5. November 2010
Das Thema Kfz-Versicherung befindet sich derzeit in aller Munde. Dies liegt an der Möglichkeit, bestehende Autoversicherungen noch in diesem Monat kündigen zu müssen, damit Fahrzeuge ab nächstem Jahr über einen anderer Anbieter versichert werden können.
Die Versicherer sowie auch Versicherungsmakler machen derzeit intensiv Werbung und versuchen Autofahrer dazu zu bewegen, Versicherungsvergleiche durchzuführen. Alles in allem ist das ein guter Ratschlag: Etlichen Autobesitzern bietet sich die Chance, einen besseren Versicherer zu finden, was wiederum bedeuten kann, von einem günstigeren und zugleich besseren Versicherungsschutz zu profitieren.
Doch gerade wenn genau auf die Beitragshöhere geachtet wird, gilt es aufzupassen. Nur weil eine Kfz-Versicherung günstig ist, muss sie noch lange nicht gut sein. Es ist immens wichtig, dass der Versicherungsschutz ausreichend hoch bemessen ist. Dies gilt besonders für die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Nun werden einige Interessenten eventuell anmerken, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden müssen und die in Deutschland erhältlichen Autoversicherungen ohnehin einen umfassenden Versicherungsschutz bieten. Allerdings sollte man mit derartigen Aussagen vorsichtig sein. Gerade was den Haftpflichtschutz betrifft ist anzumerken, dass die gesetzlichen Vorgaben gar nicht so streng sind. Dies trifft zumindest für die Versicherungssummen zu. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestsummen sind gar nicht besonders hoch bemessen. Je nach Art und Ausmaß des Schadens kann es vorkommen, dass die Versicherungssumme nicht ausreicht, um sämtliche Kosten zu begleichen. In solch einem Fall müsste der Schadenverursacher für die restlichen Kosten selbst aufkommen, was zumeist den finanziellen Ruin zur Folge hat. Damit man dieses Risiko gar nicht erst eingeht, sollte eine Haftpflichtversicherung mit besonders hoher Deckung gewählt werden.
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31. Oktober 2010
Eine gute Privat-Haftpflicht zu finden ist gar nicht so leicht. Die Auswahl an Versicherungstarifen ist nämlich sehr groß. Zahlreiche Versicherer sind in diesem Segment vertreten und warten oftmals sogar mit mehreren Tarifen auf. Schnell kann es da passieren, dass ein Tarif gewählt wird, der womöglich gar nicht zu einem passt bzw. nicht alle Risiken versichert.
Das gilt besonders für die Absicherung sogenannter Gefälligkeitsschäden. Diese Art von Schaden tritt relativ häufig ein – doch oftmals sind sie nicht versichert, sodass der Versicherungsnehmer die Kosten des Schadens aus eigener Tasche tragen muss. Folglich sollte man sich genau überlegen, ob auf diesen Schutz wirklich verzichtet werden soll.
Ein Gefälligkeitsschaden ist ein Schaden, der dann eintritt, wenn man jemandem eine Gefälligkeit leistet. Dies kann sehr viele Bereiche betreffen. Ein gutes Beispiel ist das Leisten von Hilfe bei einem Umzug: Viele Leute helfen Freunden und Bekannten beim Umzug. Sollte man hierbei einen Schaden anrichten (weil man beispielsweise einen Karton fallen lässt und die darin befindliche Vase kaputt geht), zahlt die private Haftpflichtversicherung womöglich nicht. Im Grunde gibt es unzählige weitere Beispiele, die im Zusammenhang mit dieser Schadensart genannt werden können.
Dass so viele Haftpflichtversicherungen diesen Schutz nicht anbieten, hat einen simplen Grund: Die Versicherungsnehmer wünschen sich eine günstige Absicherung. Um dies zu ermöglichen, klammern die Versicherer bestimmte Risiken aus. Bei Gefälligkeitsschäden ist dies gut möglich, da sie meistens nicht existenziell bedrohlich sind.
Aufgrund der Schadenhäufigkeit ist es jedoch sinnvoll, diese Absicherung zu wählen. Zumal die Kosten für eine Versicherungserweiterung gar nicht so hoch bemessen sind.
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29. Oktober 2010
Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Dennoch gibt es vergleichsweise viele Bürger, die auf den Schutz einer entsprechenden Police verzichten, obwohl dieser schon günstig erlangt werden kann. Dies bestätigt auch Ökotest: Anfang Oktober haben die Tester den Markt durchleuchtet bzw. verschiedene Versicherungstarife miteinander verglichen. Zuvor wurde auf die Situation am Markt hingewiesen: 24 Millionen Deutsche verfügen nicht über den Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung.
Dabei sprechen zahlreiche Gründe für diesen Schutz. Vor allem die Rechtssprechung zählt zu den Hauptargumenten. Sie besagt nämlich, dass eine Person für den Schaden haften muss, den sie herbeigeführt hat. Selbst wenn ein Schaden als Folge eines Missgeschicks oder Versehens auftritt, kann sich der Schädiger nicht aus der Verantwortung ziehen. Es besteht ein Haftungsanspruch, der vom Geschädigten notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden kann.
In zahlreichen Versicherungsratgebern hört und liest man von Fällen, in denen Privatpersonen aufgrund kleiner Missgeschicke für Schäden in Millionenhöhe haften müssen. Einige Menschen sind deswegen verunsichert, doch im Grunde ist dies eine gute Warnung: Es lohnt sich einfach nicht, auf diesen wichtigen und letztlich sehr günstigen Versicherungsschutz zu verzichten. Lieber zahlt man 40 Euro an jährlichem Versicherungsbeitrag als nur wegen einer Unachtsamkeit möglicherweise bis ans Lebensende verschuldet zu sein.
Natürlich bleiben Millionenschäden eher die Ausnahme. Zum Glück kommt es nur selten vor, dass Privatpersonen derartige Schäden aus eigener Tasche begleichen müssen. Aber auch bei kleineren Schäden kann der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung sehr viel wert sein, da er für finanzielle Sicherheit sorgt.
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24. Oktober 2010
Vor einigen Wochen überraschte die Ergo Versicherung mit einer TV-Kampagne, die eine Menge Aufmerksamkeit auf sich zog. Die Kampagne soll dem Verbraucher deutlich machen, dass Ergo anders arbeitet: Versicherungen sollen nicht kompliziert sein, sondern das Leben vereinfachen. Mit den Kunden wird Klartext gesprochen anstatt sich hinter bürokratischen Begriffen zu verstecken.
Nun lässt das Versicherungsunternehmen den vollmundigen Ankündigungen erste Taten folgen. So wurde zu Beginn dieses Monats eine neue Privat-Haftpflicht aufgelegt. Die neue private Haftpflichtversicherung zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie um vielfältige Leistungen erweitert werden kann. Zudem gilt bereits der Grundschutz als sehr solide, was unter anderem der Forderungsausfalldeckung zu verdanken ist.
Bei der Forderungsausfalldeckung handelt es sich um eine Leistung, die bei einer modernen Privat-Haftpflicht nicht fehlen darf. Sie schützt den Versicherungsnehmer, wenn dieser selbst zur geschädigten Person wird. Sollte der Versicherungsnehmer einen Haftungsanspruch gegen eine andere Person geltend machen, diese jedoch nicht zahlen können (weil sie beispielsweise nicht versichert ist), so bleibt der Geschädigte nicht auf dem Schaden und den damit verbundenen Kosten sitzen. Stattdessen springt die eigene private Haftpflichtversicherung ein und reguliert den Schaden.
Im Zusammenhang mit der Forderungsausfalldeckung ist der Opferschutz zu nennen. Sollte der Versicherungsnehmer zum Opfer einer Gewalttat werden, springt der eigene Versicherer ebenfalls ein – was im Schadensfall von immens großem Nutzen ist. Gewalttaten sind nämlich nicht versicherbar: Die Versicherung des Gewalttäters würde ohnehin nicht zahlen.
Durch Wahl entsprechender Optionen ist es möglich, Gefälligkeitsschäden bis in Höhe von 5.00 Euro zu versichern. Dieselbe Entschädigungssumme ist auch für Schäden an geliehenen Sachen vereinbar.
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23. Oktober 2010
Vor wenigen Tagen hat „Finanztest“, der Finanzableger der Stiftung Warentest, seine neueste Magazinausgabe veröffentlicht und darin über die Tarifsituation in der Kfz-Versicherung informiert. Der Ratgeber ist äußerst interessant, was unter anderem daran liegt, dass deutlich auf die Tarifunterschiede aufmerksam gemacht wird.
Dies trifft besonders für den Bereich der Kfz-Haftpflicht zu. Die Versicherungsexperten haben mehrere Kundenprofile erstellt, die als Orientierungshilfe bei der Tarifwahl dienen können und außerdem die Beitragsunterschiede deutlich machen. So ist es beispielsweise möglich, dass ein 19-jähriger Auszubildender seinen 11 Jahre alten Kleinwagen schon ab 1.377 Euro versichert. Hierbei handelt es sich um den günstigsten Tarif, dessen Anbieter die WGV ist. Beim teuersten Versicherer würden hingegen bis zu 4.584 Euro fällig werden. Dementsprechend sollte klar sein, dass sich ein Versicherungsvergleich mehr als lohnt.
Wer nun meint, dass auch ohne großen Versicherungsvergleich der Abschluss einer günstigen Kfz-Versicherung möglich ist, sollte seine Meinung besser überdenken. Denn bereits beim Anbieter, der das fünftbeste Angebot macht, liegt der Beitrag schon bei 1.682 Euro – was Mehrkosten in Höhe von 305 Euro bedeuten würde.
Dass derartige Beitragsunterschiede nicht nur bei Fahranfängern auftreten, macht ein weiteres Beispiel deutlich. Eine junge Familie kann eine Kfz-Haftpflichtversicherung für ihren Familienkombi bereits ab 175 Euro im Jahr abschließen. Der teuerste Anbieter würde immer noch 499 Euro berechnen, was einem deutlichen Aufschlag entspricht.
Autofahrer, die sich auf der Suche nach einer günstigen Kfz-Versicherung befinden, sollten deshalb zwingend einen Versicherungsvergleich durchführen. Ob ein Haftpflicht- oder Kaskoschutz benötigt wird, ist im Grunde sogar egal: Wer mehrere Tarifangebote einholt und vergleicht, kann viel Geld sparen.
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17. Oktober 2010
Das Interesse an Immobilienkäufen nimmt wieder zu. In den letzten Jahren war der deutsche Häuser- und Grundstücksmarkt stark rückläufig. Doch inzwischen gibt es wieder mehr Privathaushalte, die ihre Träume vom Eigenheim erfüllen. Das Ziel ist es, mehr finanzielle Unabhängigkeit (schließlich fällt keine Miete mehr an) und ein größeres Maß an Freiheit zu erlangen.
Als Eigentümer einer Immobilie ist man allerdings auch Träger von Pflichten. So haftet man beispielsweise für Schäden, die vom eigenen Grundstück ausgehen. Hierbei handelt es sich um eine Thematik, derer sich viele Wohnungs- und Hauseigentümer gar nicht immer bewusst sind. Dabei ist die Anzahl der Risiken nicht zu unterschätzen. Man denke nur an verschneite oder vereiste Wege, die im Winter schnell zur Rutschbahn und somit zur Gefahr für Andere werden können. Häufig gehören Gehwege mit zum Grundstück dazu, weshalb man dort als Eigentümer für ausreichend viel Sicherheit zu sorgen hat. Aber auch Bäume, die bei Sturm große Äste verlieren oder gar umstürzen, stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Im Schadensfall können von geschädigten Dritten womöglich hohe Schadensansprüche geltend gemacht werden.
Zum Glück ist es möglich, sich gegen diese Gefahr zu versichern. Ein solcher Schutz wird durch Abschluss einer Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung erlangt. Die Versicherung mit der langen Bezeichnung bietet einen umfassenden Schutz, der im Grunde sämtliche Haftpflichtrisiken abdeckt, die mit dem Eigentum an Grundstücken einhergehen. Alle angehenden Grundstückskäufer sowie nicht versicherte Eigentümer sollten sich unbedingt über dieses Thema informieren und Ausschau nach einer guten Police halten. Im Regelfall kann eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung für die eigenen Grundstücke sehr günstig abgeschlossen werden.
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16. Oktober 2010
Wer mit seiner Autoversicherung unzufrieden ist und deshalb den Versicherer wechseln möchte, sollte sich beeilen. Oktober und November sind traditionell die Monate, in denen die meisten Kfz-Versicherungen gewechselt werden. Der Grund ist relativ simpel: Die Kündigungsfrist für Kfz-Versicherungen endet traditionell am 30. November. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen bestehende Versicherungen gekündigt sein, damit ab dem ersten Januar der Schutz einer anderen Versicherung greifen kann.
Leider kommt es häufiger vor, dass beim Wechseln der Kfz-Versicherung schwerwiegende Fehler gemacht werden. Gemeint ist in diesem Fall nicht die Wahl des falschen Tarifs, sondern schlichtweg Fehler, die sich beim Kündigen der alten Police ereignen. Schon so mancher Autofahrer hat es geschafft, seine Kfz-Versicherung nicht ordnungsgemäß zu kündigen, sodass sich der Versicherungsschutz noch einmal um die Dauer eines Jahres verlängert hat.
Derartige Fehler können von ganz unterschiedlicher Natur sein. So gibt es zum Beispiel Versicherungsnehmer, die ihre bestehende Versicherung gar nicht kündigen. Die äußerst serviceorientiert aufgebaute Werbung der Kfz-Versicherer lässt so manchen Versicherungsnehmer annehmen, dass er lediglich eine neue Versicherung abschließen muss und sich der neue Versicherer um den Rest kümmert. Dies trifft jedoch nicht ganz zu: Die bestehende Versicherung muss der Versicherungsnehmer stets selbst kündigen.
Aber auch Formfehler können zur Verlängerung des Versicherungsvertrags führen. Wer Angaben vergisst oder beispielsweise das Kündigungsschreiben nicht unterzeichnet, hat womöglich ebenfalls Pech und ist weiterhin an seine alte Versicherung gebunden. Außerdem darf die Kündigungsfrist nicht falsch verstanden werden: Es reicht nicht aus, das Kündigungsschreiben am 30. November abzusenden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss es beim Versicherer vorliegen.
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10. Oktober 2010
Das Thema Winterreifenpflicht hat in den vergangenen Tagen für eine Menge Wirbel gesorgt. Das Bundesverkehrsministerium hat nämlich überraschend angekündigt, die StVo überarbeiten zu wollen und dabei das Thema Winterreifenpflicht anzugehen. Bisher ist es nicht zwingend erforderlich, mit Winterreifen zu fahren. Bisher besagt das Gesetz lediglich, dass Kraftfahrzeugfahrer mit angemessener Bereifung unterwegs sein müssen.
Wie Bundesverkehrminister Ramsauer mitteilte, soll noch diesen Winter eine entsprechende Verordnung durchgesetzt werden. Hierunter ist eine Gesetzesänderung zu verstehen, die umgehende Gültigkeit erlangt, da sie nicht das Parlament zu passieren hat. Es ist geplant, dass in Zukunft eine Winterreifenpflicht besteht. Einzelheiten wurden zwar noch nicht genannt, jedoch wird die Verordnung größere Folgen nach sich ziehen – im Endeffekt sind Fahrzeughalter dann dazu verpflichtet, mit Winterreifen zu fahren.
Eine solche Änderung betrifft auch das Thema Kfz-Versicherung. Glücklicherweise hat sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bereits zu Wort gemeldet und eine erste Entwarnung gegeben. Laut dem Verband sehen aktuelle Versicherungsbedingungen vor, dass Unfallopfer garantiert über die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt werden, sollte der Unfallverursacher trotz Winterreifenpflicht mit Sommerreifen unterwegs gewesen sein.
Allerdings ist dies noch lange kein Freibrief, um auf eine Winterbereifung zu verzichten. Der Versicherungsschutz greift nämlich ausschließlich bei Haftpflichtschäden. Bei Schäden, die am Fahrzeug des Verursachers entstanden sind, braucht die Vollkaskoversicherung nicht zwingend zu zahlen: In Abhängigkeit von den jeweiligen Umständen kann sie die Entschädigung verweigern oder zumindest den Entschädigungsbetrag verringern. Folglich ist es trotzdem wichtig, sich an die bald geltenden Vorgaben zu halten und mit Winterreifen zu fahren – zumal es auch um die eigene Sicherheit im Straßenverkehr geht.
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9. Oktober 2010
Wenn geheiratet wird, ändern sich viele Dinge. Dies trifft selbstverständlich auch für den Versicherungsschutz zu. Frisch Vermählte sollten daher möglichst schnell eine Überprüfung ihrer Versicherungssituation vornehmen und einzelne Policen anpassen, damit weiterhin eine optimale und zugleich günstige Absicherung besteht.
Speziell zu diesem Thema hat die „Zurich Gruppe Deutschland“ einen Ratgeber veröffentlicht. Die Experten des Versicherungskonzerns haben unter anderem Tipps zur privaten Haftpflichtversicherung zusammengestellt: Sie verraten, wie man mit diesem Versicherungsschutz nach der Hochzeit am besten verfährt. Nachfolgend werden die einzelnen Ratschläge aufgeführt.
Im Falle der privaten Haftpflichtversicherung ist klar, dass Einzelversicherungen nicht benötigt werden. Zwei einzelne Versicherungen sind kostspieliger, weshalb es aus wirtschaftlicher Sicht besser ist, sich für eine gemeinsame Police zu entscheiden. Zwar ist es in diesem Bereich möglich, weiterhin auf Einzelversicherungen zu setzen, doch finanziell ist die Zusammenlegung sinnvoller. Ehepartner können die Versicherungskosten durch Wahl einer gemeinsamen Haftpflichtversicherung senken.
Im Grunde bedeutet dies nichts anders als eine der beiden Versicherungen zu kündigen. Laut „Zurich“ stellt ein Abkommen zwischen den Versicherungsunternehmen sicher, dass die jüngere Police umgehend aufgelöst werden kann. Die ältere Police wird weiterhin genutzt, wobei der Versicherer natürlich informiert werden muss. Je nach Tarif ist außerdem noch eine Anpassung erforderlich, damit der private Haftpflichtschutz auch für beide Personen gilt.
Auf das Thema Leistungsumfang ist man im Ratgeber der „Zurich“ Versicherung nicht eingegangen. Wir halten es für empfehlenswert, die gebotenen Leistungen der älteren Versicherung zu prüfen. Womöglich ist es besser und sogar günstiger, beide Versicherungen regulär zu kündigen und dann später eine gemeinsame Versicherung abzuschließen, die einen besser abgestimmten Schutz bietet.
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3. Oktober 2010
Heutzutage sind sich glücklicherweise viele Leute der Tatsache bewusst, dass man auf eine private Haftpflichtversicherung einfach nicht verzichten sollte. Zugleich ringen sich daher auch immer mehr Personen durch, tatsächlich eine Versicherung abzuschließen. Im Idealfall wird eine Versicherung ausgewählt, die einen optimal zugeschnittenen Versicherungsschutz bietet und außerdem preiswert ist.
Der einmalige Abschluss einer Versicherung stellt jedoch nicht sicher, dass man auf Dauer gut versichert ist. Schließlich können sich die Lebensumstände ändern – in solchen Fällen kann es gegebenenfalls erforderlich sein, die Versicherung zu ändern bzw. sie an die neuen Umstände anzupassen.
Im Grunde existiert eine Vielzahl an Faktoren, die für eine Versicherungsanpassung sprechen. Hierzu zählt zum Beispiel eine Eheschließung. Wenn geheiratet wird, bietet es sich geradezu an, den Versicherungsschutz zu überprüfen. Dies gilt nicht nur für die private Haftpflichtversicherung sondern auch für andere Bereiche. Fast immer empfiehlt es sich, doppelte Versicherungen zusammenzulegen, um somit die Beiträge zu reduzieren.
Sollte sich Nachwuchs anbahnen, gilt es ebenfalls zu handeln. Schließlich sollten die Kinder auch versichert sein – und das ab einem möglichst frühen Zeitpunkt. Leider warten viele Eltern und schieben die Anpassung der Versicherung auf die lange Bank, was alles andere als empfehlenswert ist. Womöglich wird die Anpassung eines Tages ganz vergessen, sodass im Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht. Dabei ist es spielend einfach, seine bestehende private Haftpflichtversicherung anzupassen. Häufig reicht es schon aus, einen einzigen Anruf beim Versicherer zu tätigen. Auf diesem Weg ist es möglich, sich zu informieren und im Bedarfsfall auch entsprechende Änderungen zu veranlassen.
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