Silvesterschäden schnell der Haftpflichtversicherung melden

2. Januar 2012

In der Silvesternacht kommt es immer wieder zu Schäden am Eigentum Dritter. Schnell kann es passieren, dass ein Böller oder eine Rakete einen Briefkasten trifft und beschädigt, Nachbars Auto streift oder Gegenstände aud Balkon und Terrasse in Mitleidenschaft zieht. Ebenso schnell geschieht es, dass man auf einer Silvesterparty versehentlich ein Weinglas umstößt und dabei den Teppich ruiniert oder bei zu wilden Tanzeinlagen Einrichtungsgegenstände beschädigt.

Tritt ein solcher Schaden ein, hilft eine private Haftpflichtversicherung, den Schaden zu ersetzen und übernimmt die anfallenden Kosten. Allerdings nur dann, wenn der Schaden der Haftpflichtversicherung schnellstmöglich, am besten umgehend, gemeldet wird. Das zumindest empfiehlt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute. Je länger man mit der Schadensmeldung wartet, desto schwieriger wird es, seine Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Diese wird nämlich bei einer verspäteten Schadensmeldung in vielen Fällen davon ausgehen, dass der Schaden fingiert wurde. Wichtig ist es deshalb auch, nach Möglichkeit nicht nur den Schaden zu begrenzen, sondern ihn auch zu dokumentieren. Im Falle eines Rotweinfleckes auf der Auslegware würde das bedeuten, den Fleck so schnell wie möglich zu behandeln und den Wein nicht erst einwirken zu lassen – dabei aber auch den Schaden fotografisch zu dokumentieren. Hilfreich sind darüber hinaus auch Zeugenaussagen Dritter, die z.B. belegen, dass der Versicherte das Weinglas versehentlich umgestoßen hat.

Studie: Die Deutschen sind oft falsch versichert

30. November 2011

Die Deutschen sind ein äußerst sicherheitsorientiertes Völkchen: Die meisten Haushalte haben mehrere Policen, die gegen alle Eventualitäten des Lebens absichern sollen. Aber viel hilft nicht unbedingt viel – es müssen auch die richtigen Policen sein. Und genau hier hat eine Studie nun Handlungsbedarf ausgemacht, denn die Deutschen sind oftmals falsch versichert.

Verbraucherschützer wiederholen sich jedes Jahr aufs Neue: Immer wieder betonen sie, dass Verbrauchert zunächst ihre existenziellen Risiken absichern und erst danach an die Rente, Hausrat oder Reiseschutz denken sollten. Und jedes Jahr aufs Neue kommt im Rahmen von Studien und Umfragen ans Tageslicht: Die Deutschen setzen in Sachen Versicherung oftmals falsche Prioritäten. Mit dem Effekt, dass sie viel Geld für Policen ausgeben, die u.U. vielleicht auch wichtig sind – existenzielle Risiken jedoch sind nicht immer abgesichert. So betonen Verbraucherschützer immer wieder, dass die private Haftpflichtversicherung die wichtigste Police ist, gefolgt von Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Erst wenn diese Policen bestehen ist es sinnvoll, Versicherungen wie z.B. eine Hausratversicherung, private Rentenversicherung oder Lebensversicherung abzuschließen.

Die Realität sieht jedoch anders aus: Die Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) offenbart, dass wesentliche Produkte in vielen Haushalten fehlen und/oder zahlreiche Versicherte auf falsche Produkte setzen. So haben nur knapp 70 Prozent der deutschen Haushalte eine private Haftpflichtversicherung – obwohl sie als wichtigste Police überhaupt gilt und für kleines Geld zu haben ist. Im Gegensatz dazu verfügen mehr als 75 Prozent der Deutschen über eine Hausratversicherung, die Verbraucherschützern zufolge deutlich weniger wichtig als die Haftpflichtversicherung ist.

Übrigens: Besonderen Aufklärungsbedarf gibt es offenbar bei den 18- bis 29-Jährigen. Sie schätzen die Bedeutung einzelner Policen komplett falsch ein.

Private Haftpflichtversicherung leistet bei Personenschäden bei Sturm

28. November 2011

Stürme sind für den Herbst und Winter in Deutschland charakteristisch. Der starke Wind sorgt für abgedeckte Hausdächer, umstürzende Bäume und Schäden an Fahrzeugen, begleitender Regen verschlimmert in der Regel nur das Ausmaß der Schäden und zieht ggfs. auch Hausrat in Mitleidenschaft. Für alle diese Schäden gibt es einen Versicherungsschutz, zumeist eine Hausratversicherung, Gebäudeversicherung oder im Falle eines Schadens am Fahrzeug eine Autoversicherung. Aber wussten Sie eigentlich, dass Stürme und ihre Folgen auch ein Fall für die private Haftpflichtversicherung sein können?

Die private Haftpflichtversicherung kommt in der Regel nicht für Schäden am eigenen Eigentum auf sondern reguliert Schäden Dritter, die der Versicherte verursacht hat. Nun ist es durchaus möglich, dass man selbst für Schäden bei Dritten verantwortlich ist, die aber während eines Sturmes entstanden sind. Ein Beispiel: Immobilienbesitzer können durchaus in Regress genommen werden, wenn ein Baum von ihrem Grundstück während eines Sturmes umknickt oder ein Ast abbricht und das Eigentum Dritter oder gar Personen schädigt. In diesem Fall ist es die private Haftpflichtversicherung des Grundstückseigentümers, auf dem der Baum steht, die die anfallenden Kosten der Geschädigten übernehmen muss. Vorausgesetzt es liegt kein fahrlässiges Verhalten des Versicherten vor. Das wäre z.B. der Fall, wenn Bäume auf einem Privatgrundstück nicht gut gepflegt sind, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass ein Ast bei Sturm abbricht oder der Baum umknickt.

Haftpflichtversicherung: Welchen Schutz benötigen Tierhalter?

25. November 2011

Die Deutschen sind Tierliebhaber: Kaum ein Haushalt, in dem nicht mindestens ein Hund oder eine Katze lebt. Für ihre tierischen Lieblinge sind wir bereit, viel Geld auszugeben, sei es für Futter, Spielzeuge oder Zubehör. Auch Versicherungen für die Zwei- und Vierbeiner erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Dabei stellt sich allerdings die Frage: Wie viel Absicherung ist sinnvoll – und welche Versicherungen für Haustiere kann man getrost links liegen lassen?

Natürlich lässt sich immer über Sinn und Unsinn einer Kranken- oder Unfallversicherung für Haustiere streiten. Noch wichtiger ist jedoch eine gute Haftpflichtversicherung – schließlich kann auch das liebste Tier irgendwann Schäden am Eigentum Dritter verursachen. Was viele Versicherte nicht wissen ist, dass schon eine ganz normale Haftpflichtversicherung u.U. einen ausreichenden Schutz für diese Fälle bieten kann. Voraussetzung dafür ist meist, dass es sich dabei um ein Kleintier, etwa bis zur Größe einer Katze, handelt und das Tier bei der Versicherung bekannt ist. Wer z.B. Exoten hält, fragt besser konkret bei seiner privaten Haftpflichtversicherung an, ob auch für sie ein Versicherungsschutz besteht. Möglich ist es u.U., das Haustier gegen Zahlung eines geringen Aufpreises mitversichern zu lassen. Relativ unwahrscheinlich ist diese Lösung allerdings bei Hunden und Pferden – sie fallen in der Regel nicht unter die private Haftpflichtversicherung. Für sie müssen Tierhalter eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Zwar besteht keine grundsätzliche Versicherungspflicht für Hundehalter – allerdings haften Hundebesitzer grundsätzlich für Schäden, die ihre Lieblinge anrichten und das kann teuer werden.

Berufshaftpflicht prüfen und ggf. wechseln

31. Dezember 2010

Aus finanzieller Sicht ist der Januar nicht gerade ein beliebter Monat. Die meisten Leute blicken in leere Haushaltkassen, weil im Dezember viel Geld für Geschenke oder Winterurlaub ausgegeben wurde. Zugleich stehen im Januar unzählige Versicherungen an bzw. müssen deren Beiträge entrichtet werden.

Neben Kfz-Versicherung, Hausratversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung schlägt ggf. auch die Berufshaftpflichtversicherung zu. In bestimmten Berufen ist es nämlich erforderlich, über einen entsprechenden Haftpflichtschutz zu verfügen. Dieser kann sogar gesetzlich vorgeschrieben sein. So müssen beispielsweise Architekten, Lehrer und Hebammen über einen solchen Schutz verfügen.

Der Beitrag einer Berufshaftpflichtversicherung ist nicht zu unterschätzen. Wie hoch er ausfällt, hängt wiederum davon ab, in welcher Branche man tätig ist bzw. welchem Beruf man nachgeht. Zum Teil werden Beiträge fällig, die im vierstelligen Bereich liegen. So mancher Versicherungsnehmer sieht sich deshalb sogar dazu gezwungen, den Beitrag in mehreren Raten zu entrichten, weil die finanzielle Belastung sonst zu hoch wäre.

Allerdings ist anzumerken, dass der Beitrag oftmals niedriger bemessen sein könnte, wenn man bei einem anderen Anbieter versichert wäre. Diese Möglichkeit ist sogar relativ häufig gegeben, weil beim Eintritt in die Versicherung nicht verglichen wurde. Viele Menschen, die frisch in den Beruf einsteigen, haben viel um die Ohren und nehmen sich deshalb keine Zeit für einen Versicherungsvergleich: Häufig wird beim Arbeitskollegen gefragt, wo dieser versichert ist, um anschließend denselben Versicherer zu wählen.

Wer schon seit längerer Zeit nicht mehr überprüft hat, wie die eigene Berufshaftpflichtversicherung im Vergleich zu den Versicherungslösungen anderer Anbieter abschneidet, sollte das neue Jahr für einen Vergleich nutzen. Womöglich kann bares Geld gespart werden.

Böller und Feuerwerk: Die Privathaftpflicht zahlt nicht unbedingt

30. Dezember 2010

Zum Teil ist es regelrecht erschreckend, wie leichtfertig einige Leute an Silvester sowie in den Tagen davor und danach mit Böllern und Feuerwerkskörpern hantieren. Relativ häufig kommt es dabei zu Verletzungen: Die Krankenhäuser erfahren in der Silvesternacht stets einen immensen Zulauf.

Es ist nicht gerade erfreulich, wenn man sich selbst verletzt, beispielsweise weil man etwa beim Hantieren mit einem Böller nicht aufgepasst hat. Auf diesem Weg kann man sich schlimme Verletzungen zuziehen. Noch schlimmer ist es jedoch, wenn man andere Personen verletzt: Meist sind die Verletzungen dann noch gravierender, weil die Leute nicht vorbereitet gewesen sind und dann falsch reagieren.

Wenn es zu einem klassischen Unfall kommt, bei dem kein Vorsatz im Spiel gewesen ist, kann darauf gehofft werden, dass die eigene private Haftpflichtversicherung einspringt und die Kosten übernimmt. Dies kann äußerst vorteilhaft sein: Sollte beispielsweise ein Personenschaden auftreten, der Lohnersatzzahlungen oder hohe Behandlungskosten nach sich zieht, wird es unter Umständen sonst richtig teuer.
Wer andere Menschen absichtlich mit Böllern oder Feuerwerkskörpern bewirft, kann jedoch nicht mit dem Schutz seiner Privathaftpflicht rechnen. In solchen Fällen zahlen die Versicherer grundsätzlich nicht. Sobald ein Vorsatz festzustellen ist, muss die jeweilige Person ganz allein die Verantwortung und die Kosten übernehmen.

Dies gilt übrigens auch für den Bereich der Sachbeschädigung. Wer sich zum Beispiel einen Scherz erlaubt und den Briefkasten der Nachbarn mit einem Böller in die Luft jagt, kann nicht mit Unterstützung seiner privaten Haftpflichtversicherung rechnen. Auch hier gilt es die Kosten aus eigener Tasche zu tragen.

Haftpflichtschäden über die eigene Versicherung regulieren

23. Dezember 2010

Wenn Gäste oder Freunde zu Besuch sind und diese einen materiellen Schaden verursachen, weil beispielsweise Objekte versehentlich umgestoßen werden, ist dies meist nur halb so schlimm – zumindest wenn die Personen gut versichert sind. Sofern der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung besteht, braucht man sich im Regelfall keine Sorgen zu machen, weil die Versicherung einspringt und die Kosten übernimmt.

Trotzdem ist es nur bedingt ratsam, sich auf den fremden Versicherer zu verlassen. Die Regulierung entsprechender Schäden über private Haftpflichtversicherungen kann nämlich dazu führen, dass man finanzielle Abstriche in Kauf nehmen muss. Wie die „Süddeutsche“ Zeitung unter Berufung auf einen Versicherungstipp des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) schreibt, sind die Haftpflichtversicherer lediglich dazu angehalten, den jeweiligen Zeitwert zu ersetzen. Je nach Art des Schadens kann dies bedeutet, dass ein finanzieller Verlust entsteht.

Besser sei es daher, derartige Schäden über die eigene Versicherung zu regulieren. Sofern ein entsprechender Schutz besteht (beispielsweise über eine Hausratversicherung oder eine Gebäudeversicherung), lässt sich oftmals eine bessere bzw. höhere Entschädigung erzielen. So ist es zum Beispiel im Bereich der Hausratversicherung üblich, dass die Entschädigung zum Neuwert erfolgt, was für den Versicherungsnehmer von großem Vorteil ist.

Allerdings kann nur auf diese Weise verfahren werden, wenn auch tatsächlich ein Schutz besteht bzw. dieser im Schadensfall greift. Außerdem sollte im Vorfeld überprüft werden, ob die Schadensregulierung zu einer Beitragserhöhung führen kann. Bei Schäden, die an Fahrzeugen auftreten und beispielsweise über die Vollkaskoversicherung reguliert wären, ist dies möglich. Dann ist es meist günstiger, doch auf die gegnerische Privathaftpflicht zurückzukommen.

Worauf es bei der Hundehalter-Haftpflichtversicherung ankommt

19. Dezember 2010

Obwohl Hundehalter ggf. mit relativ hohen Haftungsansprüchen rechnen müssen, die von Geschädigten geltend gemacht werden, hielt sich das Interesse an Hundehalter-Haftpflichtversicherungen bisher stark in Grenzen. Erst seitdem es in einigen Bundesländern verpflichtend ist, über einen solchen Versicherungsschutz zu verfügen, hat sich die Situation geändert. Inzwischen gibt es immer mehr Personen, die sich mit dieser Thematik beschäftigen und auf dem Markt gezielt nach einer passenden Versicherung suchen.

Jedoch ist es nicht immer leicht, die passende Haftpflichtversicherung zu finden. Zunehmend mehr Versicherer erkennen nämlich das Potential, das dieser Versicherungsmarkt mit sich bringt. Die Anzahl der zur Auswahl stehenden Versicherungen hat deutlich zugenommen. Hierdurch wird es nicht leichter, die richtige Versicherung zu finden.

Aufgrund dieser Entwicklung hat sich „Finanztest“ mit dem Thema Hundehalter-Versicherung beschäftigt und den Markt durchleuchtet. In Heft 1/2011 wird aufgezeigt, auf welche Punkte bei der Versicherungssuche geachtet werden muss, damit der Hund bzw. auch man selbst ausreichend versichert ist.
Laut den Versicherungsexperten von „Finanztest“ spielt vor allem die Wahl der Versicherungssumme eine wichtige Rolle. Diese sollte auf gar keinen Fall unter 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden liegen, weil sonst keine ausreichend Absicherung gewährleistet ist. Zugleich wird deutlich gemacht, dass der Versicherungsschutz nicht teuer sein muss. Die günstigsten Hundehalter-Haftpflichtversicherungen sind bereits zu Beiträgen ab 58 Euro pro Jahr erhältlich.

Der Einzelbericht, in dem ausführlich über dieses Thema informiert wird, kann direkt online auf der Finanztest-Website zum Preis von 2,50 Euro bezogen werden. Die vollständige Januar-Ausgabe ist für 4,50 Euro erhältlich.

Schneetief Petra: Gehwege unbedingt vom Schnee befreien

17. Dezember 2010

In den letzten Stunden und Tagen hat es in zahlreichen Regionen Deutschlands enorm geschneit. Das Wettertief Petra hat eine Schneefront über Deutschland gebracht, die für zahlreiche Probleme gesorgt hat. An vielen Orten mussten Straßen gesperrt werden und die Flughäfen müssten hunderte von Flügen streichen.

Diejenigen, die ihre Wohnung nicht verlassen müssen, weil sie beispielsweise Urlaub haben, sehen der Situation häufig gelassen entgegen. Doch auch sie dürfen das Risiko nicht unterschätzen. So gilt es vor allem, Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Wer darauf verzichtet, geht womöglich ein hohes Risiko ein. Wenn Personen auf den Wegen ausrutschen und sich verletzen, können sie Haftungsansprüche gegen die jeweiligen Anwohner geltend machen. Dies betrifft nicht nur Immobilieneigentümer, auch Mieter können dazu verpflichtet sein, Winterdienst zu machen. Allzu häufig nämlich wälzen die Gemeinden die Räum- und Streupflicht auf Immobilieneigentümer ab – und die auf ihre Mieter. Per Gesetz sind sie dazu berechtigt.
Der Pflicht, Gehwege von Schnee und Eis freizuhalten, gehen viele Leute nicht gerne nach. So kommt es gelegentlich vor, dass hierauf verzichtet wird. Allerdings sind die Folgen nicht zu unterschätzen. Die Haftungsansprüche können nicht nur Arzt- und Behandlungskosten umfassen, sondern ggf. auch einen Verdienstausfall. Schnell ist man mit Kosten konfrontiert, die sich auf einen fünfstelligen Betrag belaufen.

Auf die private Haftpflichtversicherung oder die Grundstückshaftpflicht kann man sich in solchen Fällen nicht verlassen. Ein bestehender Versicherungsschutz ist kein Grund, der Räumpflicht nicht nachzugehen. Oder anders gesagt: Wer nicht räumt, muss damit rechnen, dass seine Versicherung die Zahlung verweigert. Wer keinen triftigen Grund nennen kann (selbst Urlaub zählt nicht), warum nicht geräumt wurde, muss die Haftungsansprüche aus eigener Tasche befriedigen.

Eine allzu hohe Toleranz sollte man den Passanten übrigens nicht zumuten. Gerichte haben entschieden, dass Gehwege ab 7:00 Uhr geräumt werden müssen – auf einer Breite von ca. 1,20 Meter, sodass zwei Passanten nebeneinander oder aneinander vorbei laufen können.

Dachlawinen: Private Haftpflichtversicherung schützt den Eigentümer nicht immer

12. Dezember 2010

Der Winter hat Deutschland fest im Griff: Nahezu im gesamten Bundesgebiet hat es in den letzten Tagen ordentlich geschneit und auch in den nächsten tagen müssen sich die Deutschen auf Neuschnee einstellen. Alles ist mit einer dicken Schneeschicht überzogen – auch die Hausdächer. Von den Dächern geht eine besondere Gefahr aus. Der auf den Dächern befindliche Schnee kann sich lösen und herabfallen – insbesondere dann wenn es zwischenzeitlich taut und/oder Regen fällt wie an diesem Wochenende. Wenn Schnee, der ins Rutschen kommt, dabei Personen oder bestimmte Objekte trifft, entstehen womöglich größere Schäden.

So mancher Immobilieneigentümer wird nun bestimmt denken, dass er nichts zu befürchten hat, weil der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung besteht. Allerdings sollte deren Versicherungsumfang nicht überschätzt werden: Schäden, die durch Dachlawinen hervorgerufen werden, reguliert die Privathaftpflicht nicht immer. Zwar gibt es Tarife, die einen solchen Schutz bieten, aber ebenso gibt es Tarife, die ein solches Risiko ausschließen. Eine Regulierung ist häufig nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn der Versicherungsnehmer gerade dabei ist, Arbeiten auf dem Dach auszuführen und er dabei eine Dachlawine lostritt.

Dennoch kann ein entsprechender Versicherungsschutz erlangt werden. Ein solcher Schutz ist gegeben, wenn eine Gebäudehaftpflichtversicherung besteht. Diese bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz, der nicht nur Dachlawinen sondern beispielsweise auch Risiken wie herabfallende Dachziegel versichert.
Allerdings greift der Versicherungsschutz ausschließlich bei Treffen entsprechender Sicherheitsvorkehrungen. Experten raten dazu, einen sogenannten Dachlawinenschutz zu montieren. Nur wenn dieser montiert ist, haben Eigentümer oder Mieter ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen.

Gerade für Mieter ist es wichtig, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und über einen Versicherungsabschluss nachzudenken. Der Immobilieneigentümer ist nicht dazu verpflichtet, eine Gebäudehaftpflichtversicherung abzuschließen. Weil auch Mieter für Schäden haftbar gemacht werden können, sollte dieser Schutz nicht fehlen.