26. Juni 2010
Zeitweise ist es schon äußerst erstaunlich, welche Versicherungsnachrichten im Internet ihr Unwesen treiben. In Zeiten der Fußball-Weltmeisterschaft lässt es sich so mancher Finanzredakteur nicht nehmen, über Vuvuzelas zu berichten. Hierbei handelt es sich um afrikanische Blasinstrumente, die mittlerweile jedermann geläufig sein dürften.
Tatsächlich haben in den vergangenen Tagen mehrere Versicherungsblogs über Vuvuzelas berichtet – und zwar im Zusammenhang mit dem Thema Haftpflichtversicherung. Konkret geht es um die private Haftpflichtversicherung, die theoretisch dann zahlen muss, wenn jemand mit seiner Vuvuzela einer anderen Person einen gesundheitlichen Schaden zufügt.
In den Finanz- und Versicherungsblogs wurde vor allem das Thema Hörschaden aufgegriffen. Ein Hörschaden kann unter anderem durch zu laute Umgebungsgeräusche hervorgerufen werden. Da eine Vuvuzela eine Lautstärke von mehr als 124 Dezibel entwickeln kann, besteht durchaus die Gefahr, dass in der Nähe befindliche Personen einen Hörsturz erleiden. Daher kann an dieser Stelle schon einmal gesagt werden, dass es alles andere als empfehlenswert ist, anderen Personen mit diesem Instrument ins Gesicht oder gar direkt auf die Ohren zu tröten.
Einen Richterspruch, der einen Vuvuzela-Tröter zu einer Schadensersatzzahlung verdonnert hat, gibt es allerdings nicht. Wie schon erwähnt haben Finanzredakteure vielmehr den theoretischen Fall behandelt bzw. ein entsprechendes Szenario entwickelt. Dabei beziehen sie sich auf das BGB, welches besagt, dass eine Person für den Schaden aufzukommen hat, der von ihr verursacht wurde.
Sofern der Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung besteht, braucht man sich vor hohen Kosten durch Schadensersatzansprüche nicht zu fürchten. Allerdings sei gesagt, dass dies nur für Unfälle und Missgeschicke gilt. Bei Vorsatz zahlt die Versicherung nicht.
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20. Juni 2010
Auch in diesem Jahr bietet der Kaffeeröster Tchibo wieder einen Smart als Leasingfahrzeug an. In Kooperation mit Mercedes-Benz Leasing wurde ein attraktives Angebot aufgelegt: Für 69 Euro im Monat (zzgl. einer Anzahlung in Höhe von 3.000 Euro) kann der Kleinstwagen geleast werden.
Das Angebot umfasst nicht nur das Auto: Auf Wunsch ist es möglich, einen entsprechenden Versicherungsschutz zu erlangen. Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung werden im Paket angeboten – und zwar zum Pauschalpreis. Damit ist gemeint, dass jeder Leasingkunde denselben Beitrag entrichten muss. Faktoren wie Alter oder Schadenfreiheitsklasse werden nicht berücksichtigt: Die Kosten für den Versicherungsschutz belaufen sich auf 19 Euro pro Monat bzw. 228 Euro pro Jahr.
Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass es sich hierbei um einen relativ niedrigen Beitrag handelt: Einen Neuwagen für 228 Euro inklusive Vollkasko-Schutz zu versichern, ist nicht teuer. Dennoch sollte man bei diesem sowie ähnlichen Angeboten gut aufpassen. Wie die Stiftung Warentest ermittelt hat, kommt es dabei immer ganz auf den Fahrzeughalter an. Teilweise ist es möglich, einen vergleichbaren Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer günstiger zu erhalten.
Wer über eine hohe Schadenfreiheitsklasse verfügt und eine kleine Selbstbeteiligung in Kauf nimmt, kann den Beitrag auf bis zu 108 Euro im Jahr drücken – dementsprechend würde sich das von Tchibo vermittelte Angebot nicht lohnen. Ganz anders sieht es bei Fahranfängern aus. Führerscheinneulinge, die mit einer Ersteinstufung bei Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoschutz beginnen, müssten bei anderen Versicherern gut 800 Euro an Beitrag für einen vergleichbaren Versicherungsschutz entrichten. Dagegen wirken die 228 Euro außerordentlich günstig und sprechen klar für einen Abschluss.
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19. Juni 2010
In den vergangenen Wochen wurde auf zahlreichen Webseiten und Blogs über das Thema Hundehaftpflichtversicherung berichtet. Zwischenzeitlich könnte man meinen, alle wichtigen Dinge seien zum Thema gesagt worden. Allerdings hat die „Südwest Presse“ einen interessanten Artikel nachgeliefert, aus dem einige Punkte an dieser Stelle aufgegriffen werden sollen.
Interessant ist vor allem die Tatsache, dass gerade einmal jeder zweite Hund als versichert gilt. Dies ist eine erschreckend niedrige Zahl: Zur eigenen Sicherheit sollte jeder Hundebesitzer für sich und seinen Vierbeiner eine solche Versicherung abgeschlossen haben. Hundehalter haften nämlich für ihre Tiere – und unter Umständen kann es im Schadensfall richtig teuer werden. Übrigens würde die Anzahl der versicherten Tiere deutlich niedriger liegen, hätten nicht drei Bundesländer die Versicherungspflicht eingeführt.
Ein ganz wichtiger Punkt sind auch die Leistungen, die von einer Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Leider achten zu viele Interessenten auf den Beitrag und entscheiden sich am Ende für die Hundehaftpflichtversicherung, die am günstigsten angeboten wird. Diese Vorgehensweise birgt jedoch Risiken: Unter Umständen sind mehrere Gefahren nicht abgedeckt, die besser abgedeckt sein sollten. Hierzu zählt beispielsweise der Einschluss weiterer Personen: Der Versicherungsschutz sollte auch dann greifen, wenn Nachbarn oder Verwandte die Verantwortung für den Hund tragen. Sollten diese Personen ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, besteht nämlich das Risiko, dass am Ende doch der Hundehalter zahlen muss.
Übrigens deckt die Hundehaftpflicht keine Personenschäden ab, die Familienmitglieder oder Freunde betreffen. Dieser Punkt ist vielen Hundehaltern nicht bekannt: Die Versicherung schützt somit nicht immer, weshalb es auch mit Versicherungsschutz wichtig ist, auf das Tier jeweils gut aufzupassen.
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13. Juni 2010
Wenn es um den Abschluss von Versicherungsprodukten geht, sind viele Menschen sehr zurückhaltend: Oftmals wird bewusst auf den Versicherungsschutz verzichtet, um somit regelmäßig anfallende Kosten gering zu halten. Auf der einen Seite ist diese Zurückhaltung sogar gut, weil man längst nicht jede Versicherung benötigt. Andererseits gibt es ein paar Versicherungen, die einfach nicht fehlen dürfen.
Für Bauherren zählt die Bauherrenhaftpflichtversicherung in jedem Fall dazu. Doch gerade bei diesem Versicherungsschutz ist oftmals eine starke Zurückhaltung zu spüren. Dabei gilt es als äußerst sinnvoll, auf diese Versicherung zu setzen: Ohne Haftpflichtschutz gehen Bauherren ein hohes Risiko ein – obwohl die Versicherung im Grunde sehr preiswert ist.
So mancher Bauherr argumentiert dieser Tage, dass während des Sommers eher auf den Versicherungsschutz einer Bauherrenhaftpflichtversicherung verzichtet werden kann. Als Begründung wird auf das gute Wetter verwiesen. Im Gegensatz zur Winterzeit gibt es weder Schnee noch Eis, sodass man grundsätzlich kein hohes Risiko beim Betreten der Baustelle eingeht.
Allerdings ist diese Argumentation nicht tragfähig. Denn auch im Sommer existieren genügend Risiken, die nicht zu unterschätzen sind. Da wären beispielsweise Stürme und Gewitter – ruckzuck kann beispielsweise ein Baugerüst von einem Sturm umgeworfen werden. Die Folge ist womöglich ein hoher finanzieller Schaden. Außerdem gibt es etliche Risiken, die zu jeder Jahreszeit auftreten können. Im Grunde müssen sich nur Unbefugte auf die Baustelle schleichen und sich dort verletzen – unter Umständen kann der Bauherr von ihnen zur Kasse gebeten werden.
Deshalb sollte man als Bauherr nicht zögern: Eine Haftpflichtversicherung für den Bau kann für wenig Geld abgeschlossen werden. Schon für einmalig rund 100 Euro ist ein erstklassiger Schutz erhältlich.
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12. Juni 2010
Heutzutage ist es für zahlreiche Fußballfans eine Selbstverständlichkeit Flagge zu zeigen – unter anderem auch am Balkon oder der Gebäudefassade. In den vergangenen Jahren hat sich ein regelrechter Trend entwickelt: Wenn Weltmeisterschaft und Europameisterschaft im Fußball anstehen, werden Balkon und Fenster mit Flaggen bestückt.
Wie die R+V Versicherung per Pressemitteilung bekannt gegeben hat, geht jedoch von Fahnen und einigen anderen Fanartikeln ein gewisses Risiko aus. Oftmals befestigen Fans die Artikel nicht sicher genug, sodass sich diese lösen und herabfallen können. Vor allem bei stärkerem Wind kann es schnell dazu kommen. Die Folge sind Schäden, die teilweise sogar von größerem Ausmaß sind.
Zugleich teilt der Versicherer mit, dass die meisten Fans relativ gut abgesichert sind. Sollte auf diese Weise tatsächlich ein Schaden entstehen, haftet die verantwortliche Person natürlich für den Schaden. Der Schaden kann jedoch an einen Versicherer weitergeleitet bzw. über die private Haftpflichtversicherung reguliert werden. Fans, die über einen solchen Schutz verfügen, befinden sich im Großen und Ganzen auf der sicheren Seite. Dasselbe gilt auch für Gebäudeeigentümer, die über den Schutz einer Wohngebäudehaftpflichtversicherung verfügen.
Allerdings darf nicht fahrlässig gehandelt werden. Es ist sicherzustellen, dass Fahnen und andere Artikel sicher befestigt sind und vom Wind nicht gelöst werden können. Eine der besten Möglichkeiten der Absicherung besteht darin, eine ordentliche Fahnenhalterung zu montieren, die beispielsweise mit der Fassade des Gebäudes verschraubt ist. Wer zur Miete wohnt, sollte jedoch zuvor den Vermieter um Erlaubnis fragen, damit es nicht zu einem Folgestreit kommt.
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6. Juni 2010
Keine Frage: Die private Haftpflichtversicherung bietet einen Versicherungsschutz, der als unverzichtbar gilt. Jede volljährige Person sollte über diesen Schutz verfügen, weil er im Schadensfall ernsthafte finanzielle Konsequenzen abwenden soll. Glücklicherweise sind sich heutzutage relativ viele Personen dieser Tatsache bewusst, weshalb die Versichertenquote recht anschaulich bemessen ist.
Wenn es um den eigentlichen Abschluss der Versicherung geht, so vertrauen etliche Interessenten blindlings ihrem Versicherungsberater. Dies ist jedoch nicht immer eine gute Entscheidung. Zweifelsfrei werden gerade über regionale Versicherungsbüros erstklassige Versicherungsprodukte vermittelt. Allerdings ist anzumerken, dass sich ein gutes Versicherungsprodukt nicht nur durch einen guten Versicherungsschutz, sondern auch durch einen niedrigen Versicherungsbeitrag auszeichnet. Doch gerade wenn es um den Beitrag geht, so ist festzustellen, dass etliche Versicherungsnehmer eine ordentliche finanzielle Belastung in Kauf nehmen.
Ein Großteil der Versicherten entrichtet einen jährlichen Versicherungsbeitrag für die private Haftpflichtversicherung, der bei mehr als 70 Euro liegt – so mancher Versicherungsnehmer zahlt sogar mehr als 100 Euro im Jahr. Dabei muss eine gute private Haftpflichtversicherung gar nicht so teuer sein. Schon für Beiträge von rund 40 bis 50 Euro kann eine ausgezeichnete Absicherung erlangt werden – letztendlich muss man sich nur für den richtigen Versicherer entscheiden.
Im Übrigen können auch Sparfüchse einen guten Schutz erlangen. Wer ein paar kleinere Einschränkungen in Kauf nimmt, kann für weniger als 40 Euro im Jahr einen Versicherungsschutz erlangen, der zumindest alle wichtigen Risiken abgedeckt. Gerade wenn man einen vergleichsweise hohen Beitrag entrichtet, sollte überprüft werden, ob sich ein Wechsel lohnt: Nicht selten kann eine satte Ersparnis erzielt werden – und mit unserem Onlinevergleich sind gute Anbieter schnell gefunden.
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5. Juni 2010
Es scheint zunehmend mehr Vermieter zu geben, die darauf bestehen, dass ihre Mieter eine sogenannte Mietsachschaden Haftpflichtversicherung abschließen. Um diesen Punkt durchzusetzen, werden entsprechende Klauseln in den Mietverträgen festgehalten. Laut einem Bericht von „Focus Online“ gibt es heutzutage zunehmend mehr Mietverträge, die eine solche Klausel automatisch enthalten. Hierüber ärgern sich einige Mieter: Sie möchten nicht seitens des Vermieters dazu gezwungen werden, eine solche Haftpflichtversicherung abschließen zu müssen.
Diesbezüglich hat der Deutsche Mieterbund bereits Entwarnung gegeben: Es sei unwahrscheinlich, dass Vermieter eine solche Forderung vor Gericht tatsächlich durchsetzen könnten. Vielmehr seien derartige Klauseln als nichtig einzustufen. Dementsprechend müsse man als Mieter die Versicherung nicht zwingend abschließen. Zugleich weist dar Deutsche Mieterbund jedoch darauf hin, dass der Abschluss einer entsprechenden Versicherung durchaus empfehlenswert ist. Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund hält die Mietsachschäden Versicherung für sinnvoll, weshalb er zum Abschluss eines entsprechenden Versicherungsprodukts rät.
Im Übrigen ist der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung gar nicht immer erforderlich. Es gibt private Haftpflichtversicherungen, die einen solchen Schutz enthalten. So mancher Mieter könnte daher sogar über den Versicherungsschutz verfügen, ohne dies überhaupt zu wissen. Wer sich unsicher ist, sollte sich mit seinem Versicherer in Verbindung setzen und sich hinsichtlich des Versicherungsumfangs einfach erkundigen. Mit ein wenig Glück muss eine zusätzliche Versicherung gar nicht abgeschlossen werden.
Wer sich gegenüber der Haftung für Mietsachschäden versichern möchte, muss demnach keine eigenständige Versicherung abschließen – die zusätzlichen Kosten können eingespart werden, indem man darauf achtet, eine gute private Haftpflichtversicherung zu wählen. Wichtig hierbei ist: Die Höhe der Absicherung muss ausreichend hoch bemessen sein.
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30. Mai 2010
Die meisten Leute dürfte mittlerweile mitbekommen haben, dass Deutschlands Hebammen vor einem großen Problem stehen: Der Beitrag für die berufliche Haftpflichtversicherung wird ab dem ersten Juli signifikant steigen. Schon jetzt müssen Hebammen tief in die Tasche greifen, doch ab Juli wird es richtig teuer: 3.689 Euro werden für den jährlichen Versicherungsbeitrag fällig.
Für etliche Hebammen bedeutet dies, ihren Beruf nicht mehr ausüben zu können. Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von rund 1.200 Euro ist die Arbeit nicht mehr rentabel. Ein Viertel des Einkommens geht allein für den Versicherungsschutz drauf – und der ist obligatorisch. Ohne Berufshaftpflichtversicherung darf diese Tätigkeit nicht ausgeübt werden.
Allerdings gibt es Grund zur Hoffnung: Die zahlreichen Erwähnungen in den Medien haben dazu geführt, dass die Petition für eine Anhörung vor dem Bundestag erfolgreich verlaufen ist. Schon mehr als 100.000 Personen haben die Petition gezeichnet, weshalb die Anhörung auf jeden Fall stattfinden wird. Demnach ist der Gesetzgeber dazu verpflichtet, sich der Angelegenheit anzunehmen und sich mit der Thematik zu beschäftigen.
Viele Hebammen lässt dies hoffen – womöglich kann eine Lösung gefunden werden, um den Beitrag der beruflichen Haftpflichtversicherung zu senken, beispielsweise indem eine Begrenzung vorgenommen wird. Auf der anderen Seite ist der Bundestag nicht zum Handeln verpflichtet: Es geht letztendlich nur um eine Anhörung. Außerdem muss das Risiko für die Versicherer kalkulierbar bleiben: Die Beitragserhöhungen wurden nicht grundlos vorgenommen – hohe Schadensersatzforderungen lassen den Versicherern keine Wahl. Demnach herrscht weiterhin Ungewissheit vor und so manche Hebamme wird sich dazu gezwungen sehen, ihren Beruf ab Juli – vorübergehend oder auch dauerhaft – an den Nagel zu hängen.
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29. Mai 2010
Schon häufiger wurde in den Medien von Fällen berichtet, in denen Versicherungsnehmer gegen ihre Versicherer klagten, weil diese nach Einbruchschäden nicht zahlen wollten. Oftmals geht es dabei um nicht richtig abgeschlossene Türen, die letzter Dreh- und Angelpunkt der Rechtsstreitereien sind.
Bisher wurden die meisten dieser Fälle sehr eindeutig entschieden: Wenn der Versicherungsnehmer ein Gebäude nicht richtig oder gar nicht abschließt, kann er im Schadensfall nicht auf eine Entschädigung durch seinen Versicherer hoffen. Ein solches Urteil wurde erst kürzlich bestätigt. Wie die „Haufe Mediengruppe“ berichtet, hat das Landgericht Essen in einem ähnlichen Fall zugunsten des Versicherers entschieden.
Der Versicherungsnehmer hatte eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die eine Absicherung gegen Diebstahlschutz aus der Garage umfasste. Nachdem Diebe in die Garage eingebrochen waren und einen Satz Autoreifen gestohlen hatten, wollte er sich den entstandenen Schaden von seiner Versicherung ersetzen lassen. Allerdings weigerte sich der Versicherer, die Kosten zu übernehmen, weil das Garagentor nicht richtig verriegelt war. Der Versicherer weigerte die Zahlung, da keine gewaltsame Zugangsverschaffung der Täter erfolgte. Er beauftrage einen Gutachter, der den Fall bzw. das Garagentor näher unter die Lupe nahm. Dabei stellt der Gutachter fest, dass sich das Schloss des Garagentores im Lauf der Jahre abgenutzt hatte und sich nicht mehr richtig verschließen ließ: Mit Leichtigkeit war es möglich, das verschlossene Garagentor aufzudrücken – ganz ohne Anwendung von Gewalt.
Aufgrund dieser Umstände sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Versicherungsnehmer keine ausreichenden Schutzmaßnahmen für sein Eigentum ergriffen hatte und der Versicherer daher nicht zahlen muss.
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24. Mai 2010
Wenn es um den privaten Haftpflichtschutz geht, setzen die meisten Familien ganz bewusst auf die Familienversicherung bzw. auf eine private Haftpflichtversicherung mit Familientarif. Dies ist eine äußerst empfehlenswerte Entscheidung – denn spätestens wenn sich Kinder im Haushalt befinden, kann sich die Familie auf diesem Weg günstiger versichern. Der Abschluss von Einzelversicherungen wäre an höhere Kosten gekoppelt.
Allerdings ist es kein Geheimnis, dass Ehen und Partnerschaften nicht immer so verlaufen, wie man es sich gerne wünscht. Die Scheidungsquote ist höher denn je zuvor: Täglich werden unzählige Ehen geschieden und Familien dadurch regelrecht aufgelöst. Für die Beteiligten hat das zahlreiche Konsequenzen – deshalb kann schon einmal vorkommen, dass das Thema Versicherungsschutz vollkommen außer Acht gelassen wird.
Der Versicherungsschutz, den ein Familientarif bietet, kann durch eine Scheidung maßgeblich beeinflusst werden. Deshalb sollte man sich möglichst bald mit seinem Versicherer in Verbindung setzen und über die Folgen sowie Möglichkeiten informieren. Wie man sich am besten entscheidet, hängt ganz von den gegebenen Möglichkeiten bzw. der persönlichen Situation ab. Sollten Kinder vorhanden sein und diese im Haushalt bleiben, so bietet es sich natürlich an, die bestehende Versicherung anzupassen. Teilweise kann es auch empfehlenswert sein, eine neue private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Falls man nach der Scheidung wieder allein leben sollte, kann der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung nicht mehr in Verbindung mit einem Familientarif genutzt werden. Dann ist es ohnehin erforderlich, einen Tarifwechsel vorzunehmen. Diesbezüglich gilt es zu berücksichtigen, dass man nicht zwingend beim bisherigen Versicherer bleiben muss. Unter Umständen ist es günstiger, einen Versichererwechsel vorzunehmen.
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