, sollte dieser Schutz nicht fehlen.

Privathaftpflicht: Höhere Deckungssummen möglich

11. Dezember 2010

Der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung darf nicht fehlen. Wer nicht versichert ist, kann im Schadensfall mit ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Gerade bei Personenschäden kann es richtig teuer werden – selbst wenn deren Herbeiführung überhaupt nicht beabsichtigt ist.

Genau betrachtet kommt es nur relativ selten vor, dass Privatpersonen in Millionenhöhe zur Kasse gebeten werden. Trotzdem gibt es diese Fälle, weshalb es umso wichtiger ist, auf eine private Haftpflichtversicherung zu setzen. Bei deren Auswahl gilt es aufzupassen. Es reicht nicht aus, lediglich auf die Beitragshöhe zu achten. Am Ende zeichnet sich eine gute Privathaftpflicht durch zwei Dinge aus: Zum einem überzeugt sie mit einem niedrigen Beitrag, zum anderen bietet sie eine ausreichende Absicherung.

Die Absicherung definiert sich über zwei wesentliche Bestandteile: Zum einen kommt es auf die versicherten Risiken, zum anderen auf die Deckungssummen an. Vor allem Letztere sind nicht zu unterschätzen: Es ist immer gut, eine Absicherung in Millionenhöhe zu wählen. Hier ist es ratsam, lieber ein paar Euro mehr an Beitrag zu entrichten und dafür auf hohe Deckungssummen blicken zu können.

Zunehmend mehr Versicherer räumen ihren Kunden die Möglichkeit ein, die Deckungssumme selbst zu bestimmen. Wie das Finanzmagazin „Mein Geld“ berichtet, wird es ab Januar beim Versicherer HDI-Gerling möglich sein, die Höhe der Deckungssumme selbst zu wählen. Versicherungssummen in Höhe von 5, 10 und 15 Millionen Euro stehen zur Auswahl. Die meisten Versicherungsnehmer dürften gut damit beraten sein, sich für die goldene Mitte zu entscheiden: 10 Millionen sind schon gut. Wobei 15 Millionen ebenfalls auf keinen Fall verkehrt sind…

Bauherrenhaftpflichtversicherung: Im Winter besonders wichtig

5. Dezember 2010

Seit einigen Jahren ist festzustellen, dass immer mehr Bauherren dazu übergehen, ihre Vorhaben mitten im Winter zu beginnen. Fundamente und Keller werden oftmals im Winter errichtet und bleiben dann bis zum Frühjahr stehen, damit die Bauarbeiten fortgesetzt werden können. Dementsprechend kann es vorkommen, dass eine Baupause eintritt, die sich über die Dauer von mehreren Wochen oder sogar Monaten erstreckt – Zeit, in der viel passieren kann.

So kommt es beispielsweise relativ häufig vor, dass sich neugierige Passanten auf Baustellen begeben, um sich dort umzusehen. Oftmals ohne böse Absichten: Die Leute sind einfach nur neugierig. Hierbei kommt es immer wieder zu Unfällen, besonders im Winter. Schnee und Glatteis können dafür verantwortlich sein, dass Personen stürzen und sich ggf. schwer verletzen. Für den Bauherrn kann dies bedeuten, in die Haftung genommen zu werden.

Aus diesem Grund ist es wichtig, über eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zu verfügen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat erst vor wenigen Tagen wieder auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Selbst für Grundstücke, die erst in einigen Monaten bebaut werden sollen, würde sich der Versicherungsschutz lohnen: Der Bauherr ist generell für die Sicherheit auf seinem Bauplatz verantwortlich.

Gerade im Winter ist das Risiko hoch, dass sich Unfälle ereignen und Haftungsansprüche gegen den Bauherrn geltend gemacht werden. Allerdings bedeutet dies nicht, im Sommer auf den Versicherungsschutz verzichten zu können. Er ist generell sehr wichtig und darf auf gar keinen Fall fehlen. Zumal die Kosten nicht sehr hoch bemessen sind. Zum Teil ist der Schutz schon für weniger als 100 Euro erhältlich.

Ohne private Haftpflichtversicherung nicht auf die Skipiste

3. Dezember 2010

Wintersport erfreut sich einer sehr großen Beliebtheit. Millionen Deutsche ziehen jeden Winter los und stürzen sich auf Skiern, Snowboards oder auch Schlitten die Skipisten hinunter. Unfälle bleiben dabei nicht aus. Wie die „Abendzeitung“ unter Berufung auf die Stiftung Warentest schreibt, verunglücken ca. 60.000 Wintersportler im Jahr. Das Spektrum reicht von kleineren Verletzungen, die vom Arzt behandelt werden müssen, bis hin zum mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt.

Nicht jeder dieser Unfälle ist selbst verschuldet. Es kommt häufiger vor, dass Wintersportler unachtsam sind oder auch bewusst die geltenden Regeln auf der Piste nicht einhalten, sodass andere Menschen involviert werden und sich verletzen. In solchen Fällen kann man sich nicht darauf verlassen, dass die Krankenversicherung der anderen Partei die Behandlungskosten ungefragt übernimmt. Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen – dementsprechend kann es vorkommen, dass man Kosten für Behandlungen, Krankenhausaufenthalten und womöglich sogar für einen Verdienstausfall übernehmen muss.

Diese Kosten können im schlimmsten Fall außerordentlich hoch ausfallen. Deshalb ist es umso wichtiger, entsprechend versichert sein. Neben einer guten Krankenversicherung sowie ggf. auch einer Unfallversicherung für den eigenen Schutz darf eine private Haftpflichtversicherung nicht fehlen. Sollten Haftungsansprüche Dritter geltend gemacht werden, springt die private Haftpflicht ein.
Allerdings bietet nicht jede Haftpflichtversicherung einen ausreichenden Schutz. Es gibt Tarife, die bestimmte Aktivitäten und Sportarten vom Versicherungsschutz ausschließen. Ebenso kann der Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten starken Einschränkungen unterliegen. Daher ist es umso wichtiger, die eigene private Haftpflichtversicherung zu überprüfen, damit man in der Tat ausreichend versichert ist und sich keine ungewollte Versicherungslücke auftut.

Was bei der Tierhalter-Haftpflicht wichtig ist

28. November 2010

Für Halter bestimmter Haustiere empfiehlt es sich, eine eigenständige Haftpflichtversicherung für die Tiere abzuschließen. Zwar gibt es immer noch viel zu wenige Tierbesitzer, die sich zu diesem Schritt durchringen können, doch letztlich ist der Schutz immens wichtig. Vielleicht mag es selten vorkommen, dass Schadensfälle eintreten – doch wenn dies der Fall ist, wird es meist ganz schön teuer.

Die Auswahl an Policen, die heutzutage erhältlich sind, ist vergleichsweise groß. Zunehmend mehr Versicherungsunternehmen erkennen das Potential dieses Marktes und entwickeln daher eigene Produkte. Aus Sicht der Tierhalter ist dies eine erfreuliche Entwicklung, weil der Wettbewerbsdruck zu besseren (und günstigeren) Versicherungsprodukten führt. Allerdings bedeutet dies nicht, dass jede Tierhalter-Haftpflichtversicherung empfehlenswert ist. Stattdessen sollte eine sehr gezielte Auswahl erfolgen.

Wie „RP Online“ schreibt, haben Tierhalter bei der Versicherungsauswahl gleich mehrere Dinge zu berücksichtigen. Da wäre zunächst einmal die Versicherungssumme, die auf keinem Fall zu niedrig bemessen sein darf. Auf mindestens drei Mio. Euro sollte sich der Schutz belaufen, damit eine grundlegende Absicherung vorhanden ist. Zugleich ist es enorm wichtig, dass der Versicherungsschutz auch dann greift, wenn der Tierhalter gegen seine Pflichten verstößt. Diesbezüglich nennt „RP Online“ ein gutes Beispiel: Die Versicherung sollte auch dann zahlen, wenn der Hund trotz Leinenpflicht frei laufengelassen wurde. Besonders aufpassen sollten die Besitzer von Pferden. Hier ist es ratsam, das sogenannte Fremdreiterisiko zu versichern.

Was den Beitrag betrifft, so sollte dieser im Vergleich erst an zweiter Stelle kommen. In erster Linie muss der Versicherungsschutz ausreichend bemessen sein. Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt vom Versicherungsumfang, der Anzahl der Tiere sowie dem Anbieter ab.

Private Haftpflichtversicherung: Die Deutschen sind unterversichert

26. November 2010

Im Allgemeinen gilt, dass der deutsche Bürger zumeist ganz schön überversichert ist. Unzählige Versicherungen werden abgeschlossen, die im Grunde nicht benötigt werden. An den wichtigen Versicherungen wird hingegen gespart, wie Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eindeutig belegen.

Wie die „Börsen Zeitung“ schreibt, verfügen laut einer aktuellen Mitteilung des GDV nur 7 von 10 der deutschen Privathaushalte über den Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung. Nicht ganz ein Drittel der Bevölkerung verzichtet folglich auf diesen Schutz, obwohl er immens wichtig ist.

Eines der größten Probleme im Zusammenhang mit dieser Versicherung besteht darin, dass sich viele Personen nicht der Bedeutung bewusst sind. Viele Bürger bringen eine gewisse Blauäugigkeit mit und gehen beispielsweise davon aus, dass ihnen schon nichts passieren wird. Zum anderen wird die Tragweite von Haftpflichtschäden unterschätzt. So mancher Bürger kann sich schlichtweg nicht vorstellen, welche immens hohen Kosten aufgrund kleiner Unachtsamkeiten entstehen können. Wenn beispielsweise die Kinder unachtsam sind und mit Feuer spielen, entstehen womöglich Schäden in Millionenhöhe.

Mit einer privaten Haftpflicht kann ein Schutz gegen derartige Risiken erlangt werden. Sollte es zum Schadensfall kommen, muss man die Kosten nicht aus eigener Tasche begleichen – vorausgesetzt, es ist eine ausreichende Deckung gewährleistet. Diese sollte bei mindestens fünf Mio. Euro liegen, wobei eine noch höhere Absicherung in keinem Fall schadet.

Was die Versicherungskosten betrifft, so müssen diese gar nicht hoch ausfallen. Gegen einen Jahresbeitrag von ca. 50 bis 100 Euro ist es möglich, die ganze Familie abzusichern. Im Vergleich zu anderen Versicherungen ist dies enorm günstig.

Private Haftpflicht im Studium: Elterliche Versicherung hilft nicht immer

21. November 2010

Mit ihrem Ableger „Finanztest“ hat sich die Stiftung Warentest im Bereich der Finanzwelt schnell einen Namen gemacht. Die Tests genießen in der Finanzbrache ein hohes Ansehen. Zumal Finanztest nicht nur Finanzprodukte in Eigenregie testet. Es besteht die Möglichkeit, Fragen an die Finanzexperten einzureichen, um somit fachkundige Antwort zu erhalten.

Dies hat auch eine Studentin getan, die in Erfahrung bringen wollte, ob der Versicherungsschutz der elterlichen privaten Haftpflichtversicherung auch für sie gilt. Im Versicherungsvertrag sei festgehalten, dass der Schutz solange gilt, bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist.

Laut den Experten von Finanztest besteht ein Versicherungsschutz, weil der Bachelor-Abschluss noch nicht erlangt wurde. Erst wenn die Studentin ihr Studium bestanden bzw. den Abschluss erlangt hat, muss sie sich nach einer eigenen privaten Haftpflichtversicherung umsehen. Die Tatsache, dass es sich um einen gekoppelten Studiengang handelt, der ein anschließendes Masterstudium vorsieht, ändert sich nichts an dieser Tatsache: Der Bachelor-Abschluss bleibt der erste Abschluss, weshalb sie sich die Studentin ab der zweiten Hälfte des Studiums selbst versichern muss.

Wer bereits vor dem Studium einen Beruf erlernt hat, weil beispielsweise eine Berufsausbildung absolviert wurde, muss sich noch früher um einen eigenen Versicherungsschutz kümmern – zumindest gilt dies für den Großteil der privaten Haftpflichtversicherungen. Je nach Versicherer können abweichende Regelungen gelten.

Studenten, die nicht genau wissen, ob sie dem Schutz der elterlichen privaten Haftpflichtversicherung unterliegen, sollten dies sofort überprüfen. Schließlich geht es um einen enorm wichtigen Versicherungsschutz. Falls dieser nicht existiert, sollte umgehend eine eigene Versicherung abgeschlossen werden – ein Basisschutz ist auch für Studierende erschwinglich.

Bei Scheidung an die private Haftpflichtversicherung denken

20. November 2010

Die Zeiten, in denen nur wenige Ehen geschieden wurden, liegen bereits eine ganze Weile zurück. Heutzutage halten die Ehen einfach nicht mehr so lange. Sogenannte Scheidungsanwälte haben allerhand zu tun, weil zunehmend mehr Paare den Wunsch verspüren, sich scheiden zu lassen. Aufgrund des hohen Scheidungsaufkommens diskutieren Juristen sogar darüber, das Scheidungsverfahren zu vereinfachen, damit Scheidungen schneller und auch kostengünstiger durchgeführt werden können.

Wenn eine Ehe geschieden wird, hat dies zahlreiche Konsequenzen – und einige davon gelten auch für das Thema Versicherungsschutz. Die Betroffenen müssen sich zwingend mit diesem Thema auseinandersetzen, damit sie auch in Zukunft ausreichend versichert sind. Dies gilt besonders für die private Haftpflichtversicherung, deren Schutz sehr wichtig ist, jedoch schnell verloren werden kann.

Wird eine Ehe geschlossen, treffen Eheleute im Normalfall die Entscheidung, sich gemeinsam zu versichern, um somit von einem niedrigeren Versicherungsbeitrag zu profitieren. Außerdem wären Kinder – sofern welche vorhanden sind – ebenfalls mitversichert. Bei einer Scheidung verhält es sich genau umgekehrt: Der gemeinsame Versicherungsschutz kann nicht bestehen bleiben. Im Endeffekt ist jede Partei dazu angehalten, ihre Lage zu überprüfen und ggf. eine neue Versicherung abzuschließen.

In solch einer Situation sollte der erste Schritt darin bestehen, sich mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen. Es gilt in Erfahrung zu bringen, ob die bestehende Versicherung aufgelöst werden kann oder ob eine Partei die Versicherung übernehmen muss. Falls ein Versicherungsverhältnis übernommen wird, gilt es zu klären, ob sich die Beibehaltung lohnt oder ob man eine Kündigung ausspricht und sich auf die Suche nach einer neuen Privathaftpflicht begibt, um einen besseren / günstigeren Schutz zu erhalten.