 |
Wer ein Haus als Bauherr baut (auch an-, um- oder ausbaut),
haftet für Schäden neben dem Architekten, und
der Baufirma solidarisch.
Das heißt, Sie sind für die Gefahren, die vom
Bau ausgehen, (mit-)verantwortlich. Als Bauherr schaffen
Sie eine Gefahrenquelle und sind deshalb verpflichtet, für
die Abwendung von Personen- und Sachschäden zu sorgen
(Verkehrssicherungspflicht).
Sie haben dabei zwei Hauptpflichten:
- Sorgfältige Auswahl von Architekten, Bauunternehmern
und Bauhandwerkern, was laut Rechtssprechung auch von
technisch unbegabten Personen erwartet wird.
- Überwachung des Bauvorhabens, vor allem die Einhaltung
der vorgeschriebenen und gebotenen Sicherheitsmaßnahmen.
Sie haften also als Bauherr z. B. in folgenden
Fällen:
- bei ungenügender Sicherung der Baustelle
- für herunterstürzende Gerüste
- für schadhafte Zäune
- für mangelhafte Abdeckung von Gruben
- für nicht ausreichende Absperrung des Baugeländes
- bei Ablagerungen von Baumaterialien über den Straßenrand
hinaus
- für Schäden durch Staub und Schmutz bei Anliegern
- bei Verunreinigungen der Straße
In diesen und anderen Fällen leistet die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung
Schadenersatz bzw. wehrt nicht gerechtfertigte Ansprüche
für Sie ab.
Mitversichert ist ferner die gesetzliche Haftpflicht als
Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende
Grundstück und das zu errichtende Bauwerk. Die Bauherren-
Haftpflicht-Versicherung
sollte daher auch schon für das unbebaute Grundstück
abgeschlossen werden. Der Beitrag erhöht sich dadurch
nicht.
Führen Sie Bauarbeiten ganz oder teilweise in eigener
Regie durch, ist es wichtig, dem Versicherer bei Vertragsabschluß
den Kostenanteil der Eigenleistungen mitzuteilen. Dann ist
sogar die gesetzliche Haftpflicht derjenigen Personen mitversichert,
die im Rahmen von Nachbarschaftshilfe oder dergleichen am
Bau helfen, ganz gleich ob mit oder ohne Entgelt.
Führen Sie die Planung und/oder Bauleitung selbst aus,
müssen Sie dafür Versicherungsschutz ausdrücklich
vereinbaren
|