Haftungsverschärfung bei Gefahrgut-Transporten
Durch das neue im Herbst in Kraft tretende Umweltschadensgesetz soll das (Umwelt-) Risiko beim gewerbsmäßigen Befördern von gefährlichen oder umweltschädlichen Gütern, den so genannten Gefahrgütern, von denen jedes Jahr 160 Millionen Tonnen auf deutschen Straßen unterwegs sind, ein wenig reduziert werden. Rückwirkend zum 30. April haftet der Fahrzeuginhaber nach einem Unfall unbegrenzt für die Sanierung von Böden und Gewässern sowie für die Renaturierung des Lebensraums von seltenen, geschützten Tieren und Pflanzen. Selbst wenn ihn kein Verschulden trifft.
Die sofortige Gefahrenabwehr wird ebenfalls eine Pflicht. Beim Schadenseintritt hat der Unternehmer unverzüglich die Behörden zu informieren und sofort alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um eine Schadensausweitung zu verhindern. Durch das neue Umweltschadensgesetz werden kleine und mittelständische Unternehmen vor ein kaum zu kalkulierendes Risiko gestellt.
Die R+V Versicherung reagierte auf die veränderten Haftungsregelungen prompt und stellte für ihre Kunden alle notwendigen Versicherungs- und Serviceleistungen sicher. Auch die Wiesbadener Versicherungsgesellschaft offeriert ihren gewerblichen Kunden nun die Deckung für Umweltschäden in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht. Und dieses sogar rückwirkend, d.h. für Schäden, die bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren und nach dem 30. April eingetreten sind. Die R+V nimmt ihren Kunden auch die Last der notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Dieses Schadenmanagement wird durch die Dienstleistungstochter KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH übernommen.

