Hundehalter-Haftpflicht in Berlin: Übergangsfrist vorbei

Seit Anfang dieses Jahres müssen alle Besitzer von Hunden in Berlin eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung vorweisen können. Vorgeschrieben ist diese Regelung im “Gesetz über das Halten und Führen von Hunden” vom 29. September 2004, das im Juni 2005 noch einmal geändert wurde. Das Gesetz besagt konkret, dass alle Hundehalter in Berlin ab dem 01. Januar 2010 verpflichtet sind, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Bis zum Dezember 2009 galt noch eine Übergangsregelung für alle Hunde, die vor dem Jahr 2005 angeschafft wurden. Ab diesem Jahr ist die Hundehalter-Haftpflicht in jedem Fall ein Muss – was angesichts von etwa 110.000 Hunden, die offiziell in Berlin gemeldet sind, durchaus sinnvoll erscheint.

Die Versicherung kommt für Schäden bzw. deren finanzielle Folgen auf, die der Hund verursacht hat. In der Regel deckt die Versicherung Vermögens-, Sach- und Personenschäden ab. Das ist umso wichtiger, weil Unfälle durch Hunde sofar relativ häufig geschehen. Dabei soll nicht einmal nur die Rede von Beiß-Attacken sein, die immer wieder in den Medien aufgegriffen werden. Ganz alltäglich ist etwa folgende Situation: Herrchen oder Frauchen gehen mit ihrem (größeren) Hund spazieren, der Hund entdeckt etwas Spannendes, reißt sich los und läut auf die Straße. Das Auto, das gerade dort langfährt, muss ausweichen und wird daraufhin in einen Unfall verwickelt. In einem solchen Fall würde der Tierhalter finanziell zur Rechenschaft gezogen – die Kosten können dabei beachtliche Höhen erreichen. Demzufolge ist eine Hundehalter-Haftpflicht nicht nur Pflicht, sondern tatsächlich sinnvoll.

In ganz Berlin besteht Leinenpflicht und für gefährliche Hunde auch Beißkorb-Pflicht. Welche Hunde der Beißkorb-Pflicht unterliegen, kann anhand der Rasseliste der Stadt Berlin bestimmt werden – jedes Bundesland bestimmt selbst, welche Rassen zu den sogenannten Kampfhunden gezählt werden. Zählt ein Hund in die kategorie Kampfhunde, lohnt sich u.U. auch der Abschluss einer Kampfhundehaftpflichtversicherung. Die ist zwar teurer, versichert aber explizit Kampfhunde, die bei der Hundehalter-Haftpflichtversicherung aufgrund des statistisch erhöhten Schadensrisikos durchaus auch abgelehnt werden.

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