Wenn ein Schlüssel verlorengeht, ist dies nicht gerade erfreulich. Womöglich finden Kriminelle den Schlüssel und ihn nutzen, um einen Schaden anzurichten. Besonders schlimm ist es natürlich, wenn man die Schlüssel einer anderen Person verliert. Gerade während der Urlaubszeit kommt es häufiger vor, dass Nachbarn die Haus- oder Wohnungsschlüssel übernehmen, um beispielsweise Briefkästen leeren oder die Blumen gießen zu können.
Sollte man die Schlüssel der Nachbarn oder auch anderer Personen verlieren, kann es unter Umständen ganz schön teuer werden. Immerhin haftet man für die Schlüssel. Die andere Partei ist dazu berechtigt, einen Haftungsanspruch geltend zu machen und somit die Übernahme der Kosten zu fordern. Diese können aus dem Nachmachen eines Ersatzschlüssels oder dem Einbau eines neuen Schlosses resultieren.
Kosten, die hierdurch entstehen, sind auf keinen Fall zu unterschätzen. Gerade bei Schlüsseln von Wohnungsanlagen kann es unter Umständen richtig teuer werden. Sollten dort die Schlösser ausgewechselt werden müssen, entstehen möglicherweise Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro. Folglich ist es immer gut, entsprechend versichert zu sein, sollte man sich der Schlüssel anderer Leute annehmen.
Ein solcher Versicherungsschutz muss, sofern eine private Haftpflichtversicherung schon besteht, nicht zusätzlich abschlossen werden. Die Privathaftpflicht deckt das sogenannte Schlüsselrisiko ab, sodass der Verlust fremder Schlüsseln als versichert gilt. Allerdings setzen die Versicherer zum Teil ganz verschiedene Versicherungssummen fest. Es kann durchaus vorkommen, dass eine Limitierung der Kosten auf 1.000 Euro oder noch weniger vorgesehen ist. Dies ist jedoch nicht immer ausreichend bemessen. Gerade wenn es um die Schlüssel von Wohnanlagen geht, ist eine höhere Versicherungssumme empfehlenswert.

