Kfz-Haftpflicht: Die Garage muss sicher verschlossen sein
Schon häufiger wurde in den Medien von Fällen berichtet, in denen Versicherungsnehmer gegen ihre Versicherer klagten, weil diese nach Einbruchschäden nicht zahlen wollten. Oftmals geht es dabei um nicht richtig abgeschlossene Türen, die letzter Dreh- und Angelpunkt der Rechtsstreitereien sind.
Bisher wurden die meisten dieser Fälle sehr eindeutig entschieden: Wenn der Versicherungsnehmer ein Gebäude nicht richtig oder gar nicht abschließt, kann er im Schadensfall nicht auf eine Entschädigung durch seinen Versicherer hoffen. Ein solches Urteil wurde erst kürzlich bestätigt. Wie die „Haufe Mediengruppe“ berichtet, hat das Landgericht Essen in einem ähnlichen Fall zugunsten des Versicherers entschieden.
Der Versicherungsnehmer hatte eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die eine Absicherung gegen Diebstahlschutz aus der Garage umfasste. Nachdem Diebe in die Garage eingebrochen waren und einen Satz Autoreifen gestohlen hatten, wollte er sich den entstandenen Schaden von seiner Versicherung ersetzen lassen. Allerdings weigerte sich der Versicherer, die Kosten zu übernehmen, weil das Garagentor nicht richtig verriegelt war. Der Versicherer weigerte die Zahlung, da keine gewaltsame Zugangsverschaffung der Täter erfolgte. Er beauftrage einen Gutachter, der den Fall bzw. das Garagentor näher unter die Lupe nahm. Dabei stellt der Gutachter fest, dass sich das Schloss des Garagentores im Lauf der Jahre abgenutzt hatte und sich nicht mehr richtig verschließen ließ: Mit Leichtigkeit war es möglich, das verschlossene Garagentor aufzudrücken – ganz ohne Anwendung von Gewalt.
Aufgrund dieser Umstände sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Versicherungsnehmer keine ausreichenden Schutzmaßnahmen für sein Eigentum ergriffen hatte und der Versicherer daher nicht zahlen muss.


Am 14. Juni 2011 um 10:09 Uhr
na das nenn ich mal Pech, aber auch unfair. Der Besitzer der Garage ging davon aus, bzw hat eigentlich das Garagentor verschlossen gehtalten.
Finde ich ärgerlich, wenn man Beiträge zahlt und dann eben in so einer Situation keinen Schadenersatz bekommt, weil dann sollten Versicherungen , BEVOR sie Verträge abschliessen, das Garagentor z. B besichtigen und dem Mitglied sagen wie er es zu schliessen hat.
Am 14. Juni 2011 um 21:15 Uhr
Hallo Horst,
im individuellen Fall mag die Entscheidung erst mal unfair wirken. Andererseits: Wer eine Garage besitzt, bekommt in der Regel mit, ob das Schloss richtig schließt oder nach den Jahren abgenutzt ist. Da bringt es auch wenig, wenn die Assekuranz ein Schloss bei Vertragsabschluss sozusagen “abnimmt” – der Zahn der Zeit nagt irgendwann in jedem Fall daran.
Manchmal sind Versicherte auch einfach nur fahrlässig und/oder dumm – da schützt dann auch die beste Versicherung nicht vor Schaden
Natürlich ist es immer erstmal einfach, der Versicherung den schwarzen Peter zuzuspielen, in einigen Fällen verhalten sich Assekuranzen zugegeben auch nicht allzu verbraucherfreundlich. In diesem Fall sollte man aber bedenken, dass auch die Versicherten eine gewisse Pflicht haben, auf ihr Eigentum aufzupassen und dabei mitzuwirken, dass alles möglichst gut gesichert ist. Wer es nicht tut, handelt fahrlässig und setzt damit seinen Versicherungsschutz aufs Spiel. Darauf weisen seriöse Assekuranzen übrigens auch explizit hin – ihnen ist also nicht für alles die Schuld zu geben
Am 17. Juni 2011 um 11:16 Uhr
Hallo Redaktion,
ja natürlich, da hab Ihr auch Recht. Natürlich ist mir bewusst, dass nicht nur die Versicherung Schuld hat:)….
Es gibt aber wirklich Mensche, die nicht genug Ahnung haben, wann ist das Garagentor richtig verschlossen, wann nicht:).
Ich meinte ja nur, dass es ärgerlich ist, wenn es eben so passiert wie in dem Bericht oben. aber wie Ihr schon sagt, MANCHMAL SIND VERSICHERTE AUCH EINFACH NUR FAHRLÄSSIG ODER DUMM:)….etc..
LG