Schuhwerk im KFZ
Frohe Kunde. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat verlauten lassen, dass entgegen anderslautender Gerüchte die Leistungen der KFZ-Versicherung unabhängig vom Schuhwerk des Autofahrers sind.
Es ist also vollkommen gleichgültig, ob im Sommer z.B. Riemchen- Sandalen, Pumps oder ohne Schuhe, d.h. barfuss, gefahren wird. Die Straßenverkehrsordnung differenziert hier bei Privatfahrern nicht. Berufskraftfahrer sind im Gegensatz dazu gesetzlich verpflichtet, festes Schuhwerk zu tragen.


Am 20. Mai 2010 um 20:57 Uhr
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