In der Silvesternacht kommt es immer wieder zu Schäden am Eigentum Dritter. Schnell kann es passieren, dass ein Böller oder eine Rakete einen Briefkasten trifft und beschädigt, Nachbars Auto streift oder Gegenstände aud Balkon und Terrasse in Mitleidenschaft zieht. Ebenso schnell geschieht es, dass man auf einer Silvesterparty versehentlich ein Weinglas umstößt und dabei den Teppich ruiniert oder bei zu wilden Tanzeinlagen Einrichtungsgegenstände beschädigt.
Tritt ein solcher Schaden ein, hilft eine private Haftpflichtversicherung, den Schaden zu ersetzen und übernimmt die anfallenden Kosten. Allerdings nur dann, wenn der Schaden der Haftpflichtversicherung schnellstmöglich, am besten umgehend, gemeldet wird. Das zumindest empfiehlt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute. Je länger man mit der Schadensmeldung wartet, desto schwieriger wird es, seine Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Diese wird nämlich bei einer verspäteten Schadensmeldung in vielen Fällen davon ausgehen, dass der Schaden fingiert wurde. Wichtig ist es deshalb auch, nach Möglichkeit nicht nur den Schaden zu begrenzen, sondern ihn auch zu dokumentieren. Im Falle eines Rotweinfleckes auf der Auslegware würde das bedeuten, den Fleck so schnell wie möglich zu behandeln und den Wein nicht erst einwirken zu lassen – dabei aber auch den Schaden fotografisch zu dokumentieren. Hilfreich sind darüber hinaus auch Zeugenaussagen Dritter, die z.B. belegen, dass der Versicherte das Weinglas versehentlich umgestoßen hat.


Es ist generell am besten, entstandene Schäden so schnell wie möglich zu melden und wenn möglich zu dokumentieren. Gerade bei der privaten Haftpflicht ist das besonders wichtig, weil hier einfach immer noch viel zu viele Betrugsfälle zu finden sind.