Die Basler Versicherung hat ihre Privat-Haftpflichtversicherung um wertvolle Zusatzleistungen erweitert. Ohne Mehrkosten für den Versicherer leistet die Versicherung auch bei Schadensersatzansprüchen infolge von Diskriminierungsschäden. Hinsichtlich des seit August 2006 Gültigkeit besitzenden Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist diese Zusatzleistung eine Erleichterung für viele Privatpersonen, die eine Haushaltshilfe, eine Kinderbetreuung oder Au-pair suchen oder bereits für sich arbeiten lassen. Denn schon bei der Suche nach einem “Au-pair Mädchen” könnte das neue Gleichbehandlungsgesetz in Kraft treten und dem Suchenden eine Klage und hohe Kosten aus Schadensersatzansprüchen bereiten.
Das Gesetz soll speziell Beschäftigte und Bewerber vor Benachteiligung aufgrund von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, ethnischer Herkunft, Weltanschauung und Behinderung schützen. Sollte sich nun der männliche Au-pair bei der Formulierung “Au-pair Mädchen” diskriminiert fühlen, kann er Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.
Für diesen Fall bietet die Basler Versicherung neuerdings in ihrem Top- Produkt der privaten Haftpflichtversicherung eine umfassende Absicherung an. Seit kurzem sind Schäden, die auf Diskriminierung zurückzuführen sind, bis zu einer Höhe von 20.000 Euro automatisch mitversichert. Weitere Zusatzleistungen der Top- Deckung sind:
- die Erhöhung der Deckungssumme auf 10 Mio. Euro
- automatischer Versicherungsschutz gegen Forderungsausfälle ab 2.500 Euro
- eine Absicherung bis zu einer Schadenhöhe von 100.000 Euro, wenn unwissentlich so genannte “Malware“, also Dateien die durch IT- Vieren oder Würmer verseucht sind, weitergegeben oder geleitet werden
- Mietsachschäden an gemieteten beweglichen Objekten in Hotels, Ferienwohnungen und ähnlichem bis zu einem Wert von 1.000 Euro
- Beschädigungen (bis zu einer Höhe von 5.000 Euro) an medizinische Leihgeräte, die der Hausarzt zu Diagnosezwecken dem Versicherten vorrübergehend leiht

