Haftpflichtversicherungen für Kleinkrafträder schon jetzt vergleichen

Anders als im Bereich der Autoversicherung beginnt das Versicherungsjahr bei den Kleinkraftradversicherungen nicht am 1. Januar, sondern am 1. März. Für die Halter von Mofa, Mopeds und Rollern bedeutet dies, sich demnächst um den Erhalt eines neuen Kennzeichens kümmern zu müssen. Denn anders als im Bereich der regulären Kfz-Versicherung ist das Kennzeichen unmittelbar an den Versicherungsschutz gebunden. Konkret bedeutet dies, dass man als Halter eines versicherten Kleinkraftrads jedes Jahrs aufs Neue ein Kennzeichen beantragen muss.

Zur besseren Unterscheidung werden die Kennzeichen für Kleinkrafträder jedes Jahr in einer neuen Farbe ausgegeben: Anhand der Farbe können die Ordnungshüter auf einen Blick erkennen, ob für ein Kleinkraftrad ein Versicherungsschutz besteht. Die Schilder werden übrigens direkt vom Versicherer zur Verfügung gestellt – der Halter braucht sich somit nicht an die Zulassungsstelle wenden.

Die Haftpflichtversicherung für Kleinkrafträder gilt es rechtzeitig zu verlängern oder neu zu beantragen, damit der benötigte Versicherungsschutz auch fortlaufend gegeben ist. Am besten ist es, wenn das benötigte Kennzeichen bereits vor dem 1. März vorliegt. Somit kann es direkt am 1. März oder auch schon am Tag davor (in Abhängigkeit von der letzten Nutzung) montiert werden, damit ein durchgehender Versicherungsschutz gewährleistet ist.

Als Fahrzeughalter eines Kleinkraftrads sollte man sich der Tatsache bewusst sein, dass die Beitragsunterschiede bei den Haftpflichtversicherungen nicht zu unterschätzen sind. Je nach Versicherer kann der Beitrag ganz unterschiedlich hoch ausfallen. Deshalb sollte man am besten schon jetzt damit beginnen, mehrere Angebote einzuholen und diese miteinander zu vergleichen, damit das Kleinkraftrad letztlich über eine gute und zugleich günstige Haftpflichtversicherung verfügt.

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