Versicherungspflicht für Großveranstalter?
Wie mittlerweile allseits bekannt sein dürfte, führte am vergangenen Wochenende eine Massenpanik auf der Love Parade zu 21 Toten und mehreren hundert Verletzten. Wie zwischenzeitlich ermittelt wurde, ist der Veranstalter nicht besonders gut versichert: Rund 7,5 Mio. Euro soll die Versicherungssumme betragen, die womöglich bald vom Versicherer entrichtet werden muss. In Anbetracht des Ausmaßes der Veranstaltung ist dies keine besonders hohe Versicherungssumme – wobei dem Veranstalter immerhin zu Gute gehalten werden muss, dass überhaupt ein Versicherungsschutz abgeschlossen wurde. Grundsätzlich ist es nämlich nicht erforderlich, dies zu tun.
Bei Großveranstaltungen steht es den Organisatoren im Regelfall frei darüber zu entscheiden, ob für einen Versicherungsschutz gesorgt wird oder nicht. Sollte auf den Schutz verzichtet werden, kann dies eine Bedrohung für den Veranstalter sowie auch für die Veranstaltungsgäste werden – womöglich bleiben viele Leute bei einem Schadensfall auf ihren Kosten sitzen.
Wie die Deutsche Textservice Nachrichtenagentur (dts) berichtet, wird nun in den Reihen der Politik darüber nachgedacht, eine Versicherungspflicht für Großveranstaltungen einzuführen. Ein entsprechender Vorschlag wurde vom SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz eingebracht. Als Grund führt der Politiker eine bessere Absicherung der Veranstaltungsgäste an.
Ob ein solches Gesetz erlassen wird, kann zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Bisher handelt es sich lediglich um einen Vorschlag – es ist jedoch gut vorstellbar, dass Großveranstalter womöglich in der Tat dazu verpflichtet werden, zumindest über einen ausreichend bemessenen Haftpflichtschutz zu verfügen.
Übrigens hat das Bundesjustizministerium den Vorschlag von Wiefelspütz bereits kommentiert: Städte können die Genehmigung von Veranstaltung schon heute von einem (angemessenen) Versicherungsschutz abhängig machen.

