Haftpflichtschutz darf im Karneval nicht fehlen

Schon bald ist es wieder soweit: Die Narren und Karnevalisten werden sich in der fünften Jahreszeit so richtig austoben. Das bunte Treiben findet immer mehr Anhänger wird mittlerweile fast in der gesamten Republik praktiziert. Nur leider kommt es dabei auch immer wieder zu Unfällen. Meistens handelt es sich dabei um kleinere Missgeschicke, bei denen Gegenstände wie Kameras oder Mobiltelefone beschädigt werden. Aber auch Menschen werden immer wieder verletzt.

In solchen Fällen stellt man sich natürlich die Frage, wer die Kosten übernimmt. Die Rechtssprechung ist diesbezüglich klar geregelt: Wer den Schaden verursacht hat, muss dafür aufkommen. Doch leider befinden sich nicht alle Personen in der Lage, aufkommende Haftungsansprüche zu befriedigen. Deshalb ist es umso wichtiger, ausreichend versichert zu sein. Konkret bedeutet dies, über eine private Haftpflichtversicherung zu verfügen: Auf diese Weise kann ein kostengünstiger und zugleich grundsolider Versicherungsschutz erlangt werden, der eine Vielzahl an Gefahren abdeckt.

Selbst wenn man nur als Zuschauer an Karnevalsumzügen teilnimmt, sollte man unbedingt über einen solchen Versicherungsschutz verfügen – und zwar am besten über eine private Haftpflichtversicherung, deren Leistungen eine so genannte Forderungsausfalldeckung umfasst. Diese Leistung ist immens wichtig: Denn sollte einem selbst etwas zustoßen oder eigene Sachen von anderen beschädigt werden, so ist nicht immer mit der Leistung einer Entschädigung zu rechen: Wenn die andere Seite nicht versichert ist, bleibt die Zahlung aus. Die Forderungsausfalldeckung sorgt in diese Fall für Abhilfe: Wenn ein anderer einen Schaden herbeigeführt hat und die daraus resultierenden Kosten nicht übernehmen kann, springt der eigene Versicherer ein.

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