In den letzten Stunden und Tagen hat es in zahlreichen Regionen Deutschlands enorm geschneit. Das Wettertief Petra hat eine Schneefront über Deutschland gebracht, die für zahlreiche Probleme gesorgt hat. An vielen Orten mussten Straßen gesperrt werden und die Flughäfen müssten hunderte von Flügen streichen.
Diejenigen, die ihre Wohnung nicht verlassen müssen, weil sie beispielsweise Urlaub haben, sehen der Situation häufig gelassen entgegen. Doch auch sie dürfen das Risiko nicht unterschätzen. So gilt es vor allem, Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Wer darauf verzichtet, geht womöglich ein hohes Risiko ein. Wenn Personen auf den Wegen ausrutschen und sich verletzen, können sie Haftungsansprüche gegen die jeweiligen Anwohner geltend machen. Dies betrifft nicht nur Immobilieneigentümer, auch Mieter können dazu verpflichtet sein, Winterdienst zu machen. Allzu häufig nämlich wälzen die Gemeinden die Räum- und Streupflicht auf Immobilieneigentümer ab – und die auf ihre Mieter. Per Gesetz sind sie dazu berechtigt.
Der Pflicht, Gehwege von Schnee und Eis freizuhalten, gehen viele Leute nicht gerne nach. So kommt es gelegentlich vor, dass hierauf verzichtet wird. Allerdings sind die Folgen nicht zu unterschätzen. Die Haftungsansprüche können nicht nur Arzt- und Behandlungskosten umfassen, sondern ggf. auch einen Verdienstausfall. Schnell ist man mit Kosten konfrontiert, die sich auf einen fünfstelligen Betrag belaufen.
Auf die private Haftpflichtversicherung oder die Grundstückshaftpflicht kann man sich in solchen Fällen nicht verlassen. Ein bestehender Versicherungsschutz ist kein Grund, der Räumpflicht nicht nachzugehen. Oder anders gesagt: Wer nicht räumt, muss damit rechnen, dass seine Versicherung die Zahlung verweigert. Wer keinen triftigen Grund nennen kann (selbst Urlaub zählt nicht), warum nicht geräumt wurde, muss die Haftungsansprüche aus eigener Tasche befriedigen.
Eine allzu hohe Toleranz sollte man den Passanten übrigens nicht zumuten. Gerichte haben entschieden, dass Gehwege ab 7:00 Uhr geräumt werden müssen – auf einer Breite von ca. 1,20 Meter, sodass zwei Passanten nebeneinander oder aneinander vorbei laufen können.


Na toll, das gibt mir jetzt aber doch schon zu denken. Denn bei mir vorm Haus (bin Mieter) wird auch nicht wirklich geräumt. Ich bin aber die ganze Zeit davon ausgegenagen, dass es der Hausmeister machen müsste. Denn im Mietvertrag steht nichts, dass die Mieter räumen müssten. Vor allem müsste man sich ja dann mit den anderen Mietern absprechen. Da aber keiner was davon weiß, hm. Bleibt nur zu hoffen, dass niemand ausrutscht, oder dann nicht klagt.
Gilt das eigentlich auch für andere Jahreszeiten, wenn zum Beispiel vor der Haustüre etwas glitschiges liegt, weil vielleicht jemandem eine – blödes Beispiel – Bananenschale “aus der Hand gefallen ist”? Ist dann der Bewohner Schuld oder derjenige, der sie fallengelassen hat? Letzterer ist ja dann nicht ermittelbar.