Hundehaftpflicht: Leistung ist wichtiger als ein niedriger Beitrag

In den vergangenen Wochen wurde auf zahlreichen Webseiten und Blogs über das Thema Hundehaftpflichtversicherung berichtet. Zwischenzeitlich könnte man meinen, alle wichtigen Dinge seien zum Thema gesagt worden. Allerdings hat die „Südwest Presse“ einen interessanten Artikel nachgeliefert, aus dem einige Punkte an dieser Stelle aufgegriffen werden sollen.

Interessant ist vor allem die Tatsache, dass gerade einmal jeder zweite Hund als versichert gilt. Dies ist eine erschreckend niedrige Zahl: Zur eigenen Sicherheit sollte jeder Hundebesitzer für sich und seinen Vierbeiner eine solche Versicherung abgeschlossen haben. Hundehalter haften nämlich für ihre Tiere – und unter Umständen kann es im Schadensfall richtig teuer werden. Übrigens würde die Anzahl der versicherten Tiere deutlich niedriger liegen, hätten nicht drei Bundesländer die Versicherungspflicht eingeführt.

Ein ganz wichtiger Punkt sind auch die Leistungen, die von einer Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Leider achten zu viele Interessenten auf den Beitrag und entscheiden sich am Ende für die Hundehaftpflichtversicherung, die am günstigsten angeboten wird. Diese Vorgehensweise birgt jedoch Risiken: Unter Umständen sind mehrere Gefahren nicht abgedeckt, die besser abgedeckt sein sollten. Hierzu zählt beispielsweise der Einschluss weiterer Personen: Der Versicherungsschutz sollte auch dann greifen, wenn Nachbarn oder Verwandte die Verantwortung für den Hund tragen. Sollten diese Personen ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, besteht nämlich das Risiko, dass am Ende doch der Hundehalter zahlen muss.

Übrigens deckt die Hundehaftpflicht keine Personenschäden ab, die Familienmitglieder oder Freunde betreffen. Dieser Punkt ist vielen Hundehaltern nicht bekannt: Die Versicherung schützt somit nicht immer, weshalb es auch mit Versicherungsschutz wichtig ist, auf das Tier jeweils gut aufzupassen.

2 comments on “Hundehaftpflicht: Leistung ist wichtiger als ein niedriger Beitrag

  1. Lennart on said:

    Eine Ergänzung Ihres informativen Beitrags ist, dass bis Juni 2009 für bestimmte Hunderassen mit höherer Gefährlichkeit (sogenannte „Kampfhunde“) gesonderte höhere Prämien für die Hundehaftpflichtversicherung verlangt wurden. Zu diesen Rassen gehörten beispielsweise die Bulldogge, der Dobermann, der Rottweiler und der Rhodesian Ridgeback.

    Seit dem 1. Juli 2009 ist es zumindestens bei einigen Versicherern möglich alle Hunderassen zu einem einheitlichen Tarif ohne Rassenunterscheidung zu versichern.

    Denn durch die verschärften gesetzlichen Bestimmungen ist das Gefährdungspotential rückläufig. Wesensprüfung sowie Leinen- und Maulkorbzwang haben unter anderem erheblich dazu beigetragen, die Sicherheit zu erhöhen. Weiterhin ist ein erhöhtes Gefährdungspotential durch diese Listenhunde wissenschaftlich nicht erwiesen! Vielmehr ist in der wissenschaftlichen Literatur häufiger die Argumentation zu finden, dass aufgrund der Rassezugehörigkeit keine Voraussage des Auftretens aggressiven Verhaltens möglich ist.

    Eine bestätigende Statistik findet sich in der Berliner Beißstatistik (siehe Tagesspiegel vom 30.3.2011).

    Viele Grüße,
    Lennart

  2. Redaktion on said:

    Hallo Lennart,

    vielen Dank für die ergänzenden Infos, immer schön, noch etwas Feedback und/oder ergänzende Hinweise zu erhalten, um das Bild “rund” zu machen. Weiter so :)

    VG,
    die Redaktion

Deine Meinung ist uns wichtig

*

HTML-Tags sind nicht erlaubt.