Besser nur mit Privathaftpflicht auf die Eisbahn

Spätestens jetzt im November dürfte auch die letzte Eishalle ihre Tore geöffnet haben. Diese Gelegenheit möchten sich viele Leute nicht entgehen lassen, gerade an den Wochenenden zieht es Jung und Alt auf die Eisfläche, um sich zusammen mit Freunden beim Eislauf zu vergnügen.

Damit aus dem Vergnügen kein Alptraum wird, sollte die Eislauffläche besser nur dann betreten werden, wenn man über den Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung verfügt. Denn leider kommt es immer wieder vor, dass Eisläufer stürzen und sich verletzen. Sollte man die Verantwortung für Stürze anderer Personen tragen, kann das schnell teuer werden. Denn laut deutscher Rechtssprechung haftet man für all seine Taten. Selbst wenn man eine andere Person nur aus Versehen umstößt, kann man für den Vorfall haftbar gemacht werden.

In den meisten Fällen sind kleinere Zusammenstöße oder Stürze nicht besonders schlimm. Allerdings kann die Sache auch anders verlaufen: Sollte sich der Geschädigte einer Operation unterziehen müssen oder einen Verdienstausfall geltend machen, wird es unter Umständen richtig teuer. Dementsprechend ist es wichtig, über den Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung zu verfügen. Sollten andere Personen einen Haftungsanspruch geltend machen, werden die Kosten von der eigenen Versicherung getragen.

Im Übrigen ist dies auch ein wichtiges Thema für Eltern. Oftmals wird in erster Linie nur an die Sicherheit der eigenen Kinder gedacht. Allerdings können auch Kinder für die Herbeiführung von Haftpflichtschäden verantwortlich sein. Folglich ist es bedeutsam, dass die eigene private Haftpflichtversicherung auch die Kinder einschließt.

Abschließend noch ein kurzer Versicherungstipp: Um für die eigene Sicherheit zu sorgen, kann der Abschluss einer privaten Unfallversicherung nicht schaden.

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