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Haus- und Grundbesitzerhaftplicht |
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Als Eigentümer, Nießbraucher,
Pächter oder Mieter
eines Hauses und/oder Grundstückes haften Sie für
die Gefahren, die hiervon ausgehen, z.B. für den Einsturz
des Gebäudes oder die Ablösung von Teilen.
Sie haben außerdem sogenannte Verkehrssicherungspflichten,
z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung
der Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteig
und Fahrdamm etc. Auch für die Folgen der Verletzung
dieser Pflichten haben Sie gerade zu stehen.
Ihre eigenen, selbstgenutzten Grundstücke
sind in der Regel über Ihre Privathaftpflichtversicherung
versichert. Ausnahmen sind, je nach Versicherer und Bedingungsalter,
möglich, falls Sie mehrere Grundstücke besitzen.
Handelt es sich um Ihr Betriebsgrundstück,
besteht Schutz über Ihre Betriebshaftpflichtversicherung.
Auch Vermietung einzelner Räume oder einer Einliegerwohnung
ist bei einigen Versicherern über die Privathaftpflicht
gedeckt. Erkundigen Sie sich im Zweifel.
Für die Vermietung von ganzen Wohnungen
oder Häusern benötigen Sie aber in jedem
Fall eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Auch Wohnungseigentümergemeinschaften
sollten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
abschließen, weil auch vom Gemeinschaftseigentum Gefahren
ausgehen, die über die Privathaftpflichtversicherung
nicht gedeckt sind.
Tipp für den Abschluss: Die
Versicherer ermitteln den Beitrag auf unterschiedlichen Grundlagen.
Manche verwenden die Jahresbruttomiete als Basis, einige die
Anzahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten, andere die Nutzfläche.
Lassen Sie sich deshalb beraten, welche Methode in Ihrem Fall
günstig ist. |
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