Mietsachschäden über private Haftpflichtversicherung abdecken
Es scheint zunehmend mehr Vermieter zu geben, die darauf bestehen, dass ihre Mieter eine sogenannte Mietsachschaden Haftpflichtversicherung abschließen. Um diesen Punkt durchzusetzen, werden entsprechende Klauseln in den Mietverträgen festgehalten. Laut einem Bericht von „Focus Online“ gibt es heutzutage zunehmend mehr Mietverträge, die eine solche Klausel automatisch enthalten. Hierüber ärgern sich einige Mieter: Sie möchten nicht seitens des Vermieters dazu gezwungen werden, eine solche Haftpflichtversicherung abschließen zu müssen.
Diesbezüglich hat der Deutsche Mieterbund bereits Entwarnung gegeben: Es sei unwahrscheinlich, dass Vermieter eine solche Forderung vor Gericht tatsächlich durchsetzen könnten. Vielmehr seien derartige Klauseln als nichtig einzustufen. Dementsprechend müsse man als Mieter die Versicherung nicht zwingend abschließen. Zugleich weist dar Deutsche Mieterbund jedoch darauf hin, dass der Abschluss einer entsprechenden Versicherung durchaus empfehlenswert ist. Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund hält die Mietsachschäden Versicherung für sinnvoll, weshalb er zum Abschluss eines entsprechenden Versicherungsprodukts rät.
Im Übrigen ist der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung gar nicht immer erforderlich. Es gibt private Haftpflichtversicherungen, die einen solchen Schutz enthalten. So mancher Mieter könnte daher sogar über den Versicherungsschutz verfügen, ohne dies überhaupt zu wissen. Wer sich unsicher ist, sollte sich mit seinem Versicherer in Verbindung setzen und sich hinsichtlich des Versicherungsumfangs einfach erkundigen. Mit ein wenig Glück muss eine zusätzliche Versicherung gar nicht abgeschlossen werden.
Wer sich gegenüber der Haftung für Mietsachschäden versichern möchte, muss demnach keine eigenständige Versicherung abschließen – die zusätzlichen Kosten können eingespart werden, indem man darauf achtet, eine gute private Haftpflichtversicherung zu wählen. Wichtig hierbei ist: Die Höhe der Absicherung muss ausreichend hoch bemessen sein.

