Doppelte Haftpflichtversicherung nach Hochzeit
Häufig ziehen Verlobte schon vor der Hochzeit zusammen und lösen damit ihre Single-Haushalte auf. Doppelt vorhandene Sachen werden oftmals verschenkt, gespendet oder weggeworfen. Die Frage bleibt, was aus den doppelt vorhandenen Versicherungspolicen wird, egal ob das Paar “eheähnlich” oder verheiratet zusammenlebt.
Bei der Privat-Haftpflichtversicherung ist der Ehepartner automatisch eingeschlossen. Hier gilt der Grundsatz, dass der jüngere Vertrag annulliert wird. Für einen Nichtverheirateten ist es ebenfalls möglich, in den Vertrag des Partners aufgenommen zu werden, soweit er in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Allerdings bleibt zu beachten, dass „gegenseitige” Ansprüche wie zwischen Eheleuten ausgeschlossen sind. Entscheidend ist, dass die Versicherung, bei der die Police bleibt, umgehend über den (Ehe-)Partner informiert werden muss, umso den Partner umgehend in den Versicherungsschutz aufnehmen zu können.
In der Regel steigt der Beitrag bei der bestehenden Versicherung nicht, weil die private Haftpflichtversicherung alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen, das heißt auch unverheiratete, oft auch gleichgeschlechtliche Paare einschließt.

