11. Dezember 2010
Der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung darf nicht fehlen. Wer nicht versichert ist, kann im Schadensfall mit ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Gerade bei Personenschäden kann es richtig teuer werden – selbst wenn deren Herbeiführung überhaupt nicht beabsichtigt ist.
Genau betrachtet kommt es nur relativ selten vor, dass Privatpersonen in Millionenhöhe zur Kasse gebeten werden. Trotzdem gibt es diese Fälle, weshalb es umso wichtiger ist, auf eine private Haftpflichtversicherung zu setzen. Bei deren Auswahl gilt es aufzupassen. Es reicht nicht aus, lediglich auf die Beitragshöhe zu achten. Am Ende zeichnet sich eine gute Privathaftpflicht durch zwei Dinge aus: Zum einem überzeugt sie mit einem niedrigen Beitrag, zum anderen bietet sie eine ausreichende Absicherung.
Die Absicherung definiert sich über zwei wesentliche Bestandteile: Zum einen kommt es auf die versicherten Risiken, zum anderen auf die Deckungssummen an. Vor allem Letztere sind nicht zu unterschätzen: Es ist immer gut, eine Absicherung in Millionenhöhe zu wählen. Hier ist es ratsam, lieber ein paar Euro mehr an Beitrag zu entrichten und dafür auf hohe Deckungssummen blicken zu können.
Zunehmend mehr Versicherer räumen ihren Kunden die Möglichkeit ein, die Deckungssumme selbst zu bestimmen. Wie das Finanzmagazin „Mein Geld“ berichtet, wird es ab Januar beim Versicherer HDI-Gerling möglich sein, die Höhe der Deckungssumme selbst zu wählen. Versicherungssummen in Höhe von 5, 10 und 15 Millionen Euro stehen zur Auswahl. Die meisten Versicherungsnehmer dürften gut damit beraten sein, sich für die goldene Mitte zu entscheiden: 10 Millionen sind schon gut. Wobei 15 Millionen ebenfalls auf keinen Fall verkehrt sind…
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5. Dezember 2010
Seit einigen Jahren ist festzustellen, dass immer mehr Bauherren dazu übergehen, ihre Vorhaben mitten im Winter zu beginnen. Fundamente und Keller werden oftmals im Winter errichtet und bleiben dann bis zum Frühjahr stehen, damit die Bauarbeiten fortgesetzt werden können. Dementsprechend kann es vorkommen, dass eine Baupause eintritt, die sich über die Dauer von mehreren Wochen oder sogar Monaten erstreckt – Zeit, in der viel passieren kann.
So kommt es beispielsweise relativ häufig vor, dass sich neugierige Passanten auf Baustellen begeben, um sich dort umzusehen. Oftmals ohne böse Absichten: Die Leute sind einfach nur neugierig. Hierbei kommt es immer wieder zu Unfällen, besonders im Winter. Schnee und Glatteis können dafür verantwortlich sein, dass Personen stürzen und sich ggf. schwer verletzen. Für den Bauherrn kann dies bedeuten, in die Haftung genommen zu werden.
Aus diesem Grund ist es wichtig, über eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zu verfügen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat erst vor wenigen Tagen wieder auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Selbst für Grundstücke, die erst in einigen Monaten bebaut werden sollen, würde sich der Versicherungsschutz lohnen: Der Bauherr ist generell für die Sicherheit auf seinem Bauplatz verantwortlich.
Gerade im Winter ist das Risiko hoch, dass sich Unfälle ereignen und Haftungsansprüche gegen den Bauherrn geltend gemacht werden. Allerdings bedeutet dies nicht, im Sommer auf den Versicherungsschutz verzichten zu können. Er ist generell sehr wichtig und darf auf gar keinen Fall fehlen. Zumal die Kosten nicht sehr hoch bemessen sind. Zum Teil ist der Schutz schon für weniger als 100 Euro erhältlich.
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3. Dezember 2010
Wintersport erfreut sich einer sehr großen Beliebtheit. Millionen Deutsche ziehen jeden Winter los und stürzen sich auf Skiern, Snowboards oder auch Schlitten die Skipisten hinunter. Unfälle bleiben dabei nicht aus. Wie die „Abendzeitung“ unter Berufung auf die Stiftung Warentest schreibt, verunglücken ca. 60.000 Wintersportler im Jahr. Das Spektrum reicht von kleineren Verletzungen, die vom Arzt behandelt werden müssen, bis hin zum mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt.
Nicht jeder dieser Unfälle ist selbst verschuldet. Es kommt häufiger vor, dass Wintersportler unachtsam sind oder auch bewusst die geltenden Regeln auf der Piste nicht einhalten, sodass andere Menschen involviert werden und sich verletzen. In solchen Fällen kann man sich nicht darauf verlassen, dass die Krankenversicherung der anderen Partei die Behandlungskosten ungefragt übernimmt. Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen – dementsprechend kann es vorkommen, dass man Kosten für Behandlungen, Krankenhausaufenthalten und womöglich sogar für einen Verdienstausfall übernehmen muss.
Diese Kosten können im schlimmsten Fall außerordentlich hoch ausfallen. Deshalb ist es umso wichtiger, entsprechend versichert sein. Neben einer guten Krankenversicherung sowie ggf. auch einer Unfallversicherung für den eigenen Schutz darf eine private Haftpflichtversicherung nicht fehlen. Sollten Haftungsansprüche Dritter geltend gemacht werden, springt die private Haftpflicht ein.
Allerdings bietet nicht jede Haftpflichtversicherung einen ausreichenden Schutz. Es gibt Tarife, die bestimmte Aktivitäten und Sportarten vom Versicherungsschutz ausschließen. Ebenso kann der Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten starken Einschränkungen unterliegen. Daher ist es umso wichtiger, die eigene private Haftpflichtversicherung zu überprüfen, damit man in der Tat ausreichend versichert ist und sich keine ungewollte Versicherungslücke auftut.
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28. November 2010
Für Halter bestimmter Haustiere empfiehlt es sich, eine eigenständige Haftpflichtversicherung für die Tiere abzuschließen. Zwar gibt es immer noch viel zu wenige Tierbesitzer, die sich zu diesem Schritt durchringen können, doch letztlich ist der Schutz immens wichtig. Vielleicht mag es selten vorkommen, dass Schadensfälle eintreten – doch wenn dies der Fall ist, wird es meist ganz schön teuer.
Die Auswahl an Policen, die heutzutage erhältlich sind, ist vergleichsweise groß. Zunehmend mehr Versicherungsunternehmen erkennen das Potential dieses Marktes und entwickeln daher eigene Produkte. Aus Sicht der Tierhalter ist dies eine erfreuliche Entwicklung, weil der Wettbewerbsdruck zu besseren (und günstigeren) Versicherungsprodukten führt. Allerdings bedeutet dies nicht, dass jede Tierhalter-Haftpflichtversicherung empfehlenswert ist. Stattdessen sollte eine sehr gezielte Auswahl erfolgen.
Wie „RP Online“ schreibt, haben Tierhalter bei der Versicherungsauswahl gleich mehrere Dinge zu berücksichtigen. Da wäre zunächst einmal die Versicherungssumme, die auf keinem Fall zu niedrig bemessen sein darf. Auf mindestens drei Mio. Euro sollte sich der Schutz belaufen, damit eine grundlegende Absicherung vorhanden ist. Zugleich ist es enorm wichtig, dass der Versicherungsschutz auch dann greift, wenn der Tierhalter gegen seine Pflichten verstößt. Diesbezüglich nennt „RP Online“ ein gutes Beispiel: Die Versicherung sollte auch dann zahlen, wenn der Hund trotz Leinenpflicht frei laufengelassen wurde. Besonders aufpassen sollten die Besitzer von Pferden. Hier ist es ratsam, das sogenannte Fremdreiterisiko zu versichern.
Was den Beitrag betrifft, so sollte dieser im Vergleich erst an zweiter Stelle kommen. In erster Linie muss der Versicherungsschutz ausreichend bemessen sein. Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt vom Versicherungsumfang, der Anzahl der Tiere sowie dem Anbieter ab.
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26. November 2010
Im Allgemeinen gilt, dass der deutsche Bürger zumeist ganz schön überversichert ist. Unzählige Versicherungen werden abgeschlossen, die im Grunde nicht benötigt werden. An den wichtigen Versicherungen wird hingegen gespart, wie Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eindeutig belegen.
Wie die „Börsen Zeitung“ schreibt, verfügen laut einer aktuellen Mitteilung des GDV nur 7 von 10 der deutschen Privathaushalte über den Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung. Nicht ganz ein Drittel der Bevölkerung verzichtet folglich auf diesen Schutz, obwohl er immens wichtig ist.
Eines der größten Probleme im Zusammenhang mit dieser Versicherung besteht darin, dass sich viele Personen nicht der Bedeutung bewusst sind. Viele Bürger bringen eine gewisse Blauäugigkeit mit und gehen beispielsweise davon aus, dass ihnen schon nichts passieren wird. Zum anderen wird die Tragweite von Haftpflichtschäden unterschätzt. So mancher Bürger kann sich schlichtweg nicht vorstellen, welche immens hohen Kosten aufgrund kleiner Unachtsamkeiten entstehen können. Wenn beispielsweise die Kinder unachtsam sind und mit Feuer spielen, entstehen womöglich Schäden in Millionenhöhe.
Mit einer privaten Haftpflicht kann ein Schutz gegen derartige Risiken erlangt werden. Sollte es zum Schadensfall kommen, muss man die Kosten nicht aus eigener Tasche begleichen – vorausgesetzt, es ist eine ausreichende Deckung gewährleistet. Diese sollte bei mindestens fünf Mio. Euro liegen, wobei eine noch höhere Absicherung in keinem Fall schadet.
Was die Versicherungskosten betrifft, so müssen diese gar nicht hoch ausfallen. Gegen einen Jahresbeitrag von ca. 50 bis 100 Euro ist es möglich, die ganze Familie abzusichern. Im Vergleich zu anderen Versicherungen ist dies enorm günstig.
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21. November 2010
Mit ihrem Ableger „Finanztest“ hat sich die Stiftung Warentest im Bereich der Finanzwelt schnell einen Namen gemacht. Die Tests genießen in der Finanzbrache ein hohes Ansehen. Zumal Finanztest nicht nur Finanzprodukte in Eigenregie testet. Es besteht die Möglichkeit, Fragen an die Finanzexperten einzureichen, um somit fachkundige Antwort zu erhalten.
Dies hat auch eine Studentin getan, die in Erfahrung bringen wollte, ob der Versicherungsschutz der elterlichen privaten Haftpflichtversicherung auch für sie gilt. Im Versicherungsvertrag sei festgehalten, dass der Schutz solange gilt, bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist.
Laut den Experten von Finanztest besteht ein Versicherungsschutz, weil der Bachelor-Abschluss noch nicht erlangt wurde. Erst wenn die Studentin ihr Studium bestanden bzw. den Abschluss erlangt hat, muss sie sich nach einer eigenen privaten Haftpflichtversicherung umsehen. Die Tatsache, dass es sich um einen gekoppelten Studiengang handelt, der ein anschließendes Masterstudium vorsieht, ändert sich nichts an dieser Tatsache: Der Bachelor-Abschluss bleibt der erste Abschluss, weshalb sie sich die Studentin ab der zweiten Hälfte des Studiums selbst versichern muss.
Wer bereits vor dem Studium einen Beruf erlernt hat, weil beispielsweise eine Berufsausbildung absolviert wurde, muss sich noch früher um einen eigenen Versicherungsschutz kümmern – zumindest gilt dies für den Großteil der privaten Haftpflichtversicherungen. Je nach Versicherer können abweichende Regelungen gelten.
Studenten, die nicht genau wissen, ob sie dem Schutz der elterlichen privaten Haftpflichtversicherung unterliegen, sollten dies sofort überprüfen. Schließlich geht es um einen enorm wichtigen Versicherungsschutz. Falls dieser nicht existiert, sollte umgehend eine eigene Versicherung abgeschlossen werden – ein Basisschutz ist auch für Studierende erschwinglich.
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20. November 2010
Die Zeiten, in denen nur wenige Ehen geschieden wurden, liegen bereits eine ganze Weile zurück. Heutzutage halten die Ehen einfach nicht mehr so lange. Sogenannte Scheidungsanwälte haben allerhand zu tun, weil zunehmend mehr Paare den Wunsch verspüren, sich scheiden zu lassen. Aufgrund des hohen Scheidungsaufkommens diskutieren Juristen sogar darüber, das Scheidungsverfahren zu vereinfachen, damit Scheidungen schneller und auch kostengünstiger durchgeführt werden können.
Wenn eine Ehe geschieden wird, hat dies zahlreiche Konsequenzen – und einige davon gelten auch für das Thema Versicherungsschutz. Die Betroffenen müssen sich zwingend mit diesem Thema auseinandersetzen, damit sie auch in Zukunft ausreichend versichert sind. Dies gilt besonders für die private Haftpflichtversicherung, deren Schutz sehr wichtig ist, jedoch schnell verloren werden kann.
Wird eine Ehe geschlossen, treffen Eheleute im Normalfall die Entscheidung, sich gemeinsam zu versichern, um somit von einem niedrigeren Versicherungsbeitrag zu profitieren. Außerdem wären Kinder – sofern welche vorhanden sind – ebenfalls mitversichert. Bei einer Scheidung verhält es sich genau umgekehrt: Der gemeinsame Versicherungsschutz kann nicht bestehen bleiben. Im Endeffekt ist jede Partei dazu angehalten, ihre Lage zu überprüfen und ggf. eine neue Versicherung abzuschließen.
In solch einer Situation sollte der erste Schritt darin bestehen, sich mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen. Es gilt in Erfahrung zu bringen, ob die bestehende Versicherung aufgelöst werden kann oder ob eine Partei die Versicherung übernehmen muss. Falls ein Versicherungsverhältnis übernommen wird, gilt es zu klären, ob sich die Beibehaltung lohnt oder ob man eine Kündigung ausspricht und sich auf die Suche nach einer neuen Privathaftpflicht begibt, um einen besseren / günstigeren Schutz zu erhalten.
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14. November 2010
Es gibt Versicherungen, die für jeden Menschen von immens hoher Bedeutung sind. Das gilt besonders für die private Haftpflichtung: Jeder Bürger sollte über einen solchen Versicherungsschutz verfügen. Zwar handelt es sich hierbei um keine Pflichtversicherung, aber dennoch ist es ratsam, sich für den Abschluss zu entscheiden. Schließlich kann niemand die Zukunft vorhersagen und im Bedarfsfall noch rechtzeitig für einen Schutz sorgen – zumal die finanziellen Folgen, die aus Haftungsansprüchen Dritter resultieren, auf keinen Fall zu unterschätzen sind.
Allerdings sind sich viele Menschen dieser Tatsache nicht immer bewusst. Vor allem auf junge Menschen bzw. Jugendliche trifft das zu. Wie das „Versicherungsjournal“ schreibt, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Studie durchführen lassen, in deren Rahmen ermittelt wurde, wie gut jugendliche Schüler über verschiedene Verbraucherthemen Bescheid wissen. Hierbei fiel auf, dass vor allem Versicherungsthemen einen Bereich verkörpern, der immens große Wissensdefizite aufweist.
Der Großteil der Schüler weiß noch nicht einmal ansatzweise, welchen Schutz eine private Haftpflichtversicherung bietet und weshalb dieser so wichtig ist. Folglich befinden sich die jungen Menschen auch nicht in der Lage, die Folgen ihres Handelns abzuschätzen. Sie gehen womöglich Risiken ein, deren rechtliche und finanzielle Folgen sie maßgeblich unterschätzen.
Obwohl sich das Ministerium künftig stärker für Bildung im Bereich der Verbraucherthemen einsetzen möchte, ist trotzdem nicht davon auszugehen, dass Jugendliche demnächst besser über Versicherungen und deren Bedeutung informiert sind. Da bleibt nur zu hoffen, dass die Eltern über ein besseres Hintergrundwissen verfügen und deshalb für einen guten Versicherungsschutz sorgen, der auch die Kinder einschließt.
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13. November 2010
Es gibt Berufe, deren Ausübung das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung bzw. einer Berufshaftpflichtversicherung voraussetzt. Dass dies auch für den Beruf der Hebamme gilt, dürfte mittlerweile bekannt sein. Schließlich haben die Hebammen gleich mehrere Monate lang vehement gegen die Erhöhung der Versicherungsbeiträge protestiert und dabei eine Menge Unterstützung aus der breiten Bevölkerung erhalten.
Doch all die Proteste haben nicht genützt: Die Versicherungsbeiträge sind nicht gesunken. Nach wie vor ist es erforderlich, gut 3.000 Euro an jährlichem Beitrag zu entrichten, um über einen entsprechenden Versicherungsschutz zu verfügen. Für so manche Hebamme bedeutet dies, ihren Beruf nicht mehr ausüben zu können.
Laut den Versicherern ist es nicht möglich, die Beitragshöhe zu senken. Schuld daran seien enorm hohe Schadenersatzforderungen, die manchmal geltend gemacht werden. Zwar kommt es nur selten vor, dass den Hebammen schwerwiegende Fehler bei der Arbeit unterlaufen – doch wenn dies der Fall ist, kann es eben richtig teuer werden. Dementsprechend haben die Versicherer keine andere Wahl als weiterhin derart hohe Beiträge für die berufliche Haftpflichtversicherung zu erheben.
Doch zumindest konnten die Hebammen einen Teilerfolg erzielen. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler hat sich mit Vertreterinnen des Deutschen Hebammenverbands getroffen und die Problematik erörtert. Dass die Beiträge umgehend sinken werden, konnte der Minister nicht versprechen. Allerdings will er ermitteln, welche Möglichkeiten bestehen, um den Kostenanstieg bei den Versicherungsbeiträgen anderweitig auszugleichen. Eine Möglichkeit könnte beispielsweise darin bestehen, höhere Kosten gegenüber den Krankenkassen geltend zu machen.
Unmittelbar wird sich an der Versicherungs- und Finanzsituation der Hebammen also nichts ändern. Auf lange Sicht besteht jedoch wieder ein wenig Hoffnung.
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7. November 2010
Spätestens jetzt im November dürfte auch die letzte Eishalle ihre Tore geöffnet haben. Diese Gelegenheit möchten sich viele Leute nicht entgehen lassen, gerade an den Wochenenden zieht es Jung und Alt auf die Eisfläche, um sich zusammen mit Freunden beim Eislauf zu vergnügen.
Damit aus dem Vergnügen kein Alptraum wird, sollte die Eislauffläche besser nur dann betreten werden, wenn man über den Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung verfügt. Denn leider kommt es immer wieder vor, dass Eisläufer stürzen und sich verletzen. Sollte man die Verantwortung für Stürze anderer Personen tragen, kann das schnell teuer werden. Denn laut deutscher Rechtssprechung haftet man für all seine Taten. Selbst wenn man eine andere Person nur aus Versehen umstößt, kann man für den Vorfall haftbar gemacht werden.
In den meisten Fällen sind kleinere Zusammenstöße oder Stürze nicht besonders schlimm. Allerdings kann die Sache auch anders verlaufen: Sollte sich der Geschädigte einer Operation unterziehen müssen oder einen Verdienstausfall geltend machen, wird es unter Umständen richtig teuer. Dementsprechend ist es wichtig, über den Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung zu verfügen. Sollten andere Personen einen Haftungsanspruch geltend machen, werden die Kosten von der eigenen Versicherung getragen.
Im Übrigen ist dies auch ein wichtiges Thema für Eltern. Oftmals wird in erster Linie nur an die Sicherheit der eigenen Kinder gedacht. Allerdings können auch Kinder für die Herbeiführung von Haftpflichtschäden verantwortlich sein. Folglich ist es bedeutsam, dass die eigene private Haftpflichtversicherung auch die Kinder einschließt.
Abschließend noch ein kurzer Versicherungstipp: Um für die eigene Sicherheit zu sorgen, kann der Abschluss einer privaten Unfallversicherung nicht schaden.
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