Private Haftpflicht: Kinder richtig versichern
Der Versicherungsschutz, den eine private Haftpflichtversicherung bietet, gilt als enorm wichtig. Glücklicherweise sind sich heutzutage sehr viele Menschen dieser Tatsache bewusst und verfügen deshalb über einen privaten Haftpflichtschutz. Familien entscheiden sich häufig für eine private Haftpflichtversicherung, mit welchem gleich die gesamte Familie versichert ist. Familientarife gelten als sehr gefragt, weil letztlich alle Familienmitglieder unter dem Mantel einer Versicherung abgesichert sein können. Dadurch bleibt einem der Abschluss von mehreren Einzelversicherungen erspart und häufig ist diese Variante auch günstiger.
Dennoch gilt es beim Abschluss von privaten Haftpflichtversicherungen, die speziell für Familien angeboten werden, vorsichtig zu sein. Wie kürzlich „Spiegel Online“ berichtet hat, gibt es etliche Versicherungen, die „deliktunfähige Kinder“ nicht versichern. Hierbei handelt es sich um einen ganz wichtigen Punkt. Aus Sicht des Gesetzgebers gelten Kinder unter sieben Jahren als deliktunfähig: Sie können für hervorgerufene Schäden nicht belangt werden. Allerdings können unter Umständen Haftungsansprüche gegen die Eltern geltend gemacht werden, weil diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. In solch einem Fall zahlt der Versicherer nicht.
Es ist jedoch möglich, dieses Risiko auszuschließen. Es gibt private Haftpflichtversicherungen, die deliktunfähige Kinder mitversichern. Sollte es zu einem Schaden kommen und Haftungsansprüche gegen die Eltern geltend gemacht werden, so können sich diese wiederum an ihren Versicherer wenden.
Schäden, die durch Kinder hervorgerufen werden, gilt es nicht zu unterschätzen. Wer seine Familie absichern möchte, ist deshalb gut damit beraten, bei der Auswahl der privaten Haftpflichtversicherung, diesen Punkt zu berücksichtigen. Deliktunfähige Kinder sollten über die private Haftpflichtversicherung geschützt sein, um somit eine große Gefahrenlücke zu schließen.

