Schuhwerk im KFZ

Frohe Kunde. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat verlauten lassen, dass entgegen anderslautender Gerüchte die Leistungen der KFZ-Versicherung unabhängig vom Schuhwerk des Autofahrers sind.

Es ist also vollkommen gleichgültig, ob im Sommer z.B. Riemchen- Sandalen, Pumps oder ohne Schuhe, d.h. barfuss, gefahren wird. Die Straßenverkehrsordnung differenziert hier bei Privatfahrern nicht. Berufskraftfahrer sind im Gegensatz dazu gesetzlich verpflichtet, festes Schuhwerk zu tragen.

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