Junge Erwachsene sind oft noch über die Eltern haftpflichtversichert

Der Bund der Versicherten und Versicherungsexperten sind sich in einem Punkt einig: Die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss und sollte von jedem abgeschlossen werden. Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich jetzt mit dem Thema beschäftigt und erklärt, ab wann volljährige Kinder sich selbst versichern müssen.

Denn unter bestimmten Umständen genießen auch Jugendliche über 18 Jahren noch den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern und können sich so den eigenen Beitrag zumindest für einen gewissen Zeitraum sparen. So profitiert von der Familien-Haftpflicht beispielsweise jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, aber noch in der ersten Ausbildung ist.

Das gilt ebenso, wenn junge Erwachsene noch nicht verheiratet sind und ihren Wehr- oder Zivildienst leisten. Die Versicherungsbedingungen geben vor, wann diese Regelungen enden und eine eigene Versicherung nötig ist. In der Regel ist dies spätestens mit dem 25. Lebensjahr, eher selten mit dem 30. Lebensjahr der Fall. Dann gilt es, sich selbst um den nötigen Schutz zu kümmern.

3 Reaktionen zu “Junge Erwachsene sind oft noch über die Eltern haftpflichtversichert”

  1. Sicher ist sicher!

    Junge Erwachsene noch oft mit ber Eltern haftpflichtversichert…

    Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich mit dem Thema der privaten Haftpflichtversicherung beschäftigt und erklärt, ab wann volljährige Kinder sich selbst versichern müssen. Denn unter bestimmten Umstnden können auch Jugendl…

  2. Sandra

    Hallo,
    absolut unwissend, wie ich nunmal bin, hätte ich eine Frage:

    wie sieht es aus, wenn man ausgezogen ist, die Ausbildung beendet hat und weiterhin unter 25 ist? Gibt es Übergangszeiten, in denen man weiterhin über die Eltern haftpflichtversichert ist? Habe mal gehört, man ist auch 3-4 Monate nach der ersten Ausbildung noch über die Eltern mitversichert.. stimmt das?

    Eine Antwort wäre super, wenn es geht an die mitgeschickte E- Mail Adresse!

    Mit freundlichen Grüsse,
    Sandra Borgmann

  3. Chris

    Die InterRisk Versicherung hat für Kinder bzw. junge Menschen eine sehr vorteilhafte Regelung was die Mitversicherung betrifft (Stand 03/2012). Soweit diese keine auf Dauer ausgerichtete Beschäftigung ausüben und unverheiratet sind, besteht der Versicherungsschutz.

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