Stalker sind Personen, die ausgewählte Menschen nicht einfach nur belästigen, sondern dabei auch deutlich zu weit gehen. Leider ist die Anzahl entsprechender Fälle am steigen: Vor allem Frauen gehen immer häufiger zur Polizei, weil sie von Stalkern belästigt werden. Oft dauert es relativ lange, bis sich die Opfer durchsetzen können bzw. Recht erhalten.
In einem Fall, der sich kürzlich ereignete, machte das Opfer einen Haftungsanspruch gegenüber dem Stalker geltend. In anderen Worten: Der Stalker sollte die Kosten übernehmen, die aufgrund seines Fehlverhaltens enstanden sind. Allerdings wollte er dies nicht tun und wandte sich an seine private Haftpflichtversicherung – der Versicherer sollte einspringen und den Schaden übernehmen.
Der Versicherer ließ sich dies verständlicherweise nicht gefallen. Weil der Stalker beim Belästigen seines Opfers vorsätzlich gehandelt hatte, wollte er nicht zahlen. Daraufhin kam es zu einer Verhandlung vor Gericht: Der Stalker wollte die Übernahme der Schadenskosten vor Gericht erzwingen. Wie das Magazin „Stern“ auf seiner Onlinepräsenz mitteilte, erzielt der Stalker jedoch eine Abfuhr: Aufgrund der Sachlage müsse der Versicherer nicht zahlen. Stattdessen hat der Stalker für den entstandenen Schaden selbst aufzukommen.
Im Grunde ist dies kein sehr überraschendes Gerichtesurteil. Wie bereits erwähnt wurde, hat der Stalker bei vollem Bewusstsein gehandelt bzw. sein Opfer vorsätzlich belästigt. Kosten, die dem Opfer hierdurch entstanden sind, können nicht einfach auf die private Haftpflichtversicherung umgelegt werden.
Letztlich gilt dieses Prinzip auch für alle anderen Bereiche des Lebens. Wer einen Schaden absichtlich herbeiführt, kann sich später nicht an seinen Versicherer wenden und eine Übernahme der Kosten fordern. Stattdessen gilt es für das eigene Handeln die Verantwortung zu übernehmen. Noch besser ist es natürlich, wenn man sich dieser Tatsache bewusst ist und daher gar nicht erst Schäden absichtlich herbeiführt.

