Private Haftpflicht: Geliehene Sachen sind häufig ausgeschlossen
Wenn man das Eigentum anderer Personen beschädigt, kann es unter Umständen ganz schön teuer werden. Um sich entsprechend abzusichern, setzen heutzutage viele Leute auf eine private Haftpflichtversicherung: Sollte man beispielsweise bei Freunden eine Blumenvase umstoßen, so ist das halb so schlimm – schließlich kann der entstandene Schaden über die Versicherung reguliert werden.
Allerdings ist der gebotene Versicherungsschutz längst nicht immer so weitreichend, wie es sich viele Leute vorstellen. Es gibt einige Risiken, die meist nur per Option oder gezielter Tarifwahl versichert werden können. Wie die „Stiftung Warentest“ am Mittwoch mitgeteilt hat, gilt dies beispielsweise für Sachen, die man geliehen oder gemietet hat.
Die meisten Versicherungsnehmer nehmen an, dass sie sich keine Sorgen machen brauchen, sollten entsprechende Objekte kaputt gehen. Ein gutes Beispiel ist Unterhaltungselektronik: Es kommt häufiger vor, dass sich Leute einen BluRay-Player oder eine Spielekonsole bei Freunden ausleihen, um diese ein paar Tage zu nutzen. Wegen möglicher Schäden machen sich die meisten in der Tat keine Sorgen – schließlich können mögliche Schäden über die private Haftpflichtversicherung reguliert werden.
Dies ist jedoch ein Irrtum: Bei den meisten Versicherungen sind geliehene und gemietete Sachen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dementsprechend ist das Risiko, dass man die Kosten im Schadensfall selbst tragen muss, hoch bemessen. Um sich diesbezüglich abzusichern, gilt es bei der Auswahl der privaten Haftpflichtversicherung genau aufzupassen. Es gibt nämlich Tarife, die diesen Schutz bieten oder eine entsprechende Option zur Erweiterung anbieten. Weil dieser Schutz äußerst praktisch ist, gilt es als ratsam, ihn bewusst zu wählen – zumal die Zusatzkosten meist nicht hoch bemessen sind.

