Private Haftpflichtversicherung: Enkelkinder sind nicht mitversichert
Bei der Auswahl einer privaten Haftpflichtversicherung steht für viele Interessenten fest, dass sie den Familienschutz wählen. Selbst für Paare lohnt sich diese Variante: In den meisten Fällen lässt sich auf diesem Weg eine satte Beitragsersparnis erzielen – würden die Familienmitglieder ihre Haftpflichtversicherungen einzeln abschließen, käme dies in der Summe deutlich teurer.
Alles in allem kann gesagt werden, dass die meisten Familienversicherungen einen sehr guten Schutz bieten. Die wichtigsten Risiken gelten als versichert und zudem gilt der Schutz für alle Mitglieder der Familie. Allerdings muss an dieser Stelle auf die Tatsache verwiesen, dass die Versicherer eine Eingrenzung vornehmen: Ausschließlich Eltern und deren Kinder werden versichert. Andere Personen, die aus dem Verständnis heraus zur Familie zählen, sind nicht versichert – dies gilt unter anderem auch für Enkelkinder.
Im Regelfall stellt dies kein Problem dar: Die meisten Eltern schließen für sich und ihre Kinder einen eigenen Haftpflichtschutz ab. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Hierzu zählen beispielsweise junge Eltern, die selbst noch bei ihren Eltern wohnen oder die nicht volljährig sind. In solchen Fällen kommt es häufiger vor, dass keine eigenständigen Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden. Teilweise wird der Versicherungsschutz vergessen, teilweise gehen die Leute auch schlichtweg davon aus, dass der bestehende Familienschutz auch die Enkelkinder einschließt.
Weil ein solcher Versicherungsschutz jedoch nicht gegeben ist, ist es umso wichtiger, richtig zu handeln und für einen eigenen Schutz zu sorgen. Gerade bei Kindern und Kleinkindern gilt es äußerst vorsichtig zu sein. Diese nicht zu versichern gilt als riskant, weil aufgrund der Deliktunfähigkeit auch die Eltern zur Rechenschaft gezogen werden können.

