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	<title>Kommentare zu: Beim Mahnverfahren liegt die Beweislast beim Versicherer</title>
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	<description>Von Pflichten und Haften</description>
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		<title>Von: Samir Jajjawi</title>
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		<dc:creator>Samir Jajjawi</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Dec 2008 09:20:57 +0000</pubDate>
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		<description>@ Thomas: ich habe auch mal den Fall selber erlebt, dass man mir den R&#252;ckschein vom Einschreiben nicht als Beweis anerkennen wollte. Grund: mein Schreiben h&#228;tte auch um was ganz anderes gehen k&#246;nnen!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Thomas: ich habe auch mal den Fall selber erlebt, dass man mir den R&#252;ckschein vom Einschreiben nicht als Beweis anerkennen wollte. Grund: mein Schreiben h&#228;tte auch um was ganz anderes gehen k&#246;nnen!</p>
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		<title>Von: Thomas</title>
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		<dc:creator>Thomas</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Dec 2008 23:04:10 +0000</pubDate>
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		<description>In diesem Fall liegt die Beweislast bei der Kundin bzw Versicherten. Sie h&#228;tte den Beweis mit einem Einschreiben per R&#252;ckschein vorbringen k&#246;nnen. Eine Versicherung ist definitiv erst versicherungspflichtig, wenn der Schaden innerhalb von 2 Wochen vor Versicherungsbeginn stattgefunden hat. Und das ist nur eine Kulanzleistung. 
Ich finde es aber gut dass der Richter so verfahren hat, dass die Versicherung bezahlen muss. Schliesslich sind diese f&#252;r solche F&#228;lle da und kassieren auch nicht gerade geringe Summen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In diesem Fall liegt die Beweislast bei der Kundin bzw Versicherten. Sie h&#228;tte den Beweis mit einem Einschreiben per R&#252;ckschein vorbringen k&#246;nnen. Eine Versicherung ist definitiv erst versicherungspflichtig, wenn der Schaden innerhalb von 2 Wochen vor Versicherungsbeginn stattgefunden hat. Und das ist nur eine Kulanzleistung.<br />
Ich finde es aber gut dass der Richter so verfahren hat, dass die Versicherung bezahlen muss. Schliesslich sind diese f&#252;r solche F&#228;lle da und kassieren auch nicht gerade geringe Summen.</p>
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		<title>Von: DerZaenker</title>
		<link>http://www.haftpflicht-info24.de/blog/48/beim-mahnverfahren-liegt-die-beweislast-beim-versicherer/comment-page-1/#comment-2815</link>
		<dc:creator>DerZaenker</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Jan 2008 08:29:45 +0000</pubDate>
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		<description>Das w&#252;rde doch im Umkehrschluss bedeuten, das eine eigentliche Mahnung berreits in der ersten zustellung per Einschreiben R&#252;ckschein zugestellt werden muss? Weiterhin finde ich in deinem beitrag bzw. eben auch in dem Urteil erstaunlich das nicht einmal bezug genommen wurde auf den &quot;Post-Stempel&quot; sondern nur von der Bearbeitungszeit bzw. &#252;blichen Postlaufzeit die Rede ist.....
Aber mal ehrlich die Rechtsprechung selbst bei Zustellung in den Einflussberreich der Person juristisch gesehen als vollzogen dar zu stellen, wenn z.B. per Einschreiben die Zustellbenachrichtigung im Postkasten liegt, aber die person beispielsweise im Urlaub ist etc. finde ich bis heute ein unding. Aber nichts destso trotz gut zu wissen wie der Sachverhalt hier ist, besonders das Du das Aktenzeichen genannt hast gef&#228;llt mir.

Als dann bis demn&#228;chst.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das w&#252;rde doch im Umkehrschluss bedeuten, das eine eigentliche Mahnung berreits in der ersten zustellung per Einschreiben R&#252;ckschein zugestellt werden muss? Weiterhin finde ich in deinem beitrag bzw. eben auch in dem Urteil erstaunlich das nicht einmal bezug genommen wurde auf den &#8220;Post-Stempel&#8221; sondern nur von der Bearbeitungszeit bzw. &#252;blichen Postlaufzeit die Rede ist&#8230;..<br />
Aber mal ehrlich die Rechtsprechung selbst bei Zustellung in den Einflussberreich der Person juristisch gesehen als vollzogen dar zu stellen, wenn z.B. per Einschreiben die Zustellbenachrichtigung im Postkasten liegt, aber die person beispielsweise im Urlaub ist etc. finde ich bis heute ein unding. Aber nichts destso trotz gut zu wissen wie der Sachverhalt hier ist, besonders das Du das Aktenzeichen genannt hast gef&#228;llt mir.</p>
<p>Als dann bis demn&#228;chst.</p>
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