Zusätzliche Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche in Mecklenburg-Vorpommern

Seit dem 1. April 2008 hat das Ministerium für Soziales und Gesundheit in Mecklenburg- Vorpommern Unfall- und Haftpflichtversicherungen für die ehrenamtlich Tätigen abgeschlossen. Ist der Betroffene nicht oder nicht ausreichend versichert, so treten im Schadensfall die Versicherungen ein.

Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz besteht dann, wenn das Ehrenamt in Mecklenburg-Vorpommern ausgeübt wird oder von Mecklenburg-Vorpommern ausgeht. Versicherungsschutz für den ehrenamtlichen Betreuer besteht also auch, wenn Veranstaltungen und Aktionen auch außerhalb des Bundeslandes stattfinden.

Die Haftpflichtversicherung ist vor allem für Ehrenamtliche sehr beachtenswert, die nicht in festen Strukturen wie etwa Vereinen oder Verbände organisiert sind. Grundsätzlich werden über die Haftpflichtversicherung Schäden an Dritten abgesichert. Ist der Ehrenamtliche in Ausübung seines Amtes unterwegs und schädigt während dessen andere Menschen (Sach oder Vermögen) tritt für die Regulierung die Haftpflichtversicherung ein.

Die Unfallversicherung tritt pauschal für alle Ehrenamtlichen in Kraft. Dies geschieht nach einem Unfall, wenn der Betroffene dauerhaft in seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Bergungskosten, medizinische Behandlungskosten aber auch die Kosten beim Todesfall werden zum Teil übernommen. Auch das Wegerisiko ist mitversichert. Die Ehrenamtlichen müssen keinen separaten Antrag stellen. Im Schadensfall ist lediglich die Versicherung zu informieren.

Weitere Informationen erhalten sie unter www.ecclesia.de. Auch im Schadensfall ist das die richtige Adresse. Ebenso kann man die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH unter Telefon: 05231/ 603-6112 oder E-Mail: eherenamt@ecclesia.de erreichen.

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