Private Haftpflicht: Aufpassen bei volljährigen Kindern

Familien sind bei der privaten Haftpflichtversicherung gut damit beraten, auf einen Familienschutz bzw. eine entsprechende Familienversicherung zu setzen. Durch Wahl des richtigen Tarifs ist es möglich, dass Ehepartner und deren Kindern den Schutz einer einzigen Police genießen. Der Vorteil dieser Verfahrensweise besteht darin, nicht mehrere Versicherungen einzeln abschließen zu müssen, was eine enorme Aufwandserleichterung darstellt. Zudem kann von attraktiven Konditionsvorteilen profitiert werden.

Häufig ist es so, dass entsprechende Versicherungen schon seit langer Zeit bestehen und kaum beachtet werden. Im Alltag denkt man an das Thema Versicherungsschutz oftmals nur selten, was durchaus zum Risiko werden kann, weil nicht rechtzeitig reagiert wird. Dies trifft beispielsweise für den Fall zu, dass Kinder volljährig werden und ihren eigenen Lebensweg gehen.

Das Risiko besteht in solch einer Situation vorrangig darin, dass der Schutz der Familienversicherung verloren geht. Wenn Kinder volljährig werden, müssen sie ggf. eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen. Ob der Schutz der elterlichen Versicherung greift, hängt ganz von den jeweiligen Umständen ab.

Generell bleibt der Schutz einer elterlichen bzw. einer familiären Haftpflichtversicherung bestehen, solange sich die Kinder in Ausbildung befinden. Wird beispielsweise eine Berufsausbildung absolviert und während des Ausbildungszeitraums die Volljährigkeit erlangt, stellt dies überhaupt kein Problem dar. Auch bei einem angeschlossenen Studium bleibt der Schutz im Regelfall bestehen.

Anders sieht es aus, wenn Ausbildungen beendet werden und die Kinder damit beginnen, ihr eigenes Geld zu verdienen. Sobald ein Einkommen außerhalb einer beruflichen Ausbildung erzielt wird, erlischt in der Regel der Versicherungsschutz der elterlichen Privathaftpflicht. Dementsprechend gilt es sich rechtzeitig nach einer eigenen privaten Haftpflichtversicherung umzusehen.

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