Helau, Alaaf und Haftpflicht
Schon in wenigen Tagen ist es soweit: Der Rosenmontag lockt tausende Menschen auf die Straßen und in Festsäle, die Stimmung steigt stetig mit dem Alkoholpegel. Dieser Zeit sehen nicht nur Faschingsmuffel mit gemischten Gefühlen entgegen: Auch auf die Haftpflichtversicherungen wird wie in jedem Jahr viel Arbeit zukommen. Besonders für die Kfz-Haftpflichtversicherung brechen dann betriebsame Zeiten an: Karneval bzw. Fasching sind traditionell Unfall-Hochzeiten, in denen Alkohol eine nicht ganz unbedeutende Rolle spielt.
Natürlich trauen sich Autofahrer nicht nur in der närrischen Zeit unter Alkoholeinfluss auf die Straße. Das ganze Jahr über registrieren Polizei und Versicherer Fahrer jeden Alters, die sich nach einem Club-Besuch oder einer Betriebsfeier, nach einer Geburtstagsparty oder irgendeinem anderen Anlass mehr oder weniger angetrunken ans Steuer setzen. Mit oftmals fatalen Folgen: Nicht nur, dass viel Unfallfahrten unter Alkoholeinfluss geschehen, auch viele Schäden am eigenen (stehenden) Fahrzeug und am Auto Anderer entstehen in diesem Zusammenhang. Autofahrer haben dann aber nicht nur ordnungsrechtliche Konsequenzen zu fürchten: Auch eine Auseinandersetzung mit der Versicherung droht in vielen Fällen. Fahrten unter Alkohol verbuchen die meisten Assekuranzen nämlich unter “grobe Fahrlässigkeit” – und verweigern unter Umständen die Regulierung. Gerade wenn unter Alkoholeinfluss ein Schaden an einem anderen Fahrzeug entstanden ist, kann der Spaß durchaus teuer werden. Dann nämlich, wenn die Delle, der Lackschaden oder im schlimmsten Fall der Totalschaden aus eigener Tasche gezahlt werden muss.

