Fahren unter Alkoholeinfluss: Beifahrer kann Mitverschulden angerechnet werden

Bei Karnevalsvereinen herrscht derzeit Hochkonjunktur und Faschingspartys haben überall im Land regen Zulauf. Wie jedes Jahr werden sich aber leider auch diesmal wieder einige Unbelehrbare trotz Alkoholgenuss hinters Steuer setzen. Und risikieren dabei jede Menge Unannehmlichkeiten: Wer erwischt wird – und die Alkoholkontrollen nehmen rund um Karneval in vielen Orten deutlich zu – muss mit Führerscheinentzug, Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei und einem Bußgeld rechnen. Zu Recht: Nach zwei oder drei Gläsern Alkohol fühlen sich viele Autofahrer noch fit genug um zu fahren. Allerdings ist ihre Reaktionsgeschwindigkeit dann schon deutlich eingeschränkt, was sie zu einem ernst zu nehmenden Verkehrsrisiko macht. Darüber hinaus müssen angetrunkene Autofahrer aber auch noch mit anderen Unannehmlichkeiten rechnen – dann nämlich, wenn sie in einen Unfall verwickelt sind. Nicht nur, dass in einem solchen Fall Geldstrafe und Punktezahl deutlich ansteigen und der Führerschein noch länger antzogen wird – die Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich auch weigern, in Leistung zu gehen. Darauf weist aktuell u.a. die HUK-Coburg hin.

Konkret existiert in jeder Standard-Kfz-Haftpflichtpolice eine Trunkenheitsklausel. Sie befreit die Assekuranz von ihrer Leistungspflicht, wenn sich der Fahrer unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt. Das bedeutet übrigens keinesfalls, dass der geschädigte andere Verkehrsteilnehmer auf seinem Schaden sitzen bleibt. Vielmehr geht die Versicherung in einem solchen Fall in Leistung, nimmt den Versicherten, der angetrunken gefahren ist, aber in Regress.
Übrigens: Auch wer sich als Beifahrer in einen Wagen setzt, der von einem alkoholisierten Fahrer gesteuert wird, muss sich den Vorwurf des Mitverschuldens gefallen lassen, wenn es zu einem Unfall kommt. Wird man dabei als Beifahrer verletzt, kann die Haftpflichtversicherung die Ansprüche kürzen, die normalerweise gegen den Unfallverursacher bestehen, da man sich durch das Mitfahren bei einem Betrunkenen selbst gefährdet.

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