Ferienimmobilien nur mit privatem Haftpflichtschutz betreten

Das Mieten von Ferienhäusern und Ferienwohnungen liegt wieder voll im Trend. Seit Jahren ist festzustellen, dass es zunehmend mehr Deutsche gibt, die ihren Urlaub im Inland verbringen. Häufig zieht es die Urlauber an die Küsten, wo sie sich in gemietete Ferienimmobilien einquartieren. Diese Art von Unterkunft ist vor allem deshalb so gefragt, weil sie einen besonders großen Freiraum mit sich bringt.

Wer bei der Unterkunft auf eine Ferienimmobilie setzt, sollte unbedingt über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Wie die „Neue Westfälische“ Zeitung schreibt, bietet sie einen wichtigen Schutz, der Mieter vor hohen Kosten bewahren kann. Dies liegt vor allem an der Tatsache, dass Vermieter dazu berechtigt sind, bestimmte Haftungsansprüche gegen die Mieter geltend zu machen.

Teilweise sind es nur kleine Missgeschicke, die einen als Mieter teuer zu stehen kommen können. Es muss beispielsweise nur ein Glas Rotwein umkippen und dadurch den Teppich beschmutzen. Hohe Kosten, die aus der Reinigung des Teppichs oder sogar aus dem Verlegen eines neuen Teppichs resultieren, sind auf keinen Fall zu unterschätzen. Da ist es einfach gut, wenn ein privater Haftpflichtschutz besteht: Die aus dem Haftungsanspruch resultierenden Kosten werden vom Versicherer übernommen.

Allerdings ist eine Sache ganz wichtig: Als Mieter einer Ferienimmobilie hilft der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung nur dann weiter, wenn die Versicherung sogenannte Mietschäden mit einschließt. Sollte man privat im Eigenheim wohnen, ist dieser Schutz womöglich nicht gegeben, weil er beim Versicherungsabschluss nicht berücksichtigt wurde. Deshalb ist es ratsam, sich vor Reiseantritt noch einmal zu informieren.

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