Schuhwerk im KFZ
Frohe Kunde. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat verlauten lassen, dass entgegen anderslautender Gerüchte die Leistungen der KFZ-Versicherung unabhängig vom Schuhwerk des Autofahrers sind.
Es ist also vollkommen gleichgültig, ob im Sommer z.B. Riemchen- Sandalen, Pumps oder ohne Schuhe, d.h. barfuss, gefahren wird. Die Straßenverkehrsordnung differenziert hier bei Privatfahrern nicht. Berufskraftfahrer sind im Gegensatz dazu gesetzlich verpflichtet, festes Schuhwerk zu tragen.

