Haftpflichtversicherung ist zur Schadensregulierung verpflichtet

Aus einem neuen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg geht hervor, dass Unfallopfer es nicht hinnehmen müssen, dass ihre Haftpflichtversicherung sie bei der Regulierung des Schadens hinhält. Verzögert die Versicherung absichtlich die Auszahlung des Schmerzensgeldes, steht dem Geschädigten als Ausgleich eine höhere Summe zu. Nach Auffassung der Richter ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet, einen Schaden schnellstmöglich zu begleichen (Az.: 5 U 1921/06).
 
In seiner Entscheidung billigte das Gericht dem Unfallopfer Schmerzensgeld in Höhe von 35.000 EURO zu. In dem Fall war die Schadensregulierung nach einem Unfall über Monate hinaus gezögert worden, obwohl feststand, dass hauptsächlich der andere Verkehrsteilnehmer für den Unfall verantwortlich war. Des Weiteren wollte die Versicherung nur Schmerzensgeld in einer Höhe von 2000 EURO zahlen, obgleich dem Opfer dank einschlägiger Schadenstabellen ein höheres Schmerzensgeld zustand. Beides war der Versicherung laut den Richtern bekannt – sie habe allerdings offenbar bewusst eine Zermürbungstaktik angewendet. Das hat der Kläger jedoch nicht hinzunehmen.

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