7. März 2010
Zweifelsfrei zählt die private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Schließlich ist es so, dass man aus rechtlicher Sicht für die Schäden aufkommen muss, die man verursacht hat. Dennoch scheuen viele Bürger vor dem Abschluss einer solchen Versicherung zurück, weil sie nicht dazu bereit sind, den Beitrag zu entrichten.
Dabei muss eine private Haftpflichtversicherung nicht teuer sein. Heutzutage können gute Tarife abgeschlossen werden, deren jährlicher Beitrag zwischen 50 und 80 Euro liegt. Aber selbst dies ist einigen Leuten immer noch zu teuer. Sollte man sich selbst zu dieser Gruppe zählen, braucht trotzdem nicht auf einen privaten Haftpflichtschutz zu verzichten. Wer auf einen äußerst niedrigen Versicherungsbeitrag aus ist und sich im Gegenzug mit einer Grundabsicherung zufrieden gibt, muss nur auf den richtigen Tarif setzen.
Der in Köln ansässige Versicherer ASSTEL wartet mit einer privaten Haftpflichtversicherung auf, die genau diesen Schutz bietet. Die Grundidee ist einfach: Der Versicherungsnehmer sichert sich ausschließlich gegen große Risiken ab, deren Schäden sehr hoch bemessen sind. Im Wesentlichen erfolgt dies durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. Deren Höhe liegt bei 150 Euro. Kleinere Schäden gilt es aus eigener Tasche zu begleichen.
Im Gegenzug wird ein Versicherungsbeitrag geboten, der niedrig bemessen ist. Auf welche Höhe sich der Beitrag beläuft, hängt immer ganz von den jeweiligen Umständen bzw. von der bisherigen Versicherungsgeschichte ab. Sollte es in den letzten Jahren keine Haftpflichtschäden gegeben haben, die über eine private Haftpflichtversicherung reguliert werden mussten, so ist es durchaus möglich, einen Beitrag zu erhalten, der etwa bei 30 Euro im Jahr liegt und somit äußerst günstig ist.
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6. März 2010
Dass Käufer eines Neu- oder Jahreswagens oftmals von zusätzlichen Aktionen und Rabatten profitieren ist längst kein Geheimnis mehr. Egal ob bei Ausstattung oder Finanzierung, immer locken besondere Angebote, die auf den ersten Blick sehr attraktiv wirken. Trotzdem sollten Käufer Preise und Leistungen gut miteinander vergleichen um tatsächlich mit dem besten Angebot nach Hause zu gehen. Dieser Grundsatz gilt auch bei der neuesten Aktion des Volkswagenkonzerns: Wer sich seit dem 01. März für ein Auto aus der Volkswagen-Markengruppe entscheidet – also für einen VW, Audi oder Skoda – kommt in den Genuss eines Rabattes auf die Kfz- und Vollkasko-Versicherung des jeweiligen Herstellers. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass das entsprechende Fahrzeug mit Sicherheitsfeatures ausgestattet ist, die über die Serienausstattung hinausgehen.
Auf die Kfz-Versicherung können Kunden bis zu zehn Prozent Rabatt erhalten. Entscheidet man sich für eine zusätzliche Sicherungseinrichtung, werden 5 Prozent Rabatt gewährt. Bei zwei zusätzlichen Sicherheits-Assistenten sind es bereits 7,5 Prozent Rabatt, bei drei zusätzlichen Sicherheitsfeatures gibt es zehn Prozent Rabatt auf den Kfz-Versicherungsbeitrag. Welche und wie viele zusätzliche Assistenzsysteme eingebaut werden können, hängt von Automarke und Modellreihe ab. Zur Auswahl stehen beispielsweise ESP, die automatische Distanzregelung “Adaptive Cruise Control” oder das Umfeldbeobachtungssystem “Front Assistent”.
Wie bereits erwähnt gilt der Rabatt allerdings nicht für eine beliebige Kfz-Versicherung der Wahl. Vielmehr ist der günstigere Versicherungsbeitrag nur bei Abschluss einer Police bei der Versicherung des jeweiligen Herstellers zu haben. Hier gilt es zu überprüfen, ob der rabattierte Versicherungsbeitrag tatsächlich günstiger als eine alternative Kfz-Versicherung bei einem anderen Anbieter ist – bei gleicher Leistung.
Die Sicherheits-Aktion läuft vorerst bis zum 28. Februar 2011. Nachlass erhalten alle Privatkunden und gewerblichen Einzelnunternehmer, sofern sie sich im Aktionszeitraum für einen Barkauf, Leasing oder den Kauf auf Kredit (in Kooperation mit dem Finanzierungspartner des jeweiligen Herstellers) entscheiden.
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28. Februar 2010
Wer einen Schaden verursacht, der das Eigentum oder sogar die Gesundheit eines Anderen beschädigt, muss unabhängig davon ob ein Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht mit einer Klage rechnen. Während man in anderen Ländern wie beispielsweise in den USA sehr schnell verklagt wird, einigt man sich in Deutschland vergleichsweise häufig auf eine außergerichtliche Schadensregulierung über die Versicherungen. Nur wenn die Schuldfrage nicht geklärt werden kann und sich die Parteien unnachgiebig zeigen, kommt es zum Prozess.
Umso bemerkenswerter ist es, dass sich die außergerichtliche Regulierungspraxis der Assekuranzen offenbar verschlechtert hat. Darauf weist derzeit zumindest die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Konkret führen die Verbraucherschützer an, dass im Schadensfall unangenehme Nachfragen erst nach mehrfacher Anmahnung von den Versicherern beantwortet werden. Das Problem betrifft neben Haftpflichtversicherungen auch alle anderen Versicherungsarten wie etwa Hausrat- oder Kfz-Versicherungen.
Eine stichprobenartige Umfrage der Verbraucherschützer unter Anwaltskanzleien stützt diesen Eindruck. Befragt wurden nur Kanzleien, die sich auf Versicherungsfälle spezialisiert haben. 83 Prozent der Anwälte, die an der Befragung teilnahmen, berichteten, dass sowohl bei der Bearbeitungszeit als auch bei der Regulierungspraxis selbst Verschlechterungen zu beobachten seien. Immerhin noch rund drei Viertel der Befragten kommt darüber hinaus zu dem Schluss, dass Verschlechterungen auch in punkto Deckungszusage und Abrechnungspraxis auftreten.
Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, das ihre Umfrage nicht repräsentativ ist. Trotzdem beansprucht sie für sich aber eine gewisse Aussagekraft, da nicht ein Teilnehmer der Umfrage den Eindruck hatte, dass sich die Bearbeitungspraxis bei den Versicherungen in den letzten Jahren verbessern hat. Gleich geblieben sind die Bearbeitungszeiten den Befragten zufolge lediglich bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
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27. Februar 2010
Modellfliegen erfreut sich in Deutschland einer zunehmenden Beliebtheit: Immer mehr Tüftler können sich für die originalgetreuen Modelle begeistern, die knattern, fauchen und ganz wie die großen Vorbilder wendige Manöver fliegen können. Die maßstabsgetreuen Flugzeuge und Hubschrauber werden per Fernbedienung gesteuert und sind klein genug, um selbst in Gärten starten und landen zu können. Die Modellflieger investieren in ihre kleinen Prachtstücke viel Zeit und Energie – und reizen die technischen Möglichkeiten oftmals bis zur Grenze des Machbaren aus. Genau hier kann sich jedoch ein Problem ergeben – insbesondere dann, wenn solch ein getuntes Modell außer Kontrolle gerät. Bei einem unkontrollierten Absturz egal welcher Maschine kann ein enormer Sachschaden entstehen, da die Maschinen für ihre Größe häufig über relativ viel Kraft verfügen. Besonders heikel wird es, wenn dabei Menschen verletzt werden – die Verletzungen können durchaus schwer sein und dauerhafte Schäden nach sich ziehen. Spätestens dann stellt sich die Frage: Welche Versicherung kommt dafür auf?
Wer nun glaubt, mit seiner privaten Haftpflichtversicherung gut beraten zu sein, wird enttäuscht werden: Oftmals decken die Assekuranzen dieses Risiko nicht mehr ab. In vielen Fällen ist es sogar zwingend notwendig, eine Modell-Halterhaftpflichtversicherung abzuschließen, bevor das Modell in die Luft gehen darf. Wer Mitglied in einem Modellflieger-Verband ist, braucht sich darum im besten Fall keine weiteren Gedanken zu machen: Über den Verband und die Zahlung des Jahres-Mitgliedschaftsbeitrags besteht oftmals schon ein besonderer Haftpflichtschutz. Der Versicherungsschutz ist über Verbände, Vereine und Organisationen für etwa 36 bis 60 Euro jährlich zu haben.
Wichtig ist dass sich jeder Modellflieger genau über den Versicherungsumfang und die Versicherungsbedingungen informiert, ggfs. auch bei der privaten Haftpflichtversicherung, die möglicher Weise doch zumindest für einige mögliche Schäden aufkommt. So ist mal das Abfluggewicht, mal das Gesamtgewicht des Fliegers entscheidend, mal gilt der Versicherungsschutz weltweit, mal nur in ausgewählten Ländern. Ein Vergleich und evtl. eine Aufstockung des Versicherungsumfangs sind in jedem Fall angebracht.
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21. Februar 2010
Auch wenn es bei manchen Sportarten manchmal hart zur Sache gehen kann: Die Haftpflichtversicherung von Sportlern in Vereinen muss nicht bei jedem Unfall zahlen. Das stellte nun der Bundesgerichtshof klar.
Im Fall, der nun vor dem Bundesgerichtshof entschieden wurde, ging es um eine Verletzung bei einem Fußballspiel zwischen zwei Vereinen. Zwei der Spieler kämpften im Spiel um den Ball, wobei einer der Spieler stürzte und sich Schien- und Wadenbein brach. Daraufhin verklagte der verletzte Spieler den Gegner mit der Begründung, dieser habe ihn von hinten mit gestrecktem Bein angegriffen und somit gefoult. Der Beklagte gab jedoch eine andere Version des Geschehens zum Besten: Seiner Meinung nach seien beide Spieler dem Ball nachgelaufen und der Beklagte habe den Ball zuerst erreicht und abgespielt. Erst dann habe der Kläger sein Bein nach dem Ball ausgestreckt, woraufhin beide Spieler zu Fall kamen und sich der Kläger das Bein brach. Diese Version des Geschehens wurde vom Schiedsrichter bestätigt, der aussagte, beide Parteien hätten fair gespielt und ein Foul sei nicht geschehen.
Trotz der Gegenaussage des anderen Spielers klagte der Verletzte auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Darüber hinaus forderte er, die Haftpflichtversicherung des Beklagten solle auch für alle Spätfolgen der Verletzung aufkommen. Die Klage wurde jedoch vom Bundesgerichtshof mit der Begründung abgewiesen, dass es in einem sportlichen Wettkampf durchaus passieren könne, dass Spieler zu Fall kommen. Allein dadurch werde jedoch noch kein Sorgfaltspflichtverstoß ausgelöst.
Eine Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB kann nur dann ausgelöst werden, wenn ein Sportler absichtlich gegen die “Regeln des sportlichen Wettkampfs” verstößt – wenn er also absichtlich oder grob foult. Kann grobe Unsportlichkeit dagegen nicht nachgewiesen werden, ist auch eine solche Klage bzw. die Inanspruchnachme der Haftpflichtversicherung des Gegners nicht von Erfolg gekrönt.
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20. Februar 2010
Wie bereits berichtet ist die Übergangsfrist für Hundehalter in Berlin nun abgelaufen: Jeder Halter eines Hundes muss nachweisen, dass er über eine Hunde-Haftpflichtversicherung verfügt. In anderen Bundesländern gelten derlei scharfe Vorschriften wenn überhaupt dann nicht für alle Hunde. Was allerdings nicht bedeutet, dass eine Hunde-Haftpflicht nicht trotzdem sehr sinnvoll und empfehlenswert für jeden Hundehalter ist.
Im Gegensatz zu Berlin ist eine Haftpflichtversicherung etwa in Nordrhein-Westfalen nur für Halter von als gefährlich eingestuften Tieren verpflichtend. Genau genommen gilt die Versicherungspflicht nur für Halter von Tieren, die schon einmal aufgefallen sind, etwa durch aggressives oder beißfreudiges Verhalten. Daneben gilt die Pflicht in NRW auch für Halter von bestimmten Rassehunden, die i.A. als gefährlich gelten, und für Halter von großen Hunden. Zu ersteren zählen etwa Bullterrier oder American Staffordshire Terrier, zu letzteren alle Hunde mit einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm und/oder einer Schulter- bzw. Widerristhöhe von mehr als 40 Zentimetern.
Auch wenn für einen Hund keine Versicherungspflicht besteht raten Experten dringend dazu, trotzdem eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die eigene Haftpflichtversicherung leistet nämlich entgegen der Annahme vieler Hundebesitzer nicht, wenn Bello die Fahrradreifen des Nachbarn durchkaut oder Dinge am bzw. im Haus beschädigt. Allzu schnell ist es auch passiert, dass jemand über die Leine stolpert und sich im schlimmsten Fall Fuß oder Bein bricht. Besonders unangenehm wird es, wenn Wuffi den Briefträger oder einen anderen Menschen aus Angst beißt oder sich losreißt und auf die Straße läuft, wo er ganz leicht einen Verkehrsunfall verursachen kann. Dann handelt es sich nicht mehr um Sachschäden, sondern um Personenschäden, die leicht sehr teuer werden können. Zumal der Hundehalter mit seinem gesamten privaten Vermögen haftet, sofern kein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden ist.
Fazit: Mit einem Hund, der im Gegensatz zu anderen Haustieren Herrchen und Frauchen auch in der Öffentlichkeit begleitet, kann einfach immer etwas passieren. Verantwortungsbewusste Hundehalter schließen daher eine Hundehaftpflicht ab.
Kategorie Hunde | 0 Kommentare »
14. Februar 2010
Schnee und Eis halten Deutschland weiterhin unbarmherzig im Griff: Viele Orte versinken in immer neuen Schneemassen und wo kein Neuschnee den Alltag lahmlegt ist es das Eis, das Mensch und Tier übel mitspielt. In den Arztpraxen und Notaufnahmen häufen sich Fälle von Patienten, die aufgrund von Glatteis gestürzt sind und sich im schlimmsten Fall komplizierte Knochenbrüche zugezogen haben. Auch Autofahrer leiden unter der anhaltend schlechten Situation: Straßen sind zum Teil noch immer schlecht, nur teilweise oder gar nicht geräumt, das Streusalz geht immer wieder aus und das Unfallrisiko ist nach wie vor astronomisch hoch. Bevor es zu einem Unfall kommt, lassen zunehmend mehr Autofahrer ihren Wagen lieber stehen. Was passiert aber eigentlich, wenn es aufgrund der Witterungsbedingungen zu einer Karambolage kommt, am besten noch mit mehreren Fahrzeugen? Wer zahlt in diesem Fall?
Massenkarambolagen stellen im Verkehrsrecht einen Sonderfall dar – sowohl für Polizei als auch für Versicherungen. In den meisten Fällen ist es unmöglich, den Unfallhergang genau zu rekonstruieren und damit die Schuldfrage zu klären. Die Kfz-Versicherungen verfahren daher in einem solchen Fall wie folgt: Die Regulierung der Unfallschäden erfolgt aus einem gemeinsamen Schadens-Topf. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass mindestens 50 Fahrzeuge an der Karambolage beteiligt sind. In Sonderfällen – nämlich dann, wenn der Unfallhergang sehr schwer aufzuklären ist – reichen jedoch auch 20 beteiligte Fahrzeuge aus.
Die vereinfachte Schadensregulierung greift jedoch nicht automatisch: Sie muss von der Lenkungskommission des GDV auf Grundlage der Unfallschilderungen der Polizei angeordnet werden. Findet die Anordnung statt, kontaktieren die beteiligten Assekuranzen alle Unfallbeteiligten. Bei der Regulierung gilt dann eine Quotenregelung: Heckschäden werden zu 100 Prozent bezahlt, bei Frontschäden gibt es 25 Prozent der Schadenssumme und ist ein Fahrzeug an Front und Heck beschädigt, werden zwei Drittel des Schadens übernommen. Ein kleiner Trost: Eine Rückstufung in der SFK findet dabei nicht statt.
Kategorie KFZ | 0 Kommentare »
13. Februar 2010
Seit Anfang dieses Jahres müssen alle Besitzer von Hunden in Berlin eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung vorweisen können. Vorgeschrieben ist diese Regelung im “Gesetz über das Halten und Führen von Hunden” vom 29. September 2004, das im Juni 2005 noch einmal geändert wurde. Das Gesetz besagt konkret, dass alle Hundehalter in Berlin ab dem 01. Januar 2010 verpflichtet sind, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Bis zum Dezember 2009 galt noch eine Übergangsregelung für alle Hunde, die vor dem Jahr 2005 angeschafft wurden. Ab diesem Jahr ist die Hundehalter-Haftpflicht in jedem Fall ein Muss – was angesichts von etwa 110.000 Hunden, die offiziell in Berlin gemeldet sind, durchaus sinnvoll erscheint.
Die Versicherung kommt für Schäden bzw. deren finanzielle Folgen auf, die der Hund verursacht hat. In der Regel deckt die Versicherung Vermögens-, Sach- und Personenschäden ab. Das ist umso wichtiger, weil Unfälle durch Hunde sofar relativ häufig geschehen. Dabei soll nicht einmal nur die Rede von Beiß-Attacken sein, die immer wieder in den Medien aufgegriffen werden. Ganz alltäglich ist etwa folgende Situation: Herrchen oder Frauchen gehen mit ihrem (größeren) Hund spazieren, der Hund entdeckt etwas Spannendes, reißt sich los und läut auf die Straße. Das Auto, das gerade dort langfährt, muss ausweichen und wird daraufhin in einen Unfall verwickelt. In einem solchen Fall würde der Tierhalter finanziell zur Rechenschaft gezogen – die Kosten können dabei beachtliche Höhen erreichen. Demzufolge ist eine Hundehalter-Haftpflicht nicht nur Pflicht, sondern tatsächlich sinnvoll.
In ganz Berlin besteht Leinenpflicht und für gefährliche Hunde auch Beißkorb-Pflicht. Welche Hunde der Beißkorb-Pflicht unterliegen, kann anhand der Rasseliste der Stadt Berlin bestimmt werden – jedes Bundesland bestimmt selbst, welche Rassen zu den sogenannten Kampfhunden gezählt werden. Zählt ein Hund in die kategorie Kampfhunde, lohnt sich u.U. auch der Abschluss einer Kampfhundehaftpflichtversicherung. Die ist zwar teurer, versichert aber explizit Kampfhunde, die bei der Hundehalter-Haftpflichtversicherung aufgrund des statistisch erhöhten Schadensrisikos durchaus auch abgelehnt werden.
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7. Februar 2010
Bei Karnevalsvereinen herrscht derzeit Hochkonjunktur und Faschingspartys haben überall im Land regen Zulauf. Wie jedes Jahr werden sich aber leider auch diesmal wieder einige Unbelehrbare trotz Alkoholgenuss hinters Steuer setzen. Und risikieren dabei jede Menge Unannehmlichkeiten: Wer erwischt wird – und die Alkoholkontrollen nehmen rund um Karneval in vielen Orten deutlich zu – muss mit Führerscheinentzug, Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei und einem Bußgeld rechnen. Zu Recht: Nach zwei oder drei Gläsern Alkohol fühlen sich viele Autofahrer noch fit genug um zu fahren. Allerdings ist ihre Reaktionsgeschwindigkeit dann schon deutlich eingeschränkt, was sie zu einem ernst zu nehmenden Verkehrsrisiko macht. Darüber hinaus müssen angetrunkene Autofahrer aber auch noch mit anderen Unannehmlichkeiten rechnen – dann nämlich, wenn sie in einen Unfall verwickelt sind. Nicht nur, dass in einem solchen Fall Geldstrafe und Punktezahl deutlich ansteigen und der Führerschein noch länger antzogen wird – die Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich auch weigern, in Leistung zu gehen. Darauf weist aktuell u.a. die HUK-Coburg hin.
Konkret existiert in jeder Standard-Kfz-Haftpflichtpolice eine Trunkenheitsklausel. Sie befreit die Assekuranz von ihrer Leistungspflicht, wenn sich der Fahrer unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt. Das bedeutet übrigens keinesfalls, dass der geschädigte andere Verkehrsteilnehmer auf seinem Schaden sitzen bleibt. Vielmehr geht die Versicherung in einem solchen Fall in Leistung, nimmt den Versicherten, der angetrunken gefahren ist, aber in Regress.
Übrigens: Auch wer sich als Beifahrer in einen Wagen setzt, der von einem alkoholisierten Fahrer gesteuert wird, muss sich den Vorwurf des Mitverschuldens gefallen lassen, wenn es zu einem Unfall kommt. Wird man dabei als Beifahrer verletzt, kann die Haftpflichtversicherung die Ansprüche kürzen, die normalerweise gegen den Unfallverursacher bestehen, da man sich durch das Mitfahren bei einem Betrunkenen selbst gefährdet.
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6. Februar 2010
Kurze Unachtsamkeiten können Schäden und somit auch Haftungsansprüche in Millionenhöhe hervorrufen. Die private Haftpflichtversicherung ist deshalb eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Über diesen Versicherungsschutz sollte man auf jeden Fall verfügen, da er eine grundlegende Absicherung bietet. Dennoch scheuen etliche Versicherungsmuffel vor einem Abschluss zurück, weil sie nicht dazu bereit sind, einen jährlichen Beitrag in Höhe von rund 50 bis 60 Euro zu entrichten.
Wer online nach günstigen privaten Haftpflichtversicherungen sucht und Versicherungsvergleiche nutzt, kann eine Versicherung mit solch niedrigem Beitrag problemlos abschließen. Falls einem das immer noch zu teuer ist, sollte man sich auf die Suche nach Tarifen begeben, die an einen Selbstbehalt gekoppelt sind. Durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts bzw. durch die Wahl einer entsprechenden Versicherung lässt sich der Beitrag nochmals deutlich senken. Wer sich für diese Variante entscheidet, kann den privaten Haftpflichtschutz schon für 30 bis 40 Euro im Jahr erhalten.
Im Schadensfall übernimmt der Versicherer den Schaden nicht in voller Höhe: Der Versicherungsnehmer muss zuvor den vereinbarten Selbstbehalt leisten. Dieser liegt bei vielen privaten Haftpflichtversicherungen bei etwa 150 Euro. Kleinere Schäden können somit nicht mehr über den Versicherer reguliert werden. Auf der anderen Seite kann man einen äußerst günstigen und zugleich wichtigen Versicherungsschutz erlangen. Besonders Versicherungsmuffel, die sehr genau auf ihre Ausgaben achten, sind mit dieser Variante gut bedient. Wenn man genau sucht, ist es sogar möglich, in Abhängigkeit von den jeweiligen Rahmenbedingungen (Alter des Versicherungsnehmers, Vorgeschichte bei anderen Versicherern) eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, deren Beitrag bei weniger als 30 Euro im Jahr liegt.
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